Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zustimmungsersetzungsverfahren - Versetzung - keine erneute innerbetriebliche Ausschreibung bei späterer Durchführung der personellen Maßnahme als ursprünglich beabsichtigt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 02.03.2011 - 7 BV 27/10
- LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11
- BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07
Zustimmungsverweigerung per E-Mail
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11
Da als Mindestangabe nur verlangt wird, dass die Ausschreibung eine Beschreibung der betreffenden Stelle durch eine zumindest schlagwortartige Bezeichnung der mit ihr verbundenen Arbeitsaufgaben und die von den Bewerbern erwarteten Qualifikationen enthält, die Höhe des Arbeitsentgelts dagegen nicht zu ihrem notwendigen Inhalt zählt (so BAG vom 10.03.2009, 1 ABR 93/07 - NZA 2009, 622, 626), hat die Antragstellerin damit ihre Verpflichtung nach § 93 BetrVG entsprochen.Dies folgt aus der Ausgestaltung des Verfahrens nach § 100 Abs. 2 BetrVG woraus sich zeigt, dass sowohl der positive Feststellungsantrag des Arbeitgebers als auch ein negativer Feststellungsantrag des Betriebsrats von vornherein nur für die Zeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Zustimmungsersetzungsantrag zu stellen sind (so BAG vom 10.03.2009, aaO S. 626).
- BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09
Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11
Dabei ist eine gewisse Überlegungszeit einzuplanen (vgl. BAG vom 06.10.2010 - 7 ABR 18/09 - NZA 2011, 360, 361). - LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09
Uneingeschränkte Verpflichtung zur internen Stellenausschreibung nach …
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11
Zwar ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 93 BetrVG der Arbeitgeber in jedem Fall einer Stellenbesetzung nach entsprechender Aufforderung durch den Betriebsrat zur internen Ausschreibung verpflichtet und ist eine neuerliche Ausschreibung dann erforderlich, wenn es sich um die Wiederbesetzung einer Stelle handelt, die bereits einmal ausgeschrieben und zunächst nur im Rahmen einer befristeten Anstellung zeitlich begrenzt besetzt worden ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09 - AuA 2010, 370). - LAG Hamm, 18.11.2005 - 13 TaBV 140/05
Versetzung; Stellenausschreibung; Ausschreibung; Stelle; Zustimmung; …
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11
Auch wenn bis zur tatsächlichen Realisierung einer Stellenbesetzung ein erheblicher Zeitraum verstrichen ist, wird eine einmal ordnungsgemäß erfolgte Stellenausschreibung nicht wieder nachträglich mit einem Makel behaftet (vgl. LAG Hamm vom 18.11.2005 - 13 TaBV 140/05 - AuA 2006, 170).
- BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12
Ausschreibung - Verzögerung der Stellenbesetzung
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. März 2012 - 4 TaBV 40/11 - wird zurückgewiesen.