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LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18 |
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- BAYERN | RECHT
EU-LeiharbeitsRL Art. 5 Abs. 3; AÜG §§ 3a, ... 8; AÜG §§ 3a, 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 in der bis 31.03.2017 geltenden Fassung; MiLoG § 1 Abs. 3, 3 Satz 1; AEntG §§ 8, 9 Satz 3; TVG § 4 Abs. 4 Satz 3; BGB §§ 307 ff
Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz nach der Leiharbeits-RL durch arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge - IWW
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
Art. 5 Abs. 3 EU-LeiharbeitsRL, §§ 3a, ... 8 AÜG, §§ 3a, 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG in der bis 31.03.2017 geltenden Fassung, § 1 Abs. 3, 3 Satz 1 MiLoG, §§ 8, 9 Satz 3 AEntG, § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG, §§ 307 ff BGB
Equal-Pay - Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern - Richtlinienkonformität - Ausschlussfrist - Transparenzkontrolle - Wolters Kluwer
Zulässige arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge für Leiharbeit bei Wahrung des Gesamtschutzes der Leiharbeitnehmer; Wahrung des ...
- rewis.io
Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz nach der Leiharbeits-RL durch arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EU-LeiharbeitsRL Art. 5 Abs. 1
Zulässige arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge für Leiharbeit bei Wahrung des Gesamtschutzes der Leiharbeitnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Gleichstellungsgrundsatz (equal pay) in der Zeitarbeit: "Däubler-Kampagne” erfährt weiteren Dämpfer
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17
- LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
- BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 131/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
Das ist zur Wahrung des Transparenzgebots für Klauseln, die - wie im Regelfall - auf einen bestimmten bzw. bestimmbaren Tarifvertrag oder ein bestimmtes bzw. bestimmbares tarifliches Regelwerk im Sinne einer Einheit aus Mantel-, Entgelt- und sonstigen Einzeltarifverträgen verweisen, ausreichend (st. Rspr. z.B. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn 30).Die Bezugnahmeklausel ist auch nicht in Anwendung der zum mehrgliedrigen CGZP-Tarifwerk entwickelten Anforderungen (dazu BAG, Urt. v. 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 30) unwirksam.
Fehle in der Bezugnahmeklausel eine Kollisionsregel, bestehe die Gefahr, dass der Arbeitnehmer wegen dieser Unklarheit seine Rechte nicht wahrnehme (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 30).
Dass Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen enthalten sind, entspricht den nach § 310 Abs. 4 Satz 2 zu beachtenden Besonderheiten im Arbeitsrecht (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn 43 - 46).
Denn zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis gehören alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen gegeneinander haben, ohne dass es auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage ankäme (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn 39).
Im Übrigen ist diese Ansicht bereits vom BAG abgelehnt worden (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn 56).
Weiterhin fehlt jeglicher Anhaltspunkt, Fälligkeit im Sinne der Klausel würde die Kenntnis des Leiharbeitnehmers von dem Anspruch und der für die Bezifferung maßgeblichen Tatsachen voraussetzen (vgl. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn 42).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts benachteiligt eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die die schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von nicht weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, den Arbeitnehmer nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn 51).
Die Klausel lässt es zu, dass eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG a.F bzw. § 8 Abs. 1 AÜG "dem Grunde nach" ausreicht, ohne die Höhe des vergleichbaren Stammarbeitnehmern des Entleihers gewährten Arbeitsentgelts zu kennen (vgl. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn 52 für eine identische Klausel).
Denn die Unwirksamkeit der Zweiten Stufe würde nach dem sog. blue-pencil-Test die Wirksamkeit der ersten Stufe einer Ausschlussfristenregelung wie der vorliegenden nicht berühren (13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - Rn 54).
- ArbG Gießen, 14.02.2018 - 7 Ca 246/17
Durch die Tarifverträge der Leiharbeitsbranche, abgeschlossen zwischen dem …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
Es spricht daher viel dafür, dass die §§ 10 Abs. 4 Satz 2, 9 Nr. 2 AÜG a.F. die EU-LeiharbeitsRL nicht vollständig umgesetzt haben (…so ErfK-Wank a.a.O. mwN; offen gelassen vom ArbG Gießen 14.02.2018 - 7 Ca 246/17).Ob die von der Richtlinie geforderte Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern ab 01.04.2017 durch das Zusammenspiel des § 8 Abs. 2 AÜG mit den neu eingeführten Wartezeitregelungen in § 8 Abs. 4 AÜG gewahrt ist, erscheint vor diesem Hintergrund ebenfalls zweifelhaft (dafür etwa ArbG Gießen 14.02.2018 - 7 Ca 246/17 - mwN; dagegen etwa Wank, BB 2018, 1909, 1915).
Deshalb verlangt die EU-LeiharbeitsRL lediglich die Prüfung, ob die Tarifverträge die äußersten Grenzen der Öffnungsklausel einhalten, wobei den Tarifvertragsparteien ein weiter Spielraum zukommt (ArbG Gießen 14.02.2018 - 7 Ca 246/17 - juris;… Sasonne in Preis/Sagan a.a.O. Rn 12.77 mit zahlreichen Nachweisen zu der kaum übersehbaren Meinungsvielfalt in Fn 211; Riechert, NZA 2013, 303, 306 m.w.N.).
Auch scheint angesichts der Unterschiedlichkeit der Einsatzbranchen und der dort jeweils geltenden Arbeits- und insbesondere Entgeltbedingungen und der Notwendigkeit für die Tarifvertragsparteien der Leiharbeitsbranche, unabhängig davon ihrer eigenen Branche gerecht werdende Entgelte und sonstige Arbeitsbedingungen festzulegen, ein Anknüpfen des Begriffs des "Gesamtschutzes" an den Arbeitsbedingungen von Entleiherbranchen eher nicht sachgerecht (ArbG Gießen 14.02.2018 - 7 Ca 246/17 - juris).
Im Sinne der Einhaltung einer Untergrenze ist zu verlangen, dass die Tarifvertragsparteien jedenfalls Arbeitsbedingungen aufstellen, die über die für alle Arbeitnehmer geltenden Mindeststandards hinausgehen (ArbG Gießen 14.02.2018 - 7 Ca 246/17 - juris;… ähnlich Rebhahn/Schörghofer, Kommentar zum europäischen Arbeitsrecht, 2. Auflage 2018, Art. 5 RL 2008/104/EG Rn. 20).
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
Eine Klausel, die die Rechtslage unzutreffend oder missverständlich darstellt und auf diese Weise dem Verwender ermöglicht, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die in der Klausel getroffene Regelung abzuwehren, und die geeignet ist, dessen Vertragspartner von der Durchsetzung bestehender Rechte abzuhalten, benachteiligt den Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (st. Rspr. BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn 35 mwN).Er betrifft Entgelt für geleistete Arbeit und damit den Hauptanwendungsfall für Ausschlussfristen (BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn 40).
Hierunter fallen auch Vereinbarungen über Ausschlussfristen (BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn 37 mwN).
Ob Intransparenz einer bereits zwischen dem 16.08.2014 und dem 31.12.2014 abgeschlossenen Ausschlussfristenregelung, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht ausnimmt, anzunehmen ist, hat das BAG letztlich offengelassen (BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn 41).
Deshalb hat die fehlende Ausnahme des gesetzlichen Mindestlohns für den Zeitraum ab dem 01.01.2015 die Teilunwirksamkeit der Ausschlussfristenregelung nach § 3 Satz 1 MiLoG zur Folge; für den Zeitraum bis zum 31.12.2014 steht § 3 Satz 1 MiLoG der Wirksamkeit der Ausschlussfrist nicht entgegen, denn die Norm setzt das Bestehen eines Mindestlohnanspruchs voraus (BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn 44).
- ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17
Gleichbehandlungsgrundsatz
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen.15 Ca 4827/17, wird aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 11.09.2018, Az. 15 Ca 4827/17, wird zurückgewiesen.
- BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12
Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
Derartige Fälle sollen von der Klausel gar nicht umfasst werden (BAG 20.06.2013 - 8 AZR 280/12 - Rn 21).Daher ist eine zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages vereinbarte Ausschlussfrist dahingehend auszulegen, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll (BAG 20.06.2013- 8 AZR 280/12 - Rn 21, 22).
- LAG Nürnberg, 20.05.2014 - 6 Sa 76/14
Befristetes Arbeitsverhältnis - Equal pay
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
Auch im Fall der Bezugnahme wird der Schutz durch die Ausgewogenheit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerrechte und -pflichten, wie sie die Tarifparteien aushandeln, erreicht (LAG Nürnberg 20.05.2014 - 6 Sa 76/14 - Rn 34). - BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05
Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
Bei diesem sind die Tarifvertragsparteien selbstständig berechtigt und verpflichtet und bleiben deshalb in der Lage, unabhängig voneinander ("autonom") den Tarifvertrag zu kündigen (zur Terminologie: BAG 08.11.2006 - 4 AZR 590/05 - Rn. 22). - EuGH, 18.07.2013 - C-426/11
Alemo-Herron u.a. - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung …
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
So gelten beispielsweise im englischen Tarifvertragsrecht die Rechtsnormen eines Tarifvertrages nicht wie in Deutschland unmittelbar und zwingend (§ 4 Abs. 1 TVG), sondern werden in der Regel durch eine individuelle Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag in das Arbeitsverhältnis einbezogen und erst damit für die Arbeitsvertragsparteien rechtlich bindend (Klauk/Klein, jurisPR-ArbR 40/2013 Anm. 1; vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Cruz-Villalon v. 18.07.2013 - C-426/11 Rn. 34 ff., 56 "Alemo-Herron"). - LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2016 - 2 Sa 421/15
Kündigungsfrist
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.02.2019 - 2 Sa 402/18
In Zeiten ohne Einsatz im Kundenbetrieb gelten die mit ver.di abgeschlossenen Tarifverträge (vgl. hierzu LAG Sachsen-Anhalt 28.06.2016 - 2 Sa 421/15 - Rn 70 ff).
- BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 131/19
Equal pay - Inbezugnahme tariflicher Regelungen - vergleichbarer Arbeitnehmer
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. Februar 2019 - 2 Sa 402/18 - teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:. - LAG Nürnberg, 07.03.2019 - 5 Sa 230/18
Zurückweisung der Berufung
Art. 5 Abs. 3 EU-LeiharbeitsRL verbietet nicht, dass vom Gleichstellungsgrundsatz abweichende Tarifverträge über eine arbeitsvertragliche Bezugnahme zur Anwendung kommen (siehe hierzu auch LAG Nürnberg vom 20.02.2019, Az. 2 Sa 402/18).