Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 15.06.2018 - 3 TaBVGa 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30427
LAG Nürnberg, 15.06.2018 - 3 TaBVGa 2/18 (https://dejure.org/2018,30427)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15.06.2018 - 3 TaBVGa 2/18 (https://dejure.org/2018,30427)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 3 TaBVGa 2/18 (https://dejure.org/2018,30427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,30427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ArbGG § 85 Abs. 2; ZPO § 935, § 940; BetrVG § 87
    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Mehrarbeitsanordnung bei verweigerter Einigungsstelle

  • IWW

    § 87 BetrVG, § ... 87 Absatz 1 ArbGG, §§ 87 Absatz 2 Satz 1, 66 Absatz 1 ArbGG, § 85 Absatz 2 Satz 1 ArbGG, §§ 935, 940 ZPO, § 87 Absatz 1 Nrn. 2 und 3 BetrVG, § 87 Absatz 2 BetrVG, § 2 Absatz 1 BetrVG, § 100 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 85 Absatz 2 ArbGG, §§ 935, 940 ZPO; § 87 BetrVG
    Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Mehrarbeit - Fehlen des Verfügungsgrundes

  • rewis.io

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Mehrarbeitsanordnung bei verweigerter Einigungsstelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfügungsanspruch des Betriebsrats im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei Streit über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Bonn, 30.07.2018 - 1 BV 52/18
    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.06.2018 - 3 TaBVGa 2/18
    So hat der Antragsteller weder vorgerichtlich noch im Termin am 06.06.2018 im Verfahren 1 BV 52/18 beim Arbeitsgericht Nürnberg selbst Einwendungen erhoben, die die Besetzung der Einigungsstelle betrafen, sondern lediglich geltend gemacht, die (dortige) Antragstellerin solle den Antrag zurücknehmen, da eine inhaltliche Lösung der Thematik nicht mehr erreicht werden könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht