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   LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21   

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https://dejure.org/2021,16201
LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21 (https://dejure.org/2021,16201)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16.02.2021 - 3 Ta 8/21 (https://dejure.org/2021,16201)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 3 Ta 8/21 (https://dejure.org/2021,16201)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 114; ZPO § 127; SGB II § 33 Abs. 4; SGB X § 115; SGB XII § 94 Abs. 5; BGB § 669; BGB § 670
    Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung von zunächst auf die Agentur für Arbeit übergegangene, dann aber rückübertragene Ansprüche

  • IWW

    § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB II, § ... 127 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 115 SGB X, § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB XII, § 33 Abs. 4 Satz 1 SGB II, § 114 ZPO, §§ 670, 669 BGB, § 33 Abs. 4 SGB III, § 94 Abs. 5 Satz 2 SGB XII, § 669 BGB, § 114 Satz 1 ZPO, § 94 Abs. 5 SGB XII, § 127 Abs. 4 ZPO, § 78 Satz 3 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 114, 127 ZPO, 33 Abs. 4 SGB II, 115 SGB X, 94 Abs. 5 SGB XII, 669, 670 BGB
    Prozesskostenhilfe - Forderungsübergang auf Bundesagentur für Arbeit - Rückübertragung - Prozessstandschaft - Bedürftigkeit

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für die Durchsetzung von zunächst auf die Agentur für Arbeit übergegangener, dann aber rückübertragener Ansprüche kann regelmäßig nicht gewährt werden, weil insoweit der Antragsteller nicht bedürftig im Sinne von § 114 Abs. 1 ZPO ist.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit nach § 115 SGB X ; Keine Prozesskostenhilfe bei Prozessführung durch gewillkürte Prozessstandschaft; Keine Prozesskostenhilfe bei Prozessführung aufgrund einer Einziehungsermächtigung

  • rechtsportal.de

    Anspruchsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit nach § 115 SGB X ; Keine Prozesskostenhilfe bei Prozessführung durch gewillkürte Prozessstandschaft; Keine Prozesskostenhilfe bei Prozessführung aufgrund einer Einziehungsermächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 266/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Geltendmachung der von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21
    Der BGH hat in früherer Rechtsprechung die treuhänderische Rückabtretung gesetzlich übergegangener Unterhaltsansprüche an den Leistungsberechtigten zum Zweck der Prozessführung - ebenso wie die Einziehungsermächtigung und die gewillkürte Prozessstandschaft - für unwirksam gehalten (Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 266/03; juris).

    Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 02.04.2008 - XII ZB 266/03; juris), nach der der Leistungsberechtigte an der Geltendmachung nach § 94 Abs. 5 Satz 1 SGB XII rückübertragener Ansprüche kein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (a.a.O. Rn. 15).

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.03.2018 - 1 Ta 16/18

    Prozesskostenhilfe, Bedürftigkeit, Sozialleistungsempfänger, Zahlungsansprüche,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 16.02.2021 - 3 Ta 8/21
    Insoweit regelt § 33 Abs. 4 SGB III genau diesen Sachverhalt (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.03.2018 - 1 Ta 16/18).
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