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   LAG Nürnberg, 21.12.2006 - 5 Ta BV 61/05   

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https://dejure.org/2006,10104
LAG Nürnberg, 21.12.2006 - 5 Ta BV 61/05 (https://dejure.org/2006,10104)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21.12.2006 - 5 Ta BV 61/05 (https://dejure.org/2006,10104)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 5 Ta BV 61/05 (https://dejure.org/2006,10104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung nach der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses bei einem dauerhaften Bedarf an der Beschäftigung eines Arbeitnehmers; Wegfall von Arbeitsplätzen durch die ...

  • Wolters Kluwer
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 78 a BetrVG
    Jugend- und Auszubildendenvertretung - Übernahmepflicht - Leiharbeitnehmer

  • Judicialis

    BetrVG § 78 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78a Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1
    Keine unzumutbare Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugendvertretung bei Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ? Zuständigkeit bei Einsatz von Leiharbeitnehmern ? Maßgebend Beschäftigungsbedarf, nicht Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 980
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 16.07.2008 - 7 ABR 13/07

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters -

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Dezember 2006 - 5 TaBV 61/05 - aufgehoben.
  • LAG Hessen, 26.04.2007 - 9 TaBV 182/06

    Gemeinschaftsbetrieb, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Leiharbeitnehmer,

    Es wird zwar teilweise angenommen (etwa LAG Nürnberg Beschluss vom 21. Dez. 2006 - 5 TaBV 61/05 - DB 2007, 980; [BAG 7 ABR 13/07]), dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht unzumutbar sei, wenn ein dauerhafter Bedarf an seiner Beschäftigung bestünde.
  • LAG Nürnberg, 28.03.2007 - 4 TaBV 54/06

    Jugend- und Auszubildendenvertretung - Übernahmepflicht - Unzumutbarkeit -

    Dem Verfahren wird in Bezug auf die Auswirkungen einer unternehmerischen Organisationsentscheidung i.R.d. § 78a BetrVG grundsätzliche Bedeutung beigemessen und weicht zudem von der Entscheidung der 5. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21.12.2006 - 5 TaBV 61/05 - ab.
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