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   LAG Nürnberg, 16.02.2016 - 7 Sa 225/15   

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https://dejure.org/2016,4200
LAG Nürnberg, 16.02.2016 - 7 Sa 225/15 (https://dejure.org/2016,4200)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16.02.2016 - 7 Sa 225/15 (https://dejure.org/2016,4200)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 7 Sa 225/15 (https://dejure.org/2016,4200)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 21 Absatz 1 BEEG, § ... 64 Absatz 2 c) ArbGG, § 66 ArbGG, § 620 Absatz 2 BGB, § 23 Absatz 1 KSchG, § 23 Absatz 1 Satz 4 KSchG, § 21 Absatz 7 Satz 1 BEEG, § 21 Absatz 7 BEEG, §§ 23 Absatz 1 KSchG, 21 Absatz 7 BEEG, § 106 GewO, § 18 Absatz 1 Satz 3 BEEG, § 256 ZPO, § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 91 Absatz 1 Satz 1 ZPO, § 72 Absatz 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 21 Abs. 7 BEEG; § 23 Abs. 1 KSchG
    Elternzeit - Vertreter - Doppelzählung

  • rewis.io

    Zur Reichweite des Doppelzählungsverbots gemäß § 21 Abs. 7 BEEG (§ 6 Abs. 4 PflegeZG) für die Kleinbetriebsklausel nach § 23 Abs. 1 KSchG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 21 Abs. 7; KSchG § 23 Abs. 1
    Berechnung der Schwellenwerte zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Einstellung einer Ersatzkraft für eine Stammkraft in Elternzeit

  • rechtsportal.de

    BEEG § 21 Abs. 7 ; KSchG § 23 Abs. 1
    Berechnung der Schwellenwerte zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Einstellung einer Ersatzkraft für eine Stammkraft in Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternzeitvertretung durch einen Arbeitskollegen -

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 21.04.2016 - 17 Sa 106/16

    § 21 VII BEEG ist auch anwendbar, wenn die Vertretungskraft unbefristet

    Die Gegenmeinung lässt es ausreichen, dass die Vertreterstellung belegbar ist, und wendet das Verbot der Doppelzählung auch im Fall der unbefristeten Beschäftigung der Vertretungskraft an (LAG Nürnberg 16.02.2016 - 7 Sa 225/15 - Rdnr. 54; Revision 2 AZR 225/16; LAG Düsseldorf 26.07.2000, a.a.O., Rdnr. 21, 22; APS/Backhaus, a.a.O., § 21 BEEG Rdnr. 44; KR/Lipke, 11. Aufl., § 21 BEEG Rdnr. 77).

    Es soll durch § 21 Abs. 7 BEEG - wie bereits dargestellt - vermieden werden, dass auf einen Betrieb Vorschriften nur deshalb zur Anwendung gelangen, weil für eine sich in Elternzeit befindliche Kraft eine Vertretung eingestellt wurde (BAG 15.03.2006 - 7 ABR 39/05 - Rdnr. 14, Ez AÜG BetrVG Nr. 93; LAG Nürnberg 16.02.2016, a.a.O., Rdnr. 56 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).

    Erst dann muss sich der Arbeitgeber entscheiden, ob er das Arbeitsverhältnis mit der Ersatzkrafft fortführen oder beenden will (LAG Nürnberg 16.02.2016, a.a.O., Rdnr. 56).

    Mit und ohne ihre Beschäftigung besteht lediglich der Schutz nach § 18 Abs. 1 BEEG (LAG Nürnberg 16.02.2016, a.a.O., Rdnr. 58).

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