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   LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13   

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LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 (https://dejure.org/2013,43012)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 (https://dejure.org/2013,43012)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 2 Ta 156/13 (https://dejure.org/2013,43012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 99 Abs. 4 BetrVG, § ... 100 BetrVG, § 101 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 32 RVG, § 33 RVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG, §§ 99, 100, 101 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG, § 60 Abs. 1 Satz 1 RVG, §§ 99 - 101 BetrVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG, 100 BetrVG, § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, §§ 99 Abs. 4, § 33 Abs. 9 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.R.d. eingeräumten Ermessens; Bewertung eines Massenverfahrens i.R.d. Festsetzung des Gegenstandswerts

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG; §§ 99, 100, 101 BetrVG
    Streitwertkatalog - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - Aufhebungsantrag - Massenverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2014, 212
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 17.09.2012 - 10 Ta 259/12

    Gegenstandswertfestsetzung im Zustimmungsersetzungsverfahren; Gesonderte

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Auch ein solcher Antrag ist, selbst wenn die Beteiligten um dieselbe Angelegenheit streiten mögen, nicht von vornherein vollständig auf den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzurechnen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06; LAG Hamburg 19.07.2010 - 4 Ta 11/10; a.A. LAG Berlin 21.10.2002 - 17 Ta (Kost) 6085/02).

    Auch wenn der Widerantrag in engem Zusammenhang mit den Anträgen der Arbeitgeberin zu sehen ist, kann er streitwertmäßig deshalb nicht völlig außer Betracht bleiben (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12).

    Eine höhere Bewertung ist nicht angezeigt, da die Angriffe des Betriebsrats auch ohne gesonderten Antrag im Rahmen der Entscheidung über die Anträge der Arbeitgeberin hätten geprüft werden müssen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln 21.06.2006 - 2 Ta 195/06).

  • LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06

    Streitwertbeschwerde, Gegenantrag auf Aufhebung der Maßnahme

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Auch ein solcher Antrag ist, selbst wenn die Beteiligten um dieselbe Angelegenheit streiten mögen, nicht von vornherein vollständig auf den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzurechnen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06; LAG Hamburg 19.07.2010 - 4 Ta 11/10; a.A. LAG Berlin 21.10.2002 - 17 Ta (Kost) 6085/02).

    Eine höhere Bewertung ist nicht angezeigt, da die Angriffe des Betriebsrats auch ohne gesonderten Antrag im Rahmen der Entscheidung über die Anträge der Arbeitgeberin hätten geprüft werden müssen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln 21.06.2006 - 2 Ta 195/06).

  • LAG Nürnberg, 21.06.2013 - 7 Ta 41/13

    Streitwertkatalog - Ermessen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Der Streitwertkatalog sollte aber im Interesse einer möglichst einheitlichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden (LAG Nürnberg 21.06.2013 - 7 Ta 41/13).
  • LAG Nürnberg, 21.07.2005 - 9 Ta 137/05

    Streitwert - Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass das Arbeitsgericht Würzburg die Dauer der beabsichtigten Einstellung bei der Bemessung des Ausgangswertes berücksichtigt hat (vgl. LAG Nürnberg 21.07.2005 - 9 Ta 137/05).
  • LAG Hamburg, 23.09.2013 - 4 Ta 14/13

    Gegenstandswert - Urteilsverfahren - Vergleich - Abrechnung von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Denn im Beschwerdeverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG gilt das Verschlechterungsverbot (vgl. z.B. LAG Hamburg 23.09.2013 - 4 Ta 14/13; Gerold/Schmidt/ Mayer RVG 21.Aufl., § 33 RVG, Rn 15; Tschöpe/Ziemann/Altenburg/ Paschke, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht, B Rn 289).
  • LAG Hamburg, 19.07.2010 - 4 Ta 11/10

    Gegenstandswert - Aufhebung einer personellen Maßnahme gemäß § 101 BetrVG - keine

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    Auch ein solcher Antrag ist, selbst wenn die Beteiligten um dieselbe Angelegenheit streiten mögen, nicht von vornherein vollständig auf den Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG anzurechnen (LAG Hamm 17.09.2012 - 10 Ta 259/12; LAG Köln, 21.06.2006 - 2 Ta 195/06; LAG Hamburg 19.07.2010 - 4 Ta 11/10; a.A. LAG Berlin 21.10.2002 - 17 Ta (Kost) 6085/02).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2013 - 6 Ta 161/13

    Beschlussverfahren, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Versetzung, Aufhebung der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    22 3. Bei der Bewertung geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG aus (vgl. auch LAG Nürnberg 27.07.2006 - 4 Ta 100/06; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Schleswig Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13; LAG Baden-Württemberg 14.05.2013 - 5 Ta 55/13).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - 5 Ta 55/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit; Personelle Einzelmaßnahmen,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    22 3. Bei der Bewertung geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG aus (vgl. auch LAG Nürnberg 27.07.2006 - 4 Ta 100/06; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Schleswig Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13; LAG Baden-Württemberg 14.05.2013 - 5 Ta 55/13).
  • LAG Hamm, 29.11.2006 - 13 Ta 528/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    26 Das LAG Hamm (29.11.2006 - 13 Ta 528/06) hat hinsichtlich der zeitlichen Differenzierung für die Praxis handhabbare Grundsätze entwickelt, denen auch die erkennende Kammer - ebenso wie das Arbeitsgericht - folgt.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2013 - 1 Ta 90/13

    Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Einstellung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 20.12.2013 - 2 Ta 156/13
    22 3. Bei der Bewertung geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG aus (vgl. auch LAG Nürnberg 27.07.2006 - 4 Ta 100/06; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Schleswig Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13; LAG Baden-Württemberg 14.05.2013 - 5 Ta 55/13).
  • LAG Nürnberg, 27.07.2006 - 4 Ta 100/06

    Streitwert - Zustimmungserzwingungsverfahren gem. § 101 BetrVG

  • LAG Berlin, 21.10.2002 - 17 Ta 6085/02
  • LAG Düsseldorf, 12.12.2016 - 4 Ta 529/16

    Streitwert; Zustimmung; Ersetzung; Aufhebung; Versetzung; Einstellung

    b.Die ganz überwiegende Auffassung der Landesarbeitsgerichte hält in Bezug auf Einstellung und Versetzung dagegen eine Anlehnung an § 42 GKG für ausgeschlossen und wendet regelmäßig den Auffangwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz GKG an, gegebenenfalls einen Bruchteil hiervon (so für Verfahren nach §§ 99 Abs. 4, 101 BetrVG LAG Nürnberg 20.10.2013 - 2 Ta 156/13; LAG Köln 19.02.2014 - 13 Ta 362/13 und 11.07.2012 - 12 Ta 78/12; LAG Schleswig-Holstein 26.09.2013 - 6 Ta 161/13 und 23.05.2012 - 1 Ta 81/12; LAG Sachsen-Anhalt 27.08.2013 - 1 Ta 90/13; LAG Sachsen 21.08.2007 - 4 Ta 182/07 und 09.11.2005 - 1 Ta 282/05; LAG Baden-Württemberg 06.07.2010 - 5 Ta 116/10; LAG München 19.12.1978 - 8 TaBV 39/77 und 07.12.1995 - 3 Ta 10/95; LAG Rheinland-Pfalz 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Frankfurt 04.11.2005 - 5 Ta 533/05, alle juris).
  • LAG Nürnberg, 07.04.2014 - 6 Ta 167/13

    Streitwert - Gegenstandswert - Zustimmungsantrag zur Einstellung - Vielzahl von

    Geht das Arbeitsgericht beim Widerantrag des Betriebsrats auf Aufhebung der Maßnahmen vom vollen Regelwert (als Ausgangswert) aus, ist dies vom Ermessen gedeckt, auch wenn das Beschwerdegericht selbst - wie die 2. Kammer im Verfahren 2 Ta 156/13 - eine Minderung vornehmen würde.

    3. Geht das Arbeitsgericht beim Widerantrag des Betriebsrats auf Aufhebung der Maßnahmen vom vollen Regelwert (als Ausgangswert) aus, ist dies vom Ermessen gedeckt, auch wenn das Beschwerdegericht selbst - wie die 2. Kammer im Verfahren 2 Ta 156/13 - eine Minderung vornehmen würde.

    Auch die Berücksichtigung des Widerantrags hält sich im Rahmen des dem Arbeitsgericht zustehenden Ermessens, auch wenn sich das Beschwerdegericht der Auffassung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts im Verfahren 2 Ta 156/13 anschließt, welches im einzelnen be- 6 Ta 167/13 -6gründet hat, warum dann eine Herabsetzung als gerechtfertigt erscheint, wenn der Aufhebungsantrag nach § 101 BetrVG als Widerantrag eines Zustimmungsersetzungsantrages gestellt wird (vgl. Beschluss vom 20.12.2013, juris).

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass die anderweitige Einschätzung des Arbeitsgerichts als vertretbar erscheint und von dessen Ermessen gedeckt ist (insoweit anders als die 2. Kammer im Verfahren 2 Ta 156/13).

  • LAG München, 12.12.2023 - 3 Ta 220/23

    Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Unterlassungsantrag, Einstellung

    Da die Dauer der beabsichtigten Einstellung typischer Weise mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - unter II. 3. b) der Gründe), ist sie bei der Bemessung des Ausgangswerts des § 23 Abs. 3 S. 2 2. HS RVG zu berücksichtigen.

    Aus der Kombination aus Hilfswert und zeitlicher Differenzierung ergibt sich, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswerts, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswerts und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (vgl. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - und 18.01.2021 - 2 Ta 154/20 - Rn. 13).

  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 152/20

    Streitwert - Gegenstandswert - Zustimmungsersetzungsverfahren - Bindung an Antrag

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - 2 Ta 154/20

    Streitwert - Gegenstandswert - Verfahren nach §§ 99 ff BetrVG - befristete

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmung zur Versetzung; Zustimmung zur

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zum entsprechenden Individualrechtsstreit (LAG Düsseldorf 05.04.2016 - 3 Ta 48/16; aA - idR 5.000,00 EUR - etwa LAG Nürnberg 20.10.2013 - 2 Ta 156/13, juris).
  • LAG Nürnberg, 18.01.2021 - Ta 154/20

    Mehrere Beschlussverfahren übergreifendes Massenverfahren - Anwendung des

    Ausgangspunkt für die Bewertung ist dabei der Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG und nicht das zu zahlende Entgelt (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; 21.09.2015 - 4 Ta 113/15; 15.01.2016 - 7 Ta 123/15; vgl. II.14.1. und 14.2.1 Streitwertkatalog).

    Da die Dauer der beabsichtigen Einstellung typischer Weise auch mit deren wirtschaftlicher Bedeutung korrespondiert, vertritt die Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass bei einer Einstellung bis zu drei Monaten 1/3 des Hilfswertes, von über drei Monaten bis zu sechs Monaten 2/3 des Hilfswertes und von über sechs Monaten der volle Hilfswert angesetzt werden kann (z.B. LAG Nürnberg 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; vgl. auch LAG Nürnberg 21.09.2015 - 4 Ta 113/15 und 15.01.2016 - 7 Ta 123/15).

  • LAG Köln, 30.12.2015 - 12 Ta 358/15

    Streitwert eines Einigungsstelleneinsetzungsverfahrens

    Bei der richtigen Anwendung soll sich das Gericht regelmäßig im Rahmen des ihm nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG eingeräumten Ermessens bewegen (LAG Nürnberg 20. Dezember 2013- 2 Ta 156/13 -) .
  • LAG Nürnberg, 17.09.2015 - 5 Ta 100/15

    Streitwertkatalog - Masseverfahren - Leiharbeitnehmer - Einstellung

    Bei der Bewertung geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG aus (vgl. auch LAG Nürnberg vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - und LAG Nürnberg vom 20.12.2013 2 Ta 156/13 -).

    Nicht zu beanstanden ist bei Berücksichtigung der Gesamtumstände daher, wenn das Erstgericht den ersten Zustimmungsersetzungsantrag lediglich mit 1/3 des Hilfswertes, also 1.666,67 EUR ansetzt da die wirtschaftlichen Auswirkungen im Vergleich auf eine dauerhafte Einstellung naturgemäß geringer sind (so LAG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2013 - 2 Ta 156/13 - und LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 528/06 -).

  • LAG Nürnberg, 21.09.2015 - 4 Ta 113/15

    Streitwertkatalog - Masseverfahren - Leiharbeitnehmer - Einstellung

    Bei der Bewertung geht das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vom Hilfswert des § 23 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz RVG aus (vgl. auch LAG Nürnberg vom 27.07.2006 - 4 Ta 100/06 - und LAG Nürnberg vom 20.12.2013 2 Ta 156/13 -).

    Im Hinblick auf das Beschwerdevorbringen - die Teilzeittätigkeit der Leiharbeitnehmer und ihres weniger als 3 Monate dauernden Einsatzes ist es sachgerecht und angemessen, für den ersten Zustimmungsersetzungsantrag lediglich 1/3 des Hilfswertes, also EUR 1.666,67 anzusetzen (so LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.09.2015 - 5 Ta 100/15; vom 20.12.2013 - 2 Ta 156/13; LAG Hamm, Beschluss vom 29.11.2006 - 13 Ta 528/06).

  • LAG Nürnberg, 05.11.2015 - 4 Ta 140/15

    Streitwertkatalog - Masseverfahren - Leiharbeitnehmer - Aufhebung der Einstellung

  • LAG Nürnberg, 15.01.2016 - 7 Ta 123/15

    Streitwert - Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung - vorläufige personelle

  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 232/15

    Gegenstandswert für ein Einigungsstellen-Einsetzungsverfahren nach dem

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