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LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16 |
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Volltextveröffentlichung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 19, 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG, § 3 Abs. 2 Nr. 3 WO
Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Einspruchsfrist - Wählbarkeit
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- BAG, 03.06.2014 - 9 AZR 111/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16
6 TaBV 25/16 - 16 nicht nur vorübergehenden Überlassung nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer führt (BAG, Urteil vom 03.06.2014, Az.: 9 AZR 111/13, unter Verweis auf BAG vom 10.12.2013, Az.: 9 AZR 51/13). - BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16
Das Bundesarbeitsgericht hat zutreffenderweise mit Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 7 ABR 51/08, und vom 10.10.2012, Az.: 7 ABR 53/11, festgestellt, dass ein zur Arbeitsleistung überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht wählbar ist. - BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16
6 TaBV 25/16 - 16 nicht nur vorübergehenden Überlassung nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer führt (BAG, Urteil vom 03.06.2014, Az.: 9 AZR 111/13, unter Verweis auf BAG vom 10.12.2013, Az.: 9 AZR 51/13). - BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16
6 TaBV 25/16 - 14 hätte (vgl. Beschluss des BAG vom 19.11.2003, Az.: 7 ABR 24/03, m.w.N.). - BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
Wählbarkeit zum Betriebsrat
Auszug aus LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16
Das Bundesarbeitsgericht hat zutreffenderweise mit Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 7 ABR 51/08, und vom 10.10.2012, Az.: 7 ABR 53/11, festgestellt, dass ein zur Arbeitsleistung überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht wählbar ist.