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   LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05   

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https://dejure.org/2005,4868
LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05 (https://dejure.org/2005,4868)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 24.08.2005 - 9 Sa 400/05 (https://dejure.org/2005,4868)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 24. August 2005 - 9 Sa 400/05 (https://dejure.org/2005,4868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung bei einer Berufsgenossenschaft als Technischer Aufsichtsbeamter im Status eines Dienstordnungs-Angestellten; Erschleichen der Einstellung durch Vorlage eines gefälschten Diplomzeugnisses und Hochschuldiploms; Folgen einer Verweisung der Dienstordnung auf ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 12 BBG, 123, 142, 242 BGB
    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Rücknahme der Ernennung zum DO-Angestellten

  • Judicialis

    BBG § 12; ; BGB § 123; ; BGB § 142; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 12 § 123 § 142 § 242
    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücknahme der Ernennung zum DO-Angestellten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gefälschte Zeugnisse - arglistige Täuschung

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Dienstordnungs-Angestellte, Bestellung zum -, Rücknahmerecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zeugnisfälschung kann auch nach Jahren den Job kosten - Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05
    Mit Zugang der Anfechtungserklärung endete jegliche arbeitsvertragliche Beziehung der Parteien ex nunc (vgl. BAG vom 28.05.1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB).

    Da es sich bei dem Arbeitsverhältnis häufig um ein lang währendes Dauerschuldverhältnis handelt, kann sich ergeben, dass der Anfechtungsgrund angesichts der nachträglichen Entwicklung so viel an Bedeutung verloren hat, dass er eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu rechtfertigen vermag (vgl. BAG vom 28.05.1998, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.10.1968 (Az.: VI C 95.67, BVerwGE 31, 1) auch noch 14 Jahre nach Erschleichung der Ernennung die Rücknahme für zulässig erklärt und in der weiteren Entscheidung vom 29.07.1998 (Az.: 2 B 63/98, DVBl 1999, 319) klargestellt, dass die negativen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Rücknahmeentscheidung wegen des zwingenden Charakters der gesetzlichen Rücknahmeregelung nicht deren Unverhältnismäßigkeit begründen können.
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.10.1968 (Az.: VI C 95.67, BVerwGE 31, 1) auch noch 14 Jahre nach Erschleichung der Ernennung die Rücknahme für zulässig erklärt und in der weiteren Entscheidung vom 29.07.1998 (Az.: 2 B 63/98, DVBl 1999, 319) klargestellt, dass die negativen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Rücknahmeentscheidung wegen des zwingenden Charakters der gesetzlichen Rücknahmeregelung nicht deren Unverhältnismäßigkeit begründen können.
  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05

    DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 24. August 2005 - 9 Sa 400/05 - wird zurückgewiesen.
  • LAG München, 28.06.2007 - 4 Sa 159/07

    Anfechtung des Arbeitsvertrages, verhaltensbedingte Kündigungen

    Hiervon hängt zwangsläufig ab, ob der Arbeitgeber den Bewerber überhaupt für eine bestimmte zu besetzende Stelle in Betracht zieht/ einstellt, welche Tätigkeit er ihm hiernach übertragen kann und - etwa aufgrund öffentlichrechtlicher Vorgaben - übertragen darf, und ggf., welche Vergütung - abhängig von der Höhe der formellen Qualifikation und Ausbildungshöhe - er zu zahlen bereit und veranlasst ist, u. U. auch, welche berufliche Entwicklung der eingestellte Bewerber perspektivisch nehmen könnte u. a. - würde z. B. ein Krankenhausträger einen Arzt auf eine freie Arztstelle einzustellen beabsichtigen, ist es naturgemäß entscheidend, ob dieser erfolgreich ein Medizinstudium absolviert, die Staatsexamina abgelegt hat und über die Approbation verfügt ... (vgl. auch BAG, U. v. 07.09.1995, AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht - II. 3. b der Gründe - U. v. 12.02.1970, AP Nr. 17 zu § 123 BGB; vgl. auch BAG, U. v. 01.06.2006, 6 AZR 230/05, NZA-RR 2007, S. 103 f = ZTR 2006, S. 669 f, sowie die dortige Vorinstanz: LAG Nürnberg, U. v. 24.08.2005, 9 Sa 400/05, FA 2006, S. 123 (LS); LAG Hamm, U. v. 08.02.1995, LAGE Nr. 21 zu § 123 BGB; siehe auch LAG Köln, U. v. 13.11.1995, LAGE Nr. 23 zu 123 BGB; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Aufl. 2005, § 126 Rz. 16).
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