Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 114; ZPO § 127; SGB II § 33 Abs. 4; SGB X § 115; SGB XII § 94 Abs. 5; BGB § 669; BGB § 670
Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung von zunächst auf die Agentur für Arbeit übergegangene, dann aber rückübertragene Ansprüche - IWW
§ 33 Abs. 4 Satz 2 SGB II, § ... 127 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 115 SGB X, § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB XII, § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB II, § 114 ZPO, §§ 670, 669 BGB, § 33 Abs. 4 SGB III, § 94 Abs. 5 Satz 2 SGB XII, § 669 BGB, § 114 Satz 1 ZPO, § 94 Abs. 5 SGB XII, § 127 Abs. 4 ZPO, § 78 Satz 3 ArbGG
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 114, 127 ZPO, 33 Abs. 4 SGB II, 115 SGB X, 94 Abs. 5 SGB XII, 669, 670 BGB
Prozesskostenhilfe - Forderungsübergang auf Bundesagentur für Arbeit - Rückübertragung - Prozessstandschaft - Bedürftigkeit - rewis.io
Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung von zunächst auf die Agentur für Arbeit übergegangener, dann aber rückübertragener Ansprüche kann regelmäßig nicht gewährt werden, weil insoweit der Antragsteller nicht bedürftig im Sinne von § 114 Abs. 1 ZPO ist.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruchsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit nach § 115 SGB X ; Keine Prozesskostenhilfe bei Prozessführung durch gewillkürte Prozessstandschaft; Keine Prozesskostenhilfe bei Prozessführung aufgrund einer Einziehungsermächtigung
- rechtsportal.de
Anspruchsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit nach § 115 SGB X ; Keine Prozesskostenhilfe bei Prozessführung durch gewillkürte Prozessstandschaft; Keine Prozesskostenhilfe bei Prozessführung aufgrund einer Einziehungsermächtigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 14.12.2020 - 12 Ca 1098/20
- LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von …
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21
Der BGH hat in früherer Rechtsprechung die treuhänderische Rückabtretung gesetzlich übergegangener Unterhaltsansprüche an den Leistungsberechtigten zum Zweck der Prozessführung - ebenso wie die Einziehungsermächtigung und die gewillkürte Prozessstandschaft - für unwirksam gehalten (Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 266/03; juris).Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 266/03; juris), nach der der Leistungsberechtigte an der Geltendmachung nach § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB XII rückübertragener Ansprüche kein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (…a.a.O. Rn. 15).
- LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 1 Ta 16/18
Prozesskostenhilfe, Bedürftigkeit, Sozialleistungsempfänger, Zahlungsansprüche, …
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21
Insoweit regelt § 33 Abs. 4 SGB III genau diesen Sachverhalt (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2018 - 1 Ta 16/18).