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   LAG Nürnberg, 20.01.1998 - 2 (3) Ta 89/97   

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https://dejure.org/1998,13131
LAG Nürnberg, 20.01.1998 - 2 (3) Ta 89/97 (https://dejure.org/1998,13131)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.01.1998 - 2 (3) Ta 89/97 (https://dejure.org/1998,13131)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 2 (3) Ta 89/97 (https://dejure.org/1998,13131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Umschreibung des Rubrums hinsichtlich Parteibezeichnung; Wahrung der Parteiidentität; Scheitern einer Vor-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1998, 296
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2001 - 22 W 30/01

    Feststellungen der Voraussetzungen der Ersatzzustellung an den Geschäftsführer

    Eine derartige Ersatzzustellung wäre nach §§ 184 Abs. 2, 182 ZPO nur dann zulässig gewesen, wenn ein besonderes Geschäftslokal der Beklagten nicht vorhanden gewesen, oder - was dem Nichtvorhandensein nach der herrschenden Meinung (Zöller, 22. Aufl., § 184 ZPO, Rdnr. 5; Stein-Jonas, 21. Aufl., § 184 ZPO, Rdnr. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.5.1997, NJW-RR 1998, 497; LAG Nürnberg, Beschluss v. 20.1.1998, Rpfleger 1998, 296, 297) gleichzusetzen ist - bei mehrmaligen Zustellungsversuchen immer geschlossen angetroffen worden wäre.

    Vielmehr ist die Negativvoraussetzung des § 184 Abs. 2 ZPO, dass ein besonderes Geschäftslokal nicht vorhanden, oder dauernd geschlossen ist, bei zeitlich auseinanderliegenden Zustellungen jeweils gesondert festzustellen (Zöller, 22. Aufl., § 184 ZPO, Rdnr. 5; LAG Nürnberg, Beschluss v. 20.1.1998, Rpfleger 1998, 296, 297; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 30.5.1997, NJW-RR 1998, 497, 498).

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