Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
§ 9 BUrlG,; Manteltarifvertrag vom 01.04.2018 für die Arbeitneh... mer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV), § 10; Manteltarifvertrag vom 01.04.2018 für die Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV), § 18; Tarifvertrag Tarifliches Urlaubsgeld vom 08.02.2018 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie (TV T-ZUG)
Erlöschen eines tariflichen Freistellungsanspruchs trotz Arbeitsunfähigkeit - IWW
§ 10 MTV, § 18 MTV, § 10 A MTV, § 10 A Nr. 2 MTV, § 10 A Ziffer 4 MTV, § ... 9 BUrlG, § 10 A Ziffer 4 Abs. 3 MTV, § 10 A Ziffer 4 Abs. 4 des MTV, § 64 Abs. 1, 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 10 A Ziffer 4 Abs. 2 Satz 1 MTV, § 18 A Ziffer 5 MTV, §§ 9 BUrlG, 18 A Ziffer 5 MTV, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 18 A MTV, § 10 A Ziffer 2 MTV, § 10 A Ziffer 4 Abs. 5 MTV, § 1 BUrlG, § 18 A Ziffer 1 MTV, § 8 BUrlG, § 18 A Ziffer 1 Satz 2 MTV, § 10 A Ziffer 5 MTV, § 275 BGB, § 362 Abs. 1 BGB, § 10 A Ziffer 4 Abs. 2 Satz 3 MTV, § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 18 A Ziffer 3 (II) Satz 2 MTV, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 9 BUrlG, §§ 10, 18 Manteltarifvertrag vom 01.04.2018 für die ... Arbeitnehmer der bayerischen Metall- und Elektroindustrie (MTV), Tarifvertrag Tarifliches Urlaubsgeld vom 08.02.2018 für die bayerische Metall- und Elektroindustrie (TV T-ZUG)
Tarifliche Freistellungszeit - Arbeitsunfähigkeit - bayerische Metall- und Elektroindustrie - rewis.io
Arbeitnehmer, Erkrankung, Arbeitszeit, Arbeitgeber, Betriebsrat, Berufung, Schadensersatzanspruch, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitsleistung, Tarifvertragsparteien, Anspruch, Freistellung, Auslegung, Sinn und Zweck, analoge Anwendung, Kosten des Rechtsstreits
- Betriebs-Berater
Anspruch auf tarifliche Freistellung - Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame tarifliche Freistellung auch bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Keine analoge Anwendung der §§ 9 ff. BUrlG auf die tarifliche Freistellung nach § 10 A MTV
- rechtsportal.de
Wirksame tarifliche Freistellung auch bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers; Keine analoge Anwendung der §§ 9 ff. BUrlG auf die tarifliche Freistellung nach § 10 A MTV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 16.06.2020 - 3 Ca 939/19
- LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02
Ausgleich von Arbeitszeitguthaben
Auszug aus LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20
Diese Bestimmungen gelten unmittelbar nur für den gesetzlich garantierten Erholungsurlaub (vgl. BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02; BAG 02.12.1987 - 5 AZR 652/86) bzw. für den tariflichen Erholungsurlaub.Eine nachträglich eintretende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Freistellungszeitraum macht die Erfüllung des Ausgleichsanspruchs nicht hinfällig (vgl. BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 Rn 26 m. w. N.).
Dabei muss der Wille der Tarifvertragsparteien erkennbar sein, dass sie, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen, eine Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitszeitausgleich ausnahmsweise ausschließen wollten, falls der Arbeitnehmer nach bereits erfolgter Festlegung des Arbeitszeitausgleichs im Ausgleichszeitraum arbeitsunfähig erkrankt (vgl. BAG vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 - Rn 27; LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20, Rn 93).
Aus dem Tarifwortlaut geht nicht hervor, dass die Tarifvertragsparteien, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen, eine Erfüllung des Anspruchs auf Freistellungszeit ausnahmsweise ausschließen wollten, falls der Arbeitnehmer nach bereits erfolgter einvernehmlicher Festlegung der Freistellungszeit während der Freistellung arbeitsunfähig erkrankt (vgl. BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 Rn 28).
- BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20
Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf …
Auszug aus LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20
Auch ist der Freistellungsanspruch nicht an das Kalenderjahr gekoppelt, sondern besteht in allen anderen Fällen ohne weiteres fort (BAG 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn 46 zu den entsprechenden Regelungen des TV T-ZUG und MTV 2018 in Nordrhein-Westfalen).Daraus folgt zwar, dass der Freistellungsanspruch über das Kalenderjahr hinaus im bestehenden Arbeitsverhältnis erhalten bleibt und ein Fall der Unmöglichkeit im Sinne von § 275 BGB nach Ablauf des Kalenderjahres nicht vorliegt (BAG 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn 46 zu den entsprechenden Regelungen des TV T-ZUG und MTV 2018 in Nordrhein-Westfalen, anders das Erstgericht und das LAG Hamm a. a. O).
Wird der Arbeitnehmer vor Jahresende aber wieder arbeitsfähig, bleibt der Freistellungsanspruch unabhängig vom Jahresende bestehen (BAG 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn 46).
- LAG Hamm, 25.11.2020 - 6 Sa 695/20
Freistellung statt tariflichem Zusatzgeld, keine Erfüllung im Falle von …
Auszug aus LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20
Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer für diese Tage arbeitsunfähig erkrankt (entgegen LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20).Insgesamt handelt es sich bei § 10 A MTV um ein vom Urlaub unabhängiges, eigenständiges Regelungswerk hinsichtlich eines Freistellungsanspruchs (ebenso LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20 Rn 90 für die insoweit inhaltlich gleichlautenden tariflichen Regelungen für die Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen).
Dabei muss der Wille der Tarifvertragsparteien erkennbar sein, dass sie, abweichend von den allgemeinen Grundsätzen, eine Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitszeitausgleich ausnahmsweise ausschließen wollten, falls der Arbeitnehmer nach bereits erfolgter Festlegung des Arbeitszeitausgleichs im Ausgleichszeitraum arbeitsunfähig erkrankt (vgl. BAG vom 11.09.2003 - 6 AZR 374/02 - Rn 27; LAG Hamm 25.11.2020 - 6 Sa 695/20, Rn 93).
- BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82
Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte …
Auszug aus LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20
Die Frage, ob die Inanspruchnahme tariflicher Freistellungszeit i. S. v. § 10 A MTV während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich ist, ist nicht anhand begrifflicher Erwägungen oder allgemeiner schuldrechtlicher Grundsätze, sondern durch Auslegung der Tarifvorschrift selbst zu beantworten (vgl. BAG 04.09.1985 - 7 AZR 531/82 Rn 19).Dies geschieht durch eine entsprechende Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, durch die der Arbeitgeber auf sein vertragliches Recht auf Leistung der versprochenen Dienste in einem bestimmten Umfang verzichtet und damit die entsprechende Dienstleistungspflicht des Arbeitnehmers zum Erlöschen bringt (vgl. BAG 04.09.1985 - 7 AZR 531/82 Rn 20).
- BAG, 22.03.2018 - 6 AZR 29/17
Job-Ticket - Fahrwegpfleger in Einsatzwechseltätigkeit
Auszug aus LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20
Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (BAG 22.03.2018 - 6 AZR 29/17 Rn 12 m. w. N). - LAG Nürnberg, 03.03.2021 - 2 Sa 343/20
Tarifliche Freistellungszeit - Arbeitsunfähigkeit - bayerische Metall- und …
Auszug aus LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20
Die Kammer macht sich nach eigener Prüfung die Begründung der zweiten Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg in sachlich und rechtlich gleich gelagertem Verfahren 2 Sa 343/20 wie folgt zu eigen:. - BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 652/86
Nachgewährung von Freischichten wegen Krankheit
Auszug aus LAG Nürnberg, 15.04.2021 - 3 Sa 312/20
Diese Bestimmungen gelten unmittelbar nur für den gesetzlich garantierten Erholungsurlaub (vgl. BAG 11.09.2003 - 6 AZR 374/02; BAG 02.12.1987 - 5 AZR 652/86) bzw. für den tariflichen Erholungsurlaub.