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   LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20   

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https://dejure.org/2021,16244
LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20 (https://dejure.org/2021,16244)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14.04.2021 - 4 Ta 148/20 (https://dejure.org/2021,16244)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14. April 2021 - 4 Ta 148/20 (https://dejure.org/2021,16244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ArbGG § 48 Abs. 1; GVG § 17a Abs. 4 Satz 3; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2
    Einordnung eines selbstständigen Rechtsanwalts als arbeitnehmerähnliche Person

  • IWW

    § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG, §§ ... 48 Absatz 1 ArbGG, 17a Absatz 4 Satz 3 GVG, §§ 78 Satz 1 ArbGG, 569 ZPO, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG, § 705 BGB, § 59a Abs. 1 BRAO, § 5 ArbGG, § 7 SGB IV, § 78 Satz 3 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO, §§ 17 a Abs. 4 GVG, 78 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG, § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG
    Rechtsweg - Rechtsanwalt - wirtschaftliche Abhängigkeit - arbeitnehmerähnliche Person

  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Beschwerde, Zahlung, Werbungskosten, Gegenstandswert, Beschwerdeverfahren, Anspruch, Auskunft, Rechtsweg, Umsatzsteuer, Vergleich, Nutzung, Auskunftserteilung, Unternehmer, sofortige Beschwerde, im eigenen Namen, wirtschaftliches Risiko

  • BRAK-Mitteilungen

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ; Unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerähnliche Person i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ; Unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Rechtsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anwalt kann arbeitnehmerähnliche Person sein

  • anwaltverein.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein selbständig tätiger Anwalt in einer Kanzlei arbeitnehmerähnlich?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2021, 1853
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20
    Ein Abstellen auf die persönliche Abhängigkeit wäre nicht nachvollziehbar, weil eine Person, deren persönliche Abhängigkeit das für Arbeitnehmer typische Maß erreicht hat, selbst als Arbeitnehmer einzuordnen wäre (Willemsen/Müntefering NZA 2008, 193, 194; vgl. auch BAG vom 15.04.1993 - 2 AZB 32/92, Rn. 50 juris: Die arbeitnehmerähnliche Person muss wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit in einer ähnlichen Abhängigkeit wie ein Arbeitnehmer stehen und eben wegen dieser Abhängigkeit als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sein).

    b) Im Hinblick auf die Beschäftigung als Rechtsanwalt hat das Bundesarbeitsgericht (am 15.04.1993 - 2 AZB 32/92) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der aufgrund eines der Vorschrift des § 705 BGB entsprechenden Gesellschaftsvertrages Partner einer Anwaltssozietät ist, die auch den berufsrechtlichen Anforderungen entspricht, keine arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist, auch wenn er von der Sozietät wirtschaftlich abhängig ist.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger - wie im Fall der bereits zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.1993 (- 2 AZB 32/92) - zur gleichberechtigten Mitwirkung an der Personalpolitik oder zur Verfügung über das Sozietätskonto berechtigt war.

  • ArbG Nürnberg, 20.11.2020 - 6 Ca 6744/18

    Rechtsweg, Arbeitnehmereigenschaft, Gerichtsbarkeit, Beschlussverfahren,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20
    Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 20.11.2020, Az. 6 Ca 6744/18, aufgehoben.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien wird auf den Inhalt der Akte des Arbeitsgerichts Nürnberg - 6 Ca 6744/18 - Bezug genommen.

  • BAG, 21.12.2010 - 10 AZB 14/10

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gründungszuschuss

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20
    Der wirtschaftlich Abhängige muss außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (vgl. etwa BAG vom 21.12.2010 - 10 AZB 14/10, Rn. 8 juris).
  • LAG Köln, 06.05.2005 - 4 Ta 40/05

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20
    Eine Teilzeittätigkeit, die in ihrer Sozialtypik einem Teilzeitarbeitsverhältnis nahesteht, steht der Annahme einer Arbeitnehmerähnlichkeit daher nicht entgegen (vgl. LAG Köln vom 06.05.2005 - 4 Ta 40/05, Rn. 7, juris; vgl. auch Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 5 Rn.205: Auf Art und Umfang der geleisteten Dienste kommt es nicht an).
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20
    bb) Für die einem Arbeitnehmer vergleichbare Schutzbedürftigkeit spricht, dass der Kläger keine eigene Kanzlei hatte, sondern in der Kanzlei der Beklagten unter Verwendung der Kanzleiressourcen der Beklagten gearbeitet hat (vgl. dazu, dass das Fehlen einer eigenen Betriebsorganisation und eigener Betriebsmittel für die vergleichbare soziale Schutzbedürftigkeit spricht, BAG vom 21.01.2019 - 9 AZB 23/18, Rn. 38 mwN juris).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20
    Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (BAG, Urteil vom 17.01.2006 - 9 AZR 61/05, Rn. 14, juris).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.04.2021 - 4 Ta 148/20
    Zum einen ändert dies an der tatsächlich bestehenden wirtschaftlichen Abhängigkeit von den Beklagten nichts (vgl. BAG vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, Rn. 14, juris).
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