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LAG Nürnberg, 14.02.2022 - 1 TaBV 26/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BetrVG § 99 Abs. 4; Entgeltgruppe 6 Anlage 1 zum TV-V
TV-V: Eingruppierung einer Sekretärin des Betriebsrats - IWW
§ 99 Abs. 4 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 3 BetrVG, § 79a BetrVG, § 99 BetrVG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 99 Abs. 4 BetrVG; Entgeltgruppe 6 Anlage 1 zum TV-V
Eingruppierung - Sekretärin des Betriebsrats - rewis.io
Eingruppierung - Sekretärin des Betriebsrats
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zwingende tarifgemäße Eingruppierung im Betrieb des tarifgebundenen Arbeitgebers; Anforderungen an einzelne Tarifmerkmale nach EG 6.1 und EG 6.2 der Anlage 1 zum TV-V
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 19.08.2021 - 8 BV 3/21
- LAG Nürnberg, 14.02.2022 - 1 TaBV 26/21
Papierfundstellen
- NZA-RR 2022, 428
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Würzburg, 19.08.2021 - 8 BV 3/21
TV-V: Eingruppierung einer Sekretärin des Betriebsrats
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.02.2022 - 1 TaBV 26/21
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 19.08.2021, 8 BV 3/21, abgeändert.Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 19.08.2021, 8 BV 3/21, wird zurückgewiesen.