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   LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12   

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LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12 (https://dejure.org/2013,38027)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25.09.2013 - 2 Sa 172/12 (https://dejure.org/2013,38027)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25. September 2013 - 2 Sa 172/12 (https://dejure.org/2013,38027)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Ohne anderweitige Rechtswahl findet deutsches Recht Anwendung (wie BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12; 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 und 25.04.2013 - 2 AZR 110/12).

    Ohne anderweitige Rechtswahl findet deutsches Recht Anwendung (wie BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12; 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 und 25.04.2013 - 2 AZR 110/12) 2. Die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010, die unter ausdrücklicher Änderung bestehender Arbeits- und Tarifverträge eine Entgeltsenkung für Mitarbeiter der öffentlichen Hand anordnen, greifen nicht unmittelbar korrigierend in die von der Republik Griechenland mit den Lehrkräften in Deutschland nach deutschem Recht geschlossene Arbeitsverträge ein.

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 14; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14; BAG 14.04.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN).

    2 Sa 172/12 - 16 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN).

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe mwN), sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15).

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit des Klägers auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19.09.2007 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 18; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 Rn. 20).

    Nach Art. 7 Abs. 1 GG obliegt die Aufsicht über das gesamte Schulwesen und damit auch über das verfassungsrechtlich durch Art. 7 Abs. 4 GG geschützte Privatschulwesen dem deutschen Staat (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22 mwN).

    Allerdings ist das Recht zur Errichtung von Ersatzschulen durch den Vorbehalt staatlicher Genehmigung beschränkt (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22; vgl. BVerfG 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09 - Rn. 15).

    2 Sa 172/12 - 18 Formen und Inhalte, in denen Schule sich darstellen kann; das Genehmigungserfordernis hat den Sinn, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22 mwN; vgl. BVerfG 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09 - aaO).

    Dabei ist nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte an einer Ersatzschule nur dann genügend gesichert, wenn über das Anstellungsverhältnis ein schriftlicher oder (unter Verwendung einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur) elektronischer Vertrag abgeschlossen ist, in dem klare Kündigungsbedingungen, der Anspruch auf Urlaub und die regelmäßige Pflichtstundenzahl festgelegt sind, die Gehälter und Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an vergleichbaren öffentlichen Schulen nicht wesentlich zurückbleiben und in regelmäßigen Zeitabschnitten gezahlt werden und für die Lehrkräfte eine Anwartschaft auf Versorgung erworben wird, die wenigstens den Bestimmungen der Angestelltenversicherung entspricht (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 23 mwN).

    Insbesondere ist sie in der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Lehrkräfte nicht frei (BAG vom 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 24).

    Die Staatenimmunität der Beklagten kann auch nicht - wie allerdings die Beklagte meint daraus abgeleitet werden, dass sie mit den Gesetzen 3833/2010 und 3845/2010 etwa Steuern erhöht hätte und das Steuerrecht eines ausländischen Staates dem Kernbereich der Staatsgewalt zuzurechnen wäre (so BAG 04.05.1983 - 5 AZR 613/80; offengelassen: BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 26).

  • BAG, 25.04.2013 - 2 AZR 110/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - Lehrer an in Deutschland gelegener

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Ohne anderweitige Rechtswahl findet deutsches Recht Anwendung (wie BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12; 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 und 25.04.2013 - 2 AZR 110/12).

    Ohne anderweitige Rechtswahl findet deutsches Recht Anwendung (wie BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12; 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 und 25.04.2013 - 2 AZR 110/12) 2. Die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010, die unter ausdrücklicher Änderung bestehender Arbeits- und Tarifverträge eine Entgeltsenkung für Mitarbeiter der öffentlichen Hand anordnen, greifen nicht unmittelbar korrigierend in die von der Republik Griechenland mit den Lehrkräften in Deutschland nach deutschem Recht geschlossene Arbeitsverträge ein.

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 14; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14; BAG 14.04.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN).

    2 Sa 172/12 - 16 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN).

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe mwN), sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15).

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit des Klägers auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19.09.2007 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 18; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 Rn. 20).

    2 Sa 172/12 - 19 richtenden angestellten Lehrkräfte nicht dem hoheitlichen Handeln der Beklagten zuzuordnen (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 Rn. 20).

    Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 Rn. 21 f.; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 21).

    Arbeitsort des Klägers ist ausschließlich die Griechische Schule in N... (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 24; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 27).

    Dazu bedurfte es im vorliegenden Fall nicht der Zuhilfenahme eines völker- und staatsrechtlichen Rechtsgutachtens, wie vom BAG für erwägenswert gehalten (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 29).

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 78/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Ohne anderweitige Rechtswahl findet deutsches Recht Anwendung (wie BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12; 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 und 25.04.2013 - 2 AZR 110/12).

    Ohne anderweitige Rechtswahl findet deutsches Recht Anwendung (wie BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12; 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 und 25.04.2013 - 2 AZR 110/12) 2. Die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010, die unter ausdrücklicher Änderung bestehender Arbeits- und Tarifverträge eine Entgeltsenkung für Mitarbeiter der öffentlichen Hand anordnen, greifen nicht unmittelbar korrigierend in die von der Republik Griechenland mit den Lehrkräften in Deutschland nach deutschem Recht geschlossene Arbeitsverträge ein.

    Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, wenn ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüfen würde (vgl. BVerfG 06.12.2006 - 2 BvM 9/03 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 117, 141; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 14; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14; BAG 14.04.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 14 mwN).

    2 Sa 172/12 - 16 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 15 f. mwN).

    Geht es - wie hier - um eine Streitigkeit aus einem Arbeitsverhältnis, kommt es grundsätzlich darauf an, ob die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben ihrer Natur nach hoheitlich oder nicht-hoheitlich sind; entscheidend ist der Inhalt der ausgeübten Tätigkeit (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 16; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 - Rn. 17 mwN; 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - zu A I 2 b der Gründe mwN), sowie ihr - bestehender oder nicht bestehender - Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 15).

    Nach dem für die Beurteilung der Tätigkeit des Klägers auf deutschem Hoheitsgebiet allein maßgeblichen deutschen Recht nehmen Lehrer nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahr, deren Ausübung nach Art. 33 Abs. 4 GG regelmäßig Beamten vorbehalten ist (BVerfG 19.09.2007 2 BvF 3/02 - zu C I 2 c der Gründe, BVerfGE 119, 247; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 18; BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12 Rn. 20).

    2 Sa 172/12 - 19 richtenden angestellten Lehrkräfte nicht dem hoheitlichen Handeln der Beklagten zuzuordnen (vgl. BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 19; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12 Rn. 20).

    Der für die Anwendung der EuGVVO erforderliche Auslandsbezug ergibt sich daraus, dass die Beklagte ein ausländischer Staat ohne "Sitz" im Inland ist (BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 Rn. 21 f.; BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 21).

    Arbeitsort des Klägers ist ausschließlich die Griechische Schule in N... (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12, Rn. 24; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 27).

    Dazu bedurfte es im vorliegenden Fall nicht der Zuhilfenahme eines völker- und staatsrechtlichen Rechtsgutachtens, wie vom BAG für erwägenswert gehalten (vgl. BAG 10.04.2013 - 5 AZR 78/12; BAG 25.04.2013 - 2 AZR 110/12 - Rn. 29).

  • BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08

    Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten Jahrgangsstufe einer als

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Allerdings ist das Recht zur Errichtung von Ersatzschulen durch den Vorbehalt staatlicher Genehmigung beschränkt (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22; vgl. BVerfG 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09 - Rn. 15).

    2 Sa 172/12 - 18 Formen und Inhalte, in denen Schule sich darstellen kann; das Genehmigungserfordernis hat den Sinn, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (BAG 14.02.2013 - 3 AZB 5/12, Rn. 22 mwN; vgl. BVerfG 08.06.2011 - 1 BvR 759/08, 1 BvR 733/09 - aaO).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Denn nach deutschem Recht ist das Kündigungsrecht bei Arbeitsverträgen gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis (BAG 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 29).

    Derartige Sachverhalte sind aber im Rahmen der §§ 2, 1 KSchG (BAG 08.10.2009 aaO) oder § 626 BGB zu würdigen.

  • OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10

    Einfrieren von Geldern: Anwendbares Recht bei nach EU- Recht und nach einer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Eingriffsnormen, die nach dem Internationalen Privatrecht nicht unmittelbar zu Anwendung kommen, Tatbestandswirkungen im Rahmen des Schuldstatuts (hier dem deutschen Recht) entfalten können (MüKoBGB/Martiny 5. Aufl. Art. 9 ROM-I-VO Rn. 45 mwN; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn 34 zit. nach juris mwN; vgl. auch Ellger in Handwörterbuch des Europäischen Privatrechts Band I Stichwort: Eingriffnorm S. 374), wenn sie mit deutschen Interessen kompatibel sind (vgl. Staudinger/Magnus, Kommentar zum BGB 12. Aufl. Art. 34 EGBGB Rn. 115 ff zur Theorie der Sonderanknüpfung).

    § 134 BGB findet bei Verstößen gegen eine ausländische Rechtsordnung keine Anwendung, weil die Verbotsnorm im Inland nicht unmittelbar verbindlich ist (MüKoBGB/Martiny aaO Rn. 47 mwN; BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 - nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34, zit. nach juris mwN).

  • BGH, 22.06.1972 - II ZR 113/70

    Berücksichtigung ausländischer Exportverbote - Nigeria-Fall

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Als zivilrechtliche Einfallstore kommen § 138 BGB, die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), das Leistungsstörungsrecht (insb. § 275 BGB) und § 826 BGB in Betracht (vgl. z. B. BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 - nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; BGH 08.02.1984 - VIII ZR 254/82 - iranischer Bierlieferungsvertrag).

    § 134 BGB findet bei Verstößen gegen eine ausländische Rechtsordnung keine Anwendung, weil die Verbotsnorm im Inland nicht unmittelbar verbindlich ist (MüKoBGB/Martiny aaO Rn. 47 mwN; BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 - nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34, zit. nach juris mwN).

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Als zivilrechtliche Einfallstore kommen § 138 BGB, die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB), das Leistungsstörungsrecht (insb. § 275 BGB) und § 826 BGB in Betracht (vgl. z. B. BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 - nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; BGH 08.02.1984 - VIII ZR 254/82 - iranischer Bierlieferungsvertrag).

    § 134 BGB findet bei Verstößen gegen eine ausländische Rechtsordnung keine Anwendung, weil die Verbotsnorm im Inland nicht unmittelbar verbindlich ist (MüKoBGB/Martiny aaO Rn. 47 mwN; BGH 22.06.1972 - II ZR 113/70 - nigerianische Masken; BGH 08.05.1985 - IVa ZR 138/83 - Bestechungs- und Schmiergeldzahlungen; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 30/10 - Rn. 34, zit. nach juris mwN).

  • EGMR, 29.06.2011 - 34869/05

    Sabeh El Leil ./. France

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Allerdings zählt das UN-Übereinkommen zum Völkergewohnheitsrecht selbst dann, wenn der betroffene Staat diese Konvention nicht ratifiziert hat, es sei denn, er hat dem widersprochen (EGMR 29.06.2011 - 34869/05, Rn. 57, Sabeh El Leil/Frankreich).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
    Denn nach deutschem Recht ist das Kündigungsrecht bei Arbeitsverträgen gegenüber einer Anpassung nach § 313 BGB lex specialis (BAG 08.10.2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 32; BAG 12.01.2006 - 2 AZR 126/05 - Rn. 29).
  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 409/10

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12

    Umfang der Arbeitszeit beim Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung -

  • EuGH, 21.04.1993 - C-172/91

    Sonntag / Waidmann

  • RG, 20.02.1938 - I 59/38

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze

    Die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010, die unter ausdrücklicher Änderung bestehender Arbeits- und Tarifverträge eine Entgeltsenkung für Mitarbeiter der öffentlichen Hand anordnen, greifen nicht unmittelbar korrigierend in die von der Republik Griechenland mit den Lehrkräften in Deutschland nach deutschem Recht geschlossenen Arbeitsverträge ein (im Anschluss an LAG Nürnberg 25.09.2013 - 2 Sa 172/12).
  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

    Die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010, die unter ausdrücklicher Änderung bestehender Arbeits- und Tarifverträge eine Entgeltsenkung für Mitarbeiter der öffentlichen Hand anordnen, greifen nicht unmittelbar korrigierend in die von der Republik Griechenland mit den Lehrkräften in Deutschland nach deutschem Recht geschlossenen Arbeitsverträge ein (im Anschluss an LAG Nürnberg 25.09.2013 - 2 Sa 172/12).
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1132/13

    Zulässigkeit der Kürzung der Gehälter der Lehrkräfte an griechischen Schulen in

    aa)Mit dem Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 25.09.2013 - 2 Sa 172/12 -) und dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13 - Rz. 127 ff.) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010 den Inhalt der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nicht geändert haben und ihnen keine unmittelbare Wirkung in Bezug auf den Arbeitsvertrag der Parteien zukommt.
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2014 - 15 Sa 1123/13

    Wirksamkeit einer Entgeltabsenkung für Lehrkräfte der Republik Griechenland in

    aa)Mit dem Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 25.09.2013 - 2 Sa 172/12 -) und dem Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13 - Rz. 127 ff.) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass die griechischen Gesetze 3833/2010 und 3845/2010 den Inhalt der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nicht geändert haben und ihnen keine unmittelbare Wirkung in Bezug auf den Arbeitsvertrag der Parteien zukommt.
  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

    Die griechischen Gesetze 3833/201 und 3845/2010, die unter ausdrücklicher Änderung bestehender Arbeits- und Tarifverträge eine Entgeltsenkung für Mitarbeiter der öffentlichen Hand anordnen, greifen nicht unmittelbar korrigierend in die von der Republik Griechenland mit den Lehrkräften in Deutschland nach deutschem Recht geschlossenen Arbeitsverträge ein (im Anschluss an LAG Nürnberg 25.09.2013 - 2 Sa 172/12).
  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze

    Die griechischen Gesetze 3833/201 und 3845/2010, die unter ausdrücklicher Änderung bestehender Arbeits- und Tarifverträge eine Entgeltsenkung für Mitarbeiter der öffentlichen Hand anordnen, greifen nicht unmittelbar korrigierend in die von der Republik Griechenland mit den Lehrkräften in Deutschland nach deutschem Recht geschlossenen Arbeitsverträge ein (im Anschluss an LAG Nürnberg 25.09.2013 - 2 Sa 172/12).
  • BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 742/16

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 25. September 2013 - 2 Sa 172/12 - wird zurückgewiesen.
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