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   LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05   

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LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05 (https://dejure.org/2006,16208)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05 (https://dejure.org/2006,16208)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 2 TaBV 45/05 (https://dejure.org/2006,16208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bestimmung des Bestehens eines Anspruchs auf Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung; Zeitpunkt der Begründung des Schutzes aus § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Maßgeblichkeit des normalen Ablaufs der ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 78 a BetrVG
    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Judicialis

    BetrVG § 78 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78a Abs. 4 Nr. 2
    Keine unzumutbare Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugendvertretung bei tariflichem Anspruch auf befristete Übernahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05
    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung im Sinn des § 78 a Abs. 4 BetrVG ist der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des BAG (vgl. die Entscheidungen vom 12.11.1997, Aktenzeichen: 7 ABR 63/96 und 7 ABR 73/96 = AP Nrn. 30 und 31 zu § 78 a BetrVG 1972; zuletzt BAG vom 15.11.2006, 7 ABR 15/06, Pressemitteilung Nr. 70/06).
  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 573/04

    Schadensersatz wegen Nichtübernahme von Auszubildenden

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05
    Die Verpflichtung erlischt erst mit einer entsprechenden Entscheidung der Schlichtungsstelle (BAG vom 29.09.2005, 8 AZR 573/04 = AP Nr. 35 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers).
  • BAG, 06.11.1996 - 7 ABR 54/95

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05
    Grundsätzlich kommt zwar nur das Weiterbeschäftigungsverlangen nach § 78 a Abs. 1 BetrVG für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Betracht (vgl. BAG vom 06.11.1996, 7 ABR 54/95 = AP Nr. 26 zu § 78 a BetrVG), da inhaltliche Abänderungen dem Konsensprinzip unterliegen, wie das BAG in der genannten Entscheidung ausführt, weshalb ein Auflösungsantrag nicht mit der Begründung abgewiesen werden dürfe, dem Arbeitgeber wäre die Begründung eines anderen als des nach § 78 a Abs. 2 BetrVG entstehenden Arbeitsverhältnisses zumutbar gewesen.
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 63/96

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05
    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung im Sinn des § 78 a Abs. 4 BetrVG ist der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des BAG (vgl. die Entscheidungen vom 12.11.1997, Aktenzeichen: 7 ABR 63/96 und 7 ABR 73/96 = AP Nrn. 30 und 31 zu § 78 a BetrVG 1972; zuletzt BAG vom 15.11.2006, 7 ABR 15/06, Pressemitteilung Nr. 70/06).
  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05
    Maßgebender Zeitpunkt für die Feststellung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung im Sinn des § 78 a Abs. 4 BetrVG ist der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des BAG (vgl. die Entscheidungen vom 12.11.1997, Aktenzeichen: 7 ABR 63/96 und 7 ABR 73/96 = AP Nrn. 30 und 31 zu § 78 a BetrVG 1972; zuletzt BAG vom 15.11.2006, 7 ABR 15/06, Pressemitteilung Nr. 70/06).
  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05
    Das BAG verweist in dieser Entscheidung auf den Beschluss vom 24.07.1991, AP Nr. 23 zu § 78 a BetrVG, AZ: 7 ABR 68/90.
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 52/94

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Auszug aus LAG Nürnberg, 17.10.2006 - 2 TaBV 45/05
    Ist im Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein freier Arbeitsplatz vorhanden, hat bei der Prüfung der Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung ein künftiger Wegfall von Arbeitsplätzen unberücksichtigt zu bleiben (BAG vom 16.08.1995, AZ: 7 ABR 52/94 = AP Nr. 25 zu § 78 a BetrVG 1972).
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