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LAG Nürnberg, 15.06.2018 - 3 TaBVGa 2/18 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ArbGG § 85 Abs. 2; ZPO § 935, § 940; BetrVG § 87
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Mehrarbeitsanordnung bei verweigerter Einigungsstelle - IWW
§ 87 BetrVG, § ... 87 Absatz 1 ArbGG, §§ 87 Absatz 2 Satz 1, 66 Absatz 1 ArbGG, § 85 Absatz 2 Satz 1 ArbGG, §§ 935, 940 ZPO, § 87 Absatz 1 Nrn. 2 und 3 BetrVG, § 87 Absatz 2 BetrVG, § 2 Absatz 1 BetrVG, § 100 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 85 Absatz 2 ArbGG, §§ 935, 940 ZPO; § 87 BetrVG
Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Mehrarbeit - Fehlen des Verfügungsgrundes - rewis.io
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Mehrarbeitsanordnung bei verweigerter Einigungsstelle
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfügungsanspruch des Betriebsrats im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei Streit über eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 13.06.2018 - 2 BVGa 14/18
- LAG Nürnberg, 15.06.2018 - 3 TaBVGa 2/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Bonn, 30.07.2018 - 1 BV 52/18
Auszug aus LAG Nürnberg, 15.06.2018 - 3 TaBVGa 2/18
So hat der Antragsteller weder vorgerichtlich noch im Termin am 06.06.2018 im Verfahren 1 BV 52/18 beim Arbeitsgericht Nürnberg selbst Einwendungen erhoben, die die Besetzung der Einigungsstelle betrafen, sondern lediglich geltend gemacht, die (dortige) Antragstellerin solle den Antrag zurücknehmen, da eine inhaltliche Lösung der Thematik nicht mehr erreicht werden könne.