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LAG Nürnberg, 16.04.2003 - 5 Sa 629/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich; Prozessvergleich als Prozessvertrag mit Doppelnatur; Zur Frage der bindenden Wirkung von im Vergleichsvertrag geschlossenen Widerrufsbestimmungen
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 14 Abs. 2 Nr. 5 ArbGG
Widerruf eines vor einer Außenkammer abgeschlossenen Vergleichs. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 17.07.2002 - 6 Ca 69/02
- LAG Nürnberg, 20.03.2003 - 5 Sa 629/02
- LAG Nürnberg, 16.04.2003 - 5 Sa 629/02
- BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 305/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.1980 - I ZR 60/78
Rechtsnatur eines Prozeßvergleichs
Auszug aus LAG Nürnberg, 16.04.2003 - 5 Sa 629/02
Zwar können die für einen auswärtigen Spruchkörper bestimmten Schriftsätze grundsätzlich auch beim Stammgericht wirksam eingereicht werden (vgl. BAG vom 23.09.1981, AP Nr. 2 zu § 64 ArbGG 1979), dies gilt aber nicht ohne weiteres für den Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs, weil sich Form und Frist des Widerrufs allein nach der von den Parteien getroffenen Vereinbarung richten und nach materiellrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen sind (BGH vom 25.01.1980, NJW 1980, 1753 ff).So ist es ohne Weiteres zulässig und vielfach auch üblich, zum Adressaten der Widerrufserklärung das Gericht zu bestimmen, vor dem der Vergleich protokolliert worden ist (BGH vom 25.01.1980, NJW 1980, 1753 ff.).
- BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 305/03
Prozessvergleich - rechtzeitiger Widerruf
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 16. April 2003 - 5 Sa 629/02 - aufgehoben.