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   LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12   

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LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12 (https://dejure.org/2013,43017)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14.11.2013 - 8 Sa 485/12 (https://dejure.org/2013,43017)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 14. November 2013 - 8 Sa 485/12 (https://dejure.org/2013,43017)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch des VU gegen den AN auf Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse, Provisionsregelungen, Provisionsbestimmungen, Inhaltskontrolle, AGB-Kontrolle, Vorschüssige Zahlung der Provision, Diskontierung der Abschlussprovision, Branchenüblichkeit der Bevorschussung ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Hamm, 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08

    Rückforderung von Provisionszahlungen an Versicherungsvertreter und

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Sie gibt nur eine teilweise z.B. in § 87 a Abs. 2 HGB gesetzlich geregelte, im Übrigen in der Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung anerkannte vertragliche Rückzahlungspflicht im Falle der Vorschussgewährung wieder (LAG Hamm vom 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08; LAG Berlin-Brandenburg vom 26.03.2010 -13 Sa 321/10; LAG Schleswig-Holstein vom 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.11.2007 - 9 Sa 517/07; zitiert jeweils nach juris).

    Tritt die Stornogefahr noch während des bestehenden Arbeitsvertrages ein, soll der Versicherer während des Vertragsverhältnisses gehalten sein, seinem Vertreter rechtzeitig Stornogefahrmitteilungen zuzuleiten, damit dieser aufgrund seiner Kontakte zu dem Versicherungsnehmer alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Ertrages, ggf. in veränderter Form einsetzen kann (LAG Hamm vom 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08; LAG Baden-Württemberg v. 8.09.2000 -1 Sa 23/00; LAG München vom 27.09.1990 -6 Sa 262/88, jeweils zitiert nach juris).

    Auch wenn das Versicherungsunternehmen nach dem Ausscheiden des Versicherungsvertreters keine Stornogefahrmitteilungen mehr zu treffen hat, so ist es jedoch nach wie vor gehalten, andere Maßnahmen zur Bestandserhaltung gefährdeter Versicherungsverträge zu ergreifen (LAG Baden-Württemberg vom 28.09.2000, a.a.O., Rdnr. 40; LAG Hamm v. 03.11.2009, 14 Sa 1690/08 Rn. 103).

  • BAG, 25.10.1967 - 3 AZR 453/66

    Provision - Versicherungsnehmer - Nachbearbeitungspflicht

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Eine wirksame Rückzahlungsverpflichtung besteht selbst ohne eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung schon allein aufgrund der Vorschussgewährung (BAG vom 25.10.1967, 3 AZR 453/66; jeweils zitiert nach juris).

    Im Übrigen ergibt sich die Nachbearbeitungspflicht im Arbeitsverhältnis schon aus der - nunmehr in § 241 Abs. 2 BGB geregelten - Nebenpflicht des Arbeitgebers, auf die Belange des Arbeitnehmers angemessen Rücksicht zu nehmen (BAG v. 25.10.1967 - 3 AZR 453/66; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 92 Rn. 7).

    Der Versicherungsunternehmer ist danach grundsätzlich verpflichtet, zur Sicherung des Provisionsanspruchs seines Vertreters gegenüber einem säumigen Versicherungsnehmer in zumutbarer Weise tätig zu werden und ihn zur Erfüllung seiner Vertragspflicht ernstlich und nachdrücklich anzuhalten (BAG v. 25.10.1967, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2007 - 9 Sa 517/07

    Provisionsvorschuss - Rückzahlung - Handelsvertretervertrag - Sittenwidrigkeit -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Sie gibt nur eine teilweise z.B. in § 87 a Abs. 2 HGB gesetzlich geregelte, im Übrigen in der Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung anerkannte vertragliche Rückzahlungspflicht im Falle der Vorschussgewährung wieder (LAG Hamm vom 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08; LAG Berlin-Brandenburg vom 26.03.2010 -13 Sa 321/10; LAG Schleswig-Holstein vom 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.11.2007 - 9 Sa 517/07; zitiert jeweils nach juris).

    In einem Arbeitsverhältnis kann vereinbart werden, dass erfolgsabhängige Provisionen gezahlt werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 30.11.2007 - 9 Sa 517/07, zitiert nach juris).

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Zwar können Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen Übersicherung des Arbeitgebers rechtsunwirksam sein, wenn sie die rechtlich anerkannten Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigen, ohne dass dies durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG vom 21.04.2005 - 8 AZR 425/04; BAG vom 18.12.2008 - 8 AZR 81/08; zitiert nach juris, jeweils zu Vertragsstrafenabreden).
  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Ob eine Klausel klar und verständlich ist, richtet sich nach der Sicht des durchschnittlichen Vertragspartnerkreises des Verwenders (BGH vom 23.02.2011 - XII ZR 101/09; BGH vom 15.10.1991 - XI ZR 192/90; zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79

    Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Rückforderung unverdienter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    dd) Nach dem Ausscheiden des Versicherungsvertreters ist dem Versicherer die Übersendung von Stornogefahrmitteilungen an diesen nicht mehr zumutbar, weil die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass er die Gelegenheit nutzt, den Versicherungsnehmer für ein Konkurrenzunternehmen abzuwerben (auch so zutreffend LAG Baden-Württemberg vom 28.09.2000 - 21 Sa 21/00; LAG Frankfurt v. 20.01.1981 - 7 Sa 1336/79 jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Von einer Sittenwidrigkeit der Provisionsvereinbarung ist erst dann auszugehen, wenn eine unzulässige Bindung des Arbeitnehmers herbeigeführt wird oder wenn die Provisionsabrede so getroffen ist, dass der Arbeitnehmer die geforderten Umsätze überhaupt nicht erbringen kann und er so auch bei gehöriger Anstrengung auf der Grundlage der Provision kein Auskommen erlangen kann (sogenannte Hunger-Provision; BAG vom 20.06.1989, NZA 1989, 843; BAG vom 10.03.1960, AP Nr. 2 zu § 138 BGB; Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 15. Auflage, § 34 Rn. 15; Preis/Peters-Lange, Preis, Der Arbeitvertrag, 3. Auflage, II A 70, Rn. 13; Schiek, Betriebsberater 1997, 310, 312, mit weiteren Hinweis auf Rechtsprechung und Literatur).
  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 867/06

    Urlaubsgeld - Beamtenrecht - Nachwirkung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz i.V.m. Satz 1 BGB vor (BAG vom 14.03.2007 - 5 AZR 630/06; BAG vom 03.04.2007 - 9 AZR 867/06; Clemenz/Kreft/Krause, AGB-Arbeitsrecht, 2013, § 307 BGB Rn. 77 ff).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 13 Sa 321/10

    Formularklausel zur Rückzahlung eines nicht ins Verdienen gebrachten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Sie gibt nur eine teilweise z.B. in § 87 a Abs. 2 HGB gesetzlich geregelte, im Übrigen in der Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung anerkannte vertragliche Rückzahlungspflicht im Falle der Vorschussgewährung wieder (LAG Hamm vom 03.11.2009 - 14 Sa 1690/08; LAG Berlin-Brandenburg vom 26.03.2010 -13 Sa 321/10; LAG Schleswig-Holstein vom 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.11.2007 - 9 Sa 517/07; zitiert jeweils nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 24.05.2011 - 8 U 158/08

    Rückgewähr von Provisionsvorschüssen des Versicherungsvertreters: Nachweis der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 485/12
    Als Grenze nimmt das Landesarbeitsgericht vorliegend EUR 50,-- an (so auch LAG Baden-Württemberg v. 28.09.2000, a.a.O., Rn. 40; LAG München v. 27.09.1990 - 6 Sa 562/88; OLG Zweibrücken, 8 U 158/08; Amtsgericht Karlsruhe v. 23.09.2009 9 C 126/09; jeweils zitiert nach juris; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 87 a Rn. 27).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 125/80

    Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge

  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

  • LAG München, 27.09.1990 - 6 Sa 562/88

    Handelsvertreter ; Provision

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BGH, 23.02.2011 - XII ZR 101/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Transparenz einer Klausel in einem

  • AG Karlsruhe, 23.09.2009 - 9 C 126/09

    Anspruch auf Rückzahlung von vorschussweise gezahlter Provision gegen einen

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

  • BAG, 10.03.1960 - 5 AZR 426/58

    Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB - Arbeits- und Handelsvertreterverhältnis

  • OLG Schleswig, 04.03.2011 - 14 U 86/10

    Pflichten des Versicherers bei Stornogefahr; Anforderungen an die Nachbearbeitung

  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 84/14

    Provisionsvorschüsse - Rückzahlung

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. November 2013 - 8 Sa 485/12 - aufgehoben.
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