Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung VV / AN, Versicherungsvermittler, Status, Versicherungsaußendienst, eigenständiges Auftreten mit unternehmerischen Chancen und Risiken, Unternehmerchance, Unternehmerrisiko, unternehmerische Freiheit, fremdnützige Tätigkeit, Fremdnützigkeit, ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
Feststellung des Arbeitnehmerstatus einer Person; Abgrenzung zwischen dem Status …
Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
Das Arbeitsgericht Nürnberg erließ am 31.07.1996 unter dem Aktenzeichen 2 Ca 4546/95 folgendes Endurteil:. - BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96
Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr
Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
Mit Schriftsatz vom 01.12.1997 analysiert die Klägerin das dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - zugrunde liegende Berufungsurteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 04.09.1996.
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 255/98
Begründung eines Berufungsurteils; Entscheidung ohne Gründe
Das Arbeitsgericht Nürnberg hat im Parallelrechtsstreit - 2 Ca 4546/95 - (4 Sa 860/96) in seinen Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.Es folgt auf elf Seiten die vollständige wörtliche Wiedergabe der Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils im Parallelrechtsstreit - 2 Ca 4546/95 - (4 Sa 860/96).
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
Mit Urteil vom 25.02.1998 (4 Sa 860/96) hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision für die Beklagte zugelassen. - LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
Die Beklagte habe im Parallelstreit (Anmerkung des Berufungsgerichts: Arbeitsgericht Nürnberg, 2 Ca 4546/95 = Landesarbeitsgericht Nürnberg 4 Sa 860/96) selbst vorgetragen, dass die Ausgabe neuer Informationen über Ablaufdaten etc. davon abhängig gemacht werde, dass die Vermittler der Beklagten die in ihrem Bestand befindlichen Anlistungsdaten bearbeitet zurückgegeben haben.Das Arbeitsgericht Nürnberg hat im Parallelrechtsstreit 2 Ca 4546/95 (4 Sa 860/96) in seinen Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.
- VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96
Rundfunkgebührenermittler haben keinen Arbeitnehmerstatus sondern sind …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in den Prozess eingeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg - 2 Ca 5646/95 -, die das Landesarbeitsgericht Nürnberg durch das Urteil in der Sache 4 Sa 860/96 durch Verweisung auf die Entscheidungsgründe des Ersturteils ebenso wie durch das Urteil vom 28. Februar 1998 - 4 Sa 670/97 - durch wörtliche Übernahme des erstinstanzlichen Urteils bestätigt hat. - LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99
Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters
Das zunächst bestätigende Berufungsurteil des LAG N. vom 25.02.1998, 4 Sa 860/96, wurde vom BAG (Urteil vom 16.06.1998, 5 AZR 256/98) aus formalen Gründen aufgehoben.