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   LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12   

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LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12 (https://dejure.org/2014,22856)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.01.2014 - 3 Sa 254/12 (https://dejure.org/2014,22856)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Januar 2014 - 3 Sa 254/12 (https://dejure.org/2014,22856)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 14; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14; BAG 14.04.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 m.w.N.).

    Dazu gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15; BAG 14.02.2013 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. m.w.N.).

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 m.w.N.; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe m.w.N.), sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15).

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19.09.2007 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 18; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 Rn. 20).

    Nach Art. 7 Abs. 1 GG obliegt die Aufsicht über das gesamte Schulwesen und damit auch über das verfassungsrechtlich durch Art. 7 Abs. 4 GG geschützte Privatschulwesen dem deutschen Staat (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22 m.w.N.).

    Allerdings ist das Recht zur Errichtung von Ersatzschulen durch den Vorbehalt staatlicher Genehmigung beschränkt (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22; vgl. BVerfG 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09 - Rn. 15).

    Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG schützt die Vielfalt der Formen und Inhalte, in denen Schule sich darstellen kann; das Genehmigungserfordernis hat den Sinn, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22 m.w.N.; vgl. BVerfG 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09 - a.a.O.).

    Dabei ist nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte an einer Ersatzschule nur dann genügend gesichert, wenn über das Anstellungsverhältnis ein schriftlicher oder (unter Verwendung einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur) elektronischer Vertrag abgeschlossen ist, in dem klare Kündigungsbedingungen, der Anspruch auf Urlaub und die regelmäßige Pflichtstundenzahl festgelegt sind, die Gehälter und Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an vergleichbaren öffentlichen Schulen nicht wesentlich zurückbleiben und in regelmäßigen Zeitabschnitten gezahlt werden und für die Lehrkräfte eine Anwartschaft auf Versorgung erworben wird, die wenigstens den Bestimmungen der Angestelltenversicherung entspricht (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 23 m.w.N.).

    Insbesondere ist sie in der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Lehrkräfte nicht frei (BAG vom 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 24).

    Die Staatenimmunität der Beklagten kann auch nicht - wie allerdings die Beklagte meint daraus abgeleitet werden, dass sie mit den Gesetzen 3833/2010 und 3845/2010 etwa Steuern erhöht hätte und das Steuerrecht eines ausländischen Staates dem Kernbereich der Staatsgewalt zuzurechnen wäre (so BAG 04.05.1983 - 5 AZR 613/80; offengelassen: BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 26).

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 14; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14; BAG 14.04.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 m.w.N.).

    Dazu gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15; BAG 14.02.2013 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. m.w.N.).

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 m.w.N.; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe m.w.N.), sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15).

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19.09.2007 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 18; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 Rn. 20).

    Deshalb ist das Betreiben der griechischen Schule in N... und die Tätigkeit der dort unterrichtenden angestellten Lehrkräfte nicht dem hoheitlichen Handeln der Beklagten zuzuordnen (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 20).

    Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 Rn. 21 f.; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 21).

    Arbeitsort der Klägerin ist ausschließlich die Griechische Schule in N... (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 24; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 27).

    Dazu bedurfte es im vorliegenden Fall nicht der Zuhilfenahme eines völker- und staatsrechtlichen Rechtsgutachtens, wie vom BAG für erwägenswert gehalten (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 29).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 14; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14; BAG 14.04.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 m.w.N.).

    Dazu gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15; BAG 14.02.2013 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. m.w.N.).

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 m.w.N.; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe m.w.N.), sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15).

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit der Klägerin auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19.09.2007 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 18; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 Rn. 20).

    Deshalb ist das Betreiben der griechischen Schule in N... und die Tätigkeit der dort unterrichtenden angestellten Lehrkräfte nicht dem hoheitlichen Handeln der Beklagten zuzuordnen (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 20).

    Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 Rn. 21 f.; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 21).

    Arbeitsort der Klägerin ist ausschließlich die Griechische Schule in N... (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 24; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 27).

    Dazu bedurfte es im vorliegenden Fall nicht der Zuhilfenahme eines völker- und staatsrechtlichen Rechtsgutachtens, wie vom BAG für erwägenswert gehalten (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 29).

  • RG, 06.06.1928 - I 25/28

    Gilt die Ausschließung der Aufwertung von Bankguthaben durch § 66 des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Ab Oktober 2009 sei die bis dahin bestehende MdE von 50 der Klägerin weggefallen und die Stunden hätten sich auf 25/28,5 Unterrichtsstunden geändert.

    Oktober 2009 bis März 2010: 3.595,42 EUR unter der Reduzierung der Arbeitszeit der Klägerin auf 25/28,5 Stunden schlüssig vorgetragen.

    Die Klägerin hat auch vorgetragen, dass mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 sich die Arbeitszeit der Klägerin von 25/28,5 Wochenstunden auf 26/28 Wochenstunden geändert habe.

  • OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10

    Einfrieren von Geldern: Anwendbares Recht bei nach EU- Recht und nach einer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Eingriffsnormen, die nach dem Internationalen Privatrecht nicht unmittelbar zu Anwendung kommen, Tatbestandswirkungen im Rahmen des Schuldstatuts (hier dem deutschen Recht) entfalten können (MüKoBGB/Martiny 5. Aufl. Art. 9 ROM-I-VO Rn. 45 m.w.N.; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34 zit. nach Juris m.w.N.; vgl. auch Ellger in Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts Band I Stichwort: Eingriffnorm S. 374), wenn sie mit deutschen Interessen kompatibel sind (vgl. Staudinger/Magnus, Kommentar zum BGB 12. Aufl. Art. 34 EGBGB Rn 115 ff zur Theorie der Sonderanknüpfung).

    § 134 BGB findet bei Verstößen gegen eine ausländische Rechtsordnung keine Anwendung, weil die Verbotsnorm im Inland nicht unmittelbar verbindlich ist (MüKoBGB/Martiny a.a.O. Rn 47. m.w.N.; BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34, zit. nach Juris m.w.N.).

  • BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08

    Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten Jahrgangsstufe einer als

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Allerdings ist das Recht zur Errichtung von Ersatzschulen durch den Vorbehalt staatlicher Genehmigung beschränkt (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22; vgl. BVerfG 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09 - Rn. 15).

    Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG schützt die Vielfalt der Formen und Inhalte, in denen Schule sich darstellen kann; das Genehmigungserfordernis hat den Sinn, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22 m.w.N.; vgl. BVerfG 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09 - a.a.O.).

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Als zivilrechtliche Einfallstore kommen § 138 BGB, die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), das Leistungsstörungsrecht (insb. § 275 BGB) und § 826 BGB in Betracht (vgl. z. B. BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 - nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; BGH 08.02.1984 - VIII ZR 254/82 - iranischer Bierlieferungsvertrag).

    § 134 BGB findet bei Verstößen gegen eine ausländische Rechtsordnung keine Anwendung, weil die Verbotsnorm im Inland nicht unmittelbar verbindlich ist (MüKoBGB/Martiny a.a.O. Rn 47. m.w.N.; BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34, zit. nach Juris m.w.N.).

  • BGH, 22.06.1972 - II ZR 113/70

    Berücksichtigung ausländischer Exportverbote - Nigeria-Fall

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Als zivilrechtliche Einfallstore kommen § 138 BGB, die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), das Leistungsstörungsrecht (insb. § 275 BGB) und § 826 BGB in Betracht (vgl. z. B. BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 - nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; BGH 08.02.1984 - VIII ZR 254/82 - iranischer Bierlieferungsvertrag).

    § 134 BGB findet bei Verstößen gegen eine ausländische Rechtsordnung keine Anwendung, weil die Verbotsnorm im Inland nicht unmittelbar verbindlich ist (MüKoBGB/Martiny a.a.O. Rn 47. m.w.N.; BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34, zit. nach Juris m.w.N.).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Denn nach deutschem Recht ist das Kündigungsrecht bei Arbeitsverträgen gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis (BAG 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 29).

    Derartige Sachverhalte sind aber im Rahmen der §§ 2, 1 KSchG (BAG 08.10.2009 a.a.O.) oder § 626 BGB zu würdigen.

  • LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 507/12
    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
    Der Rechtsweg zur deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit ist daher eröffnet (entsprechend LAG Nürnberg vom 25.09.2013, 2 Sa 507/12).

    Der Rechtsweg zur deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit ist daher eröffnet (entsprechend LAG Nürnberg vom 25.09.2013, 2 Sa 507/12).

  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EGMR, 29.06.2011 - 34869/05

    Sabeh El Leil ./. France

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • RG, 20.02.1938 - I 59/38

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das

  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 746/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17. Januar 2014 - 3 Sa 254/12 - wird zurückgewiesen.
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