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   LAG Nürnberg, 25.03.2020 - 2 Ta 35/20   

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https://dejure.org/2020,7334
LAG Nürnberg, 25.03.2020 - 2 Ta 35/20 (https://dejure.org/2020,7334)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25.03.2020 - 2 Ta 35/20 (https://dejure.org/2020,7334)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25. März 2020 - 2 Ta 35/20 (https://dejure.org/2020,7334)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 63 Abs. 2, § 68 Abs. 1; ArbGG § 78 S. 3
    Streitwert für außerordentliche Kündigung, hilfsweise außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • IWW

    § 68 Abs. 1 GKG, § 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 140 BGB, § 78 Satz 3 ArbGG, § 68 Abs. 3 GKG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 42 Abs. 2 GKG, Ziffer I Nr. 2.1.1 Streitwertkatalog
    Streitwert - außerordentliche Kündigung - hilfsweise außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

  • rewis.io

    Vergleich

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Streitwert fristlose Kündigung mit hilfsweiser fristloser Kündigung mit Auslauffrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert für Streitigkeiten um eine außerordentliche und eine hilfsweise außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streitwert bei außerordentlicher Kündigung und hilfsweise einer außerordentlichen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.03.2020 - 2 Ta 35/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Insoweit haben sie auch eine Regelung über Weiterbeschäftigung über den Entlassungstermin hinaus getroffen (vgl. LAG Nürnberg 19.03.2020 - 2 Ta 15/20).

  • LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20

    Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.03.2020 - 2 Ta 35/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.03.2020 - 2 Ta 35/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/14 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg 08.07.2016 - 4 Ta 78/16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.02.2024 - 26 Ta 6009/24

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert - Kündigungsschutzprozess

    Das gilt auch für Konstellationen, in denen nicht hilfsweise eine ordentliche, sondern hilfsweise eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist ausgesprochen worden ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 31. August 2020 - 26 Ta (Kost) 6069/20, zu II 1 der Gründe; LAG Nürnberg 25. März 2020 - 2 Ta 35/20, Rn. 7).(Rn.5).

    Das gilt auch für Konstellationen, in denen nicht hilfsweise eine ordentliche, sondern hilfsweise eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist ausgesprochen worden ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 31. August 2020 - 26 Ta (Kost) 6069/20, zu II 1 der Gründe; LAG Nürnberg 25. März 2020 - 2 Ta 35/20, Rn. 7).

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