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   LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21   

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https://dejure.org/2021,7551
LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21 (https://dejure.org/2021,7551)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21 (https://dejure.org/2021,7551)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 6 TaBV 1/21 (https://dejure.org/2021,7551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; BetrVG § 58; ArbGG § 100
    Einsetzung einer Einigungsstelle - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gewährung von Boni durch den Gesellschafter einer Konzernobergesellschaft

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § ... 100 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 100 Abs. 1 S. 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 oder Nr. 11 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 58 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 58 Abs. 1 BetrVG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG; § 58 BetrVG; § 100 ArbGG
    Einigungsstelle - Konzernentscheidung

  • rewis.io

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Beschwerde, Mitbestimmungsrecht, Arbeitnehmer, Einigungsstelle, Leistungen, Mitbestimmung, Arbeitsvertrag, Fonds, Betriebsvereinbarung, Beteiligung, Gesellschafter, Beschwerdeverfahren, Bundesrepublik Deutschland, Beteiligung des Betriebsrats, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 1461
  • NZA-RR 2021, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Sind in einem solchen Fall die auf nationaler Ebene gebildeten Mitbestimmungsgremien zu beteiligen, kann dies nicht mit fehlender Einflussmöglichkeit der entsprechenden Arbeitgeber verneint werden (so aber für Aktienoptionen BAG v. 12.06.2019, 1 ABR 57/17).

    Letztlich ergibt sich diese Zuständigkeitsverteilung auch aus dem von den Beteiligten zu 2.) und 3.) zitierten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 12.06.2019 (1 ABR 57/17).

    Für die Maßgeblichkeit dieses Vorbringens spricht in der Tat der Beschluss des BAG vom 12.06.2019 (1 ABR 57/17).

  • ArbG Nürnberg, 13.01.2021 - 3 BV 121/20

    Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat in Fragen der betrieblichen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) und 3.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13.01.2021, Az. 3 BV 121/20, wird zurückgewiesen.

    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 13. Januar 2021, Az.: 3 BV 121/20 wird abgeändert.

  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Gegebenenfalls muss er - entsprechend der dann erfolgten Einigung mit dem Betriebsrat - noch bestimmte Beträge nachzahlen (BAG v. 14.06.1994, 1 ABR 63/93, zitiert nach juris; Fitting u.a., BetrVG, 30. Aufl. 2020, § 87 Rn. 448; Klebe in Däubler u.a., BetrVG, 17. Aufl. 2020, § 87 Rn. 319, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 57/12

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Dies entspricht dem im Verhältnis von Arbeitsvertrag zu Betriebsvereinbarung anzuwendenden Günstigkeitsprinzip (BAG v. 14.01.2014, 1 ABR 57/12, zitiert nach juris).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Dagegen geht das BAG in anderen Entscheidungen davon aus, dass - wie in der vorliegenden Konstellation - dann, wenn ein Konzernbetriebsrat deswegen nicht errichtet werden kann, weil die Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Ausland hat, die an sich dem Konzernbetriebsrat zustehenden Mitbestimmungsrechte nicht ersatzlos untergehen, sondern vom Gesamtbetriebsrat oder den Betriebsräten der konzernangehörigen Unternehmen wahrgenommen werden (BAG vom 14.02.2007, 7 ABR 26/06, zitiert nach juris, Rn. 62; BAG vom 23.05.2018, 7 ABR 60/16, zitiert nach juris, Rn. 26; zweifelnd Fitting, a.a.O., § 54 Rn. 34 f ff., m.w.N.; zweifelnd etwa auch Linsenmaier in Festschrift 100 Jahre Betriebsverfassungsrecht, S. 409 ff., 419 ff.).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 887/06

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - Aktienoptionen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Im Urteil des BAG vom 16.01.2008 (7 AZR 887/06) ging es nicht um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats selbst, sondern um den Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Gewährung von Aktienoptionen.
  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Für die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats entspricht es aber der Rechtsprechung des BAG, dass die Entscheidung des Unternehmens, freiwillige Leistungen nur unternehmensweit erbringen zu wollen, die Zuständigkeit der Einzelbetriebsräte über § 50 Abs. 1 BetrVG ausschließt (BAG vom 26.09.2017, 1 ABR 27/16, zitiert nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Festlegung eines Meldeweges im Rahmen der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (zuletzt etwa LAG Schleswig-Holstein vom 06.08.2019, 2 TaBV 9/19, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 60/16

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Nürnberg, 23.02.2021 - 6 TaBV 1/21
    Dagegen geht das BAG in anderen Entscheidungen davon aus, dass - wie in der vorliegenden Konstellation - dann, wenn ein Konzernbetriebsrat deswegen nicht errichtet werden kann, weil die Konzernobergesellschaft ihren Sitz im Ausland hat, die an sich dem Konzernbetriebsrat zustehenden Mitbestimmungsrechte nicht ersatzlos untergehen, sondern vom Gesamtbetriebsrat oder den Betriebsräten der konzernangehörigen Unternehmen wahrgenommen werden (BAG vom 14.02.2007, 7 ABR 26/06, zitiert nach juris, Rn. 62; BAG vom 23.05.2018, 7 ABR 60/16, zitiert nach juris, Rn. 26; zweifelnd Fitting, a.a.O., § 54 Rn. 34 f ff., m.w.N.; zweifelnd etwa auch Linsenmaier in Festschrift 100 Jahre Betriebsverfassungsrecht, S. 409 ff., 419 ff.).
  • LAG Nürnberg, 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21

    Einigungsstelle - Konzernstruktur - Konzernbetriebsrat

    Anders als beim Beschluss des LAG Nürnberg vom 23.02.2021 (6 TaBV 1/21) habe die Konzernobergesellschaft ihren Sitz nicht im Ausland.

    Hat der Arbeitgeber die Zahlung noch nicht verbindlich zugesagt oder die Auszahlung - wegen bisher nicht durchgeführter Mitbestimmung oder aus sonstigen Gründen - mit einem Vorbehalt versehen, kann er den gesamten oder einen Teil des Bonus von den betreffenden Arbeitnehmern zurückfordern (so auch LAG Nürnberg vom 23.02.2021, 6 TaBV 1/21 Rn. 34 der Gründe).

  • ArbG Nürnberg, 23.04.2021 - 8 BV 24/21

    Einigungsstelle - Corona Sonderzahlung

    Eine Entscheidung ihrer Gesellschafter muss sich die Gesellschaft zurechnen lassen (vgl. LAG Nürnberg 13.01.2021 - 6 TaBV 1/21).
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