Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 16.01.2018 - 6 Sa 359/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BetrVG § 75, § 88, § 112 Abs. 1 S. 2
Zulässiger Ausschluss von vor einem Stichtag beendeten Arbeitsverhältnissen bezüglich Klagverzichtsprämie in freiwilliger Betriebsvereinbarung zu Sozialplan - IWW
§ 113 BetrVG, §§ ... 9, 10 KSchG, § 34 EStG, § 88 BetrVG, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Absatz 2 ArbGG, § 75 BetrVG, § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG
- IWW
§§ 75
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss von zusätzlichen Leistungen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung für den Fall der Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor Beginn der Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 75, 88 BetrVG
Freiwillige Betriebsvereinbarung - Stichtagsregelung - Sozialplan - Betriebs-Berater
Verhältnis von Kündigung und Aufhebungsvertrag nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bei Abfindung nach TV
- rewis.io
Zulässiger Ausschluss von vor einem Stichtag beendeten Arbeitsverhältnissen bezüglich Klagverzichtsprämie in freiwilliger Betriebsvereinbarung zu Sozialplan
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2
Ausschluss von zusätzlichen Leistungen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung für den Fall der Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor Beginn der Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 20.06.2017 - 2 Ca 854/16
- LAG Nürnberg, 16.01.2018 - 6 Sa 359/17
Papierfundstellen
- BB 2018, 1908
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.11.1996 - 10 AZR 340/96
Sozialplanabfindung - Betrieblich veranlaßter Aufhebungsvertrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2018 - 6 Sa 359/17
Die Beklagte muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entgegenhalten lassen, dass der Aufhebungsvertrag durch die Beklagte veranlasst worden ist (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht vom 13.11.1996, Az.: 10 AZR 340/96, m.w.N., nach juris).Deshalb hält es sich im Rahmen des den Betriebspartnern zustehenden weiten Ermessensspielraumes, wenn diese den - sozusagen auf eigenes Risiko - gegen Zahlung einer Abfindung aufgrund eines vor Beginn der Sozialplanverhandlungen abgeschlossenen, arbeitgeberseitig veranlassten Aufhebungsvertrages ausscheidenden Kläger von Sozialplanansprüchen ausgeschlossen haben (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 13.11.1996 - 10 AZR 340/96 - m.w.N.).
- BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13
Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2018 - 6 Sa 359/17
Dieser mit der Betriebsvereinbarung verfolgte Zweck rechtfertigt die von den Betriebsparteien vorgenommene Gruppenbildung zwischen denjenigen Arbeitnehmern, die ihre Kündigung hinnehmen und denjenigen, die sie zur gerichtlichen Überprüfung stellen (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.12.2014 - 1 AZR 146/13 - m.w.N., nach juris). - BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 788/14
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.01.2018 - 6 Sa 359/17
Dem steht nicht die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.12.2015 - 1 AZR 788/14 - entgegen.