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   LAG Nürnberg, 21.09.2017 - 7 Ta 115/17   

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https://dejure.org/2017,37695
LAG Nürnberg, 21.09.2017 - 7 Ta 115/17 (https://dejure.org/2017,37695)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21.09.2017 - 7 Ta 115/17 (https://dejure.org/2017,37695)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21. September 2017 - 7 Ta 115/17 (https://dejure.org/2017,37695)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 114, § 127; RL 2003/8/EG Art. 7 Buchst. b, Art. 8 Buchst. b, Art. 12; RVG § 46
    Übersetzungskosten im Prozesskostenhilfeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für Übersetzungskosten im Rahmen des Bewilligungsverfahrens bei grenzüberschreitendem Rechtsstreit

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 114 ZPO, Art. 7, 8, 12 der Richtlinie 2003/8/EG, § 46 RVG
    Prozesskostenhilfe - grenzüberschreitend - Übersetzungskosten

  • rewis.io

    Übersetzungskosten im Prozesskostenhilfeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für Übersetzungskosten im Rahmen des Bewilligungsverfahrens bei grenzüberschreitendem Rechtsstreit

  • rechtsportal.de

    Prozesskostenhilfe für Übersetzungskosten im Rahmen des Bewilligungsverfahrens bei grenzüberschreitendem Rechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.09.2017 - 7 Ta 115/17
    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 114 ZPO, der die Prozesskostenhilfe (nur) für die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung vorsieht, und entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (Bundesgerichtshof â?? Beschluss vom 29.06.2010 â?? VI ZA 3/09; juris).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-670/15

    Salplachta - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 21.09.2017 - 7 Ta 115/17
    Dementsprechend hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 26.07.2017 (C-670/15; juris) entschieden, dass die Prozesskostenhilfe, die der Mitgliedstaat des Gerichtsstands gewährt, in dem eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat, in einer Streitsache mit grenzüberschreitendem Bezug Prozesskostenhilfe beantragt hat, auch die von dieser Person verauslagten Kosten für die Übersetzung der Anlagen umfasst, die für die Entscheidung über diesen Antrag erforderlich sind.
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