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   LAG Nürnberg, 20.09.2000 - 4 Sa 217/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12313
LAG Nürnberg, 20.09.2000 - 4 Sa 217/99 (https://dejure.org/2000,12313)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.09.2000 - 4 Sa 217/99 (https://dejure.org/2000,12313)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. September 2000 - 4 Sa 217/99 (https://dejure.org/2000,12313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayGO Art. 88; KSchG § 14 Abs. 1, Abs. 2
    KSchG : Anwendbarkeit: Betriebsleiter im Eigenbetrieb einer bayerischen Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.09.2000 - 4 Sa 217/99
    Zur Stützung ihrer Ansicht verweist die Beklagte auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.1982 -- 2 AZR 1101/97 --, vom 30.06.1960 -- 5 AZR 404/59 -- und vom 11.04.1997 -- 5 AZB 32/96 --, bezüglich letzterer Entscheidung zu § 5 Abs. 1 Satz 3 KSchG mit dem Hinweis, dass die Übertragung von Teilvertretungsbefugnissen genüge.

    Dem stehen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.06.1960 (5 AZR 404/59), vom 17.01.1985 (2 AZR 96/84), vom 11.04.1997 ( 5 AZB 32/96) zu dem mit § 14 Abs. 1 KSchG aussageidentischen § 5 Abs. 1 ArbGG nicht entgegen.

  • BAG, 30.06.1960 - 5 AZR 404/59

    Dienstordnungs-Angestellte - Allgemeine Ortskrankenkasse - Geschäftsführer -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.09.2000 - 4 Sa 217/99
    Zur Stützung ihrer Ansicht verweist die Beklagte auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.1982 -- 2 AZR 1101/97 --, vom 30.06.1960 -- 5 AZR 404/59 -- und vom 11.04.1997 -- 5 AZB 32/96 --, bezüglich letzterer Entscheidung zu § 5 Abs. 1 Satz 3 KSchG mit dem Hinweis, dass die Übertragung von Teilvertretungsbefugnissen genüge.

    Dem stehen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.06.1960 (5 AZR 404/59), vom 17.01.1985 (2 AZR 96/84), vom 11.04.1997 ( 5 AZB 32/96) zu dem mit § 14 Abs. 1 KSchG aussageidentischen § 5 Abs. 1 ArbGG nicht entgegen.

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79

    GmbH Co. KG - Geschäftsführer - Kündigungsschutz - Ausschluß - Juristische Person

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.09.2000 - 4 Sa 217/99
    Der Ausschluss des allgemeinen Kündigungsschutzes in § 14 Abs. 1 Nr. 1 (und Nr. 2) KSchG gilt nur für Kündigungen von juristischen Personen (oder Personengesamtheiten) gegenüber ihren unmittelbaren Organvertretern, d.h. Personen, die als gesetzliche(r) Vertreter das Willensorgan der juristischen Person bilden, durch das sie handelt (BAG vom 15.04.1982 -- 2 AZR 1101/79 --).
  • BAG, 17.01.1985 - 2 AZR 96/84

    Rechtliche Stellung eines stellvertretenden Geschäftsführers einer Gesellschaft

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.09.2000 - 4 Sa 217/99
    Dem stehen die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 30.06.1960 (5 AZR 404/59), vom 17.01.1985 (2 AZR 96/84), vom 11.04.1997 ( 5 AZB 32/96) zu dem mit § 14 Abs. 1 KSchG aussageidentischen § 5 Abs. 1 ArbGG nicht entgegen.
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 719/00

    Kündigungsschutz - Organ - Werkleiter eines gemeindlichen Eigenbetriebes

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. September 2000 - 4 Sa 217/99 - aufgehoben.
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