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   LAG Nürnberg, 25.02.2013 - 2 Ta 24/13   

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https://dejure.org/2013,3710
LAG Nürnberg, 25.02.2013 - 2 Ta 24/13 (https://dejure.org/2013,3710)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25.02.2013 - 2 Ta 24/13 (https://dejure.org/2013,3710)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 2 Ta 24/13 (https://dejure.org/2013,3710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    PKH-Formular rechtzeitig vorlegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe i.R.e. formwirksamen Antragstellung vor Beendigung der Instanz; Beenden der Instanz durch Abschluss eines Vergleiches

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2013, 345
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Nürnberg, 13.02.2006 - 6 Ta 266/05

    Prozesskostenhilfe - Antragstellung - Zeitpunkt der Vorlage der Erklärung über

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.2013 - 2 Ta 24/13
    Die Rückwirkung kann jedoch nicht weiter als zu dem Zeitpunkt erstreckt werden, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (§§ 117 Abs. 2 - 4 ZPO) von seiner Seite aus die Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe geschaffen hat (vgl. hierzu LAG Nürnberg vom 13.02.2006 - 6 Ta 266/05, zitiert nach juris m. w. N.; vom 21.12.2006 - 4 Ta 175/06; vom 15.03.2011 - 2 Ta 26/11; vom 13.08.2012 - 2 Ta 119/12, jeweils nicht veröffentlicht).
  • LAG Düsseldorf, 09.10.2014 - 6 Sa 53/14

    Zustandekommen eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO bei Annahme des

    Schließlich wäre es mit dem berechtigten Interesse der Parteien, Rechtssicherheit über den vergleichsweisen Verfahrensabschluss zu haben, nicht vereinbar, wenn eine Bindungswirkung an die Annahmeerklärung erst ab dem Zeitpunkt entstünde, an dem das Gericht den Feststellungsbeschluss nach § 278 Abs. 6 S.2 ZPO abfasst (OLG Hamm v. 13.12.2010 aaO Rn.18) bzw. dieser den inneren Geschäftsbetrieb des Gerichts verlassen hat (vgl. hierzu LAG Nürnberg v. 25.02.2013 - 2 Ta 24/13 - juris; Prütting/Gerhlein- Geisler, § 278 ZPO Rn. 22).
  • ArbG Koblenz, 28.11.2016 - 4 Ca 192/16

    Vergleichsbeschluss - Zustellung im Parteibetrieb

    In Teilen des Schrifttums wird das bejaht (Zöller/Vollkommer 31. Aufl. ZPO § 329 Rn. 27; Zöller/Greger 31. Aufl. ZPO § 278 Rn. 34; Baumbach/Lauterbach 75. Aufl. ZPO § 278 Rn. 52), von anderen Stimmen im Schrifttum und in der Rechtssprechung wird es verneint (LG Osnabrück 28. Dezember 2004 - 7 O 2478/03 - BeckRS 2011, 19544, bestätigt durch OLG Oldenburg 7. Februar 2005 - 8 W 10/05 - juris; LAG Nürnberg 25. Februar 2013 - 2 Ta 24/13 - BeckRS 2013, 67240; LAG Hamm 4. August 2010 - 1 Ta 310/10 - juris; Musielak/Foerste ZPO 13. Aufl. § 278 Rn. 18).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2022 - 4 Ta 21/22

    Keine Pflicht zur Amtszustellung vollstreckbarer Vergleichsbeschlüsse nach § 278

    Die Gegenmeinung verneint dagegen das Gebot einer Amtszustellung mit der Begründung, dass der Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO keine Entscheidung iSv. § 329 Abs. 3 ZPO beinhalte (LG Osnabrück 28.12.2004 - 7 O 2478/03 - BeckRS 2011, 19544, bestätigt durch OLG Oldenburg 07.02.2005 - 8 W 10/05 - juris; LAG Hamm 04.08.2010 - 1 Ta 310/10 - juris; LAG Nürnberg 25.02.2013 - 2 Ta 24/13, Rpfleger 2013, 345; eingehend ArbG Koblenz 28.11.2016 - 4 Ca 192/16, juris; bestätigt durch LAG Rheinland-Pfalz 06.01.2017 - 4 Ta 226/16, nv; Stein-Jonas/Leipold, ZPO 22. Aufl. 2008, § 278 Rn. 84; BeckOK ZPO/Bacher 31. Ed. 2018, § 278 Rn. 38; Musielak/Voit/Foerste ZPO 18. Aufl. 2021, § 278 Rn. 18; Musielak/Voit/Lackmann 15. Aufl. 2018, § 750 ZPO Rn. 18; BeckOK ZPO/Ulrici, 43. Ed. 2021, § 750 Rn. 29; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 329 Rn. 27).
  • LAG Nürnberg, 04.04.2023 - 7 Ta 31/23

    Prozesskostenhilfe - Beendigung der Instanz - Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO

    Eine etwaige Zustellung ist auch deshalb nicht entscheidend, da der den Vergleich beinhaltende Feststellungsbeschluss des Gerichts keine von Amts wegen zuzustellende Entscheidung im Sinne des § 329 Abs. 3 ZPO darstellt, LAG Nürnberg, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 Ta 24/13 -, Rn. 16.".
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