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   LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98   

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LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98 (https://dejure.org/1999,1592)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26.01.1999 - 7 Sa 658/98 (https://dejure.org/1999,1592)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 7 Sa 658/98 (https://dejure.org/1999,1592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Merkmale für die Abgrenzung des Versicherungsvertreters vom Angestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Hamburg-Mannheimer 4 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Arbeitszeithoheit, Arbeitsgestaltungsfreiheit, unerhebliche Beschränkung, Immanenztheorie, immanente Einschränkung, nicht verhandelbare Limitierung der Grundfreiheiten, unverhandelbare Beschränkungen, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 769
  • BB 1999, 793
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    Im Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97 - Frachtführer) hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, dass es unbeachtlich ist, wenn der Frachtführer niemals eigene Kunden bedient hat, obwohl ihm dies rechtlich gestattet war; entscheidend war seine Befugnis.

    Bloßen ad-hoc-Einigungen (z.B. Vereinbarung eines einzelnen Arbeitseinsatzes oder eines einzelnen Besprechungstermins), der unterlassenen Kontrolle einer Verpflichtung (BAG, Urt. vom 30.09.1998 - 5 AZR 563/97), der Befolgung einer einzelnen vom Vertrag nicht gedeckten Weisung oder der Erfüllung eines vom Unternehmer geäußerten Wunsches kommt diese Bedeutung nicht zu.

    Auch in seinem Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) meint das BAG, dass ein Arbeitsverhältnis dann bejaht werden könne, wenn Vereinbarungen (!) getroffen seien, die zur Folge hätten, dass der Fahrer in der Ausübung seiner Tätigkeit weit weniger frei sei als ein Frachtführer im Sinne des HGB .

    Zutreffend führt das BAG deshalb in seiner Entscheidung vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) nach der Prüfung der vertraglichen Regelungen aus, "entscheidend (sei) also, welche Gestaltungsspielräume dem Beschäftigten in dem System noch verbleiben".

    Ähnliche Formulierungen hat das BAG auch in seinem Urteil vom 30.09.1998 (5 AZR 563/97) gebraucht.

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    a)Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG lassen sich aus der praktischen Handhabung oft Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien bei Vertragsabschluss ausgegangen sind (z.B. BAG, Urt. vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - DB 98, 624 - Frachtführer).

    In seiner Entscheidung vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96 - Frachtführer) führt das BAG mit der wünschenswerten Klarheit aus:.

    In seinem Urteil vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96) hat es darauf abgestellt, ob der dortige Kläger "stärker als bei einem Frachtführer im Sinn des § 425 HGB vorausgesetzt persönlich abhängig (war)".

    Wenn das BAG z.B. in der Frachtführerentscheidung vom 19.11.1997 (5 AZR 653/96) unverzichtbare Kontrollen, die mit Rücksicht auf versicherungsrechtliche Obliegenheiten durchgeführt werden, nicht als Indiz für ein Arbeitsverhältnis ansieht, dann steht dahinter offensichtlich die Überlegung, dass Kontrollen, die der Einhaltung vorgegebener Regelungen dienen, bei der Prüfung der Entscheidungsfreiheit des Tätigen keine Berücksichtigung finden dürfen.

  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    - aus im Vertragsweg vorgenommenen Bestimmungen, zu denen auch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation gehört (z.B. Festlegung der Anzahl der Kundenbesuche pro Zeiteinheit oder Festlegung von festen Besprechungsterminen bereits im Vertrag; Vereinbarung von Teamarbeit); dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bestimmungen vom Unternehmer vorgegeben wurden und der Tätige sie nicht nach seinen Bedürfnissen und Vorstellungen mitgestalten konnte ("vorweggenommene einseitige Bestimmungen", BAG, vom 30.10.1991, 7 ABR 19/91 = NZA 92, 407);.

    b)Dem tatsächlichen Verhalten der Parteien kann aber auch - im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG - die Bedeutung des Abschlusses eines Änderungsvertrags zukommen, denn "Verträge (können) in der Regel auch stillschweigend geändert werden" (BAG, Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 - NZA 92, 407, 408).

    Gleiches will das BAG offensichtlich mit der häufig verwandten Formulierung ausdrücken, der jeweilige Vertragsinhalt ergebe sich sowohl aus den getroffenen Vereinbarungen wie auch aus der praktischen Durchführung (z.B. Beschl. vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91, a.a.O.; Urt. vom 22.04.1998 - 5 AZR 191/97), denn das in diesem Zusammenhang erkennbar angesprochene, der ausdrücklichen Abrede entgegen gesetzte Institut ist das der konkludenten Einigung - und nicht etwa das eines bloß faktischen Verhaltens.

    In seinem Beschluss vom 30.10.1991 (7 ABR 19/91 - NZA 1992, 407 [408]) hatte das BAG danach unterschieden, ob bei der konkreten Arbeitszeitfestlegung im Vertrag "den Wünschen der Honorarkräfte Rechnung getragen wurde" oder nicht, und hat im konkreten Fall die vertragliche Vereinbarung der Arbeitszeit jedenfalls mit dem Argument nicht als "vorweggenommene einseitige Bestimmung der Arbeitsbedingungen" angesehen, weil den Wünschen der Honorarkräfte Rechnung getragen worden ist.

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    Das Bundesarbeitsgericht hat judiziert, dass es ohne Bedeutung ist, wenn der Unternehmer sein Weisungsrecht nur zurückhaltend ausübt (BAG, Urt. vom 12.09.1996, 5 AZR 1066/94 - Lehrkraft - BB 96, 2690, 2691; Urt. vom 06.05.1998, 5 AZR 347/97 - Familienhelferin - BB 98, 1849, 1850).

    Denn aus der Nicht-Inanspruchnahme folgt nicht, dass sich ein Arbeitsverhältnis in die Beschäftigung von Selbständigen verwandelt (BAG, Urt. vom 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94 - a.a.O.; LAG Köln, Urt. vom 28.04.1995, AuR 96, 412, 413; Kreuder, AuR 96, 386, 388).

    Im Urteil vom 12.09.1996 (5 AZR 1066/94 - BB 96, 2690, 2691) prüft das BAG, ob "eine ... Vereinbarung ... aus der Vertragspraxis (folgt)".

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    Denn es geht dabei nicht um Berücksichtigung von Umständen, die erst nach Zugang der Erklärung zutage treten (was unbeachtlich wäre, BGH, Urt. vom 24.06.1988 - V ZR 49/87 - DB 89, 777; BGH, Urt. vom 10.07.1998, V ZR 360/96 - JurBüro 99, 51).

    Vielmehr werden aus späteren Vorgängen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Willen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten gezogen (BGH, Urt. vom 24.06.1988, a.a.O.).

  • ArbG Lübeck, 26.10.1995 - 2 Ca 2046/95

    Einfirmenvertreter; Selbständiger Handelsvertreter; Eigenesunternehmerisches

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    Der Handelsvertreter unterliegt kraft Gesetzes einem Weisungsrecht (arg. §§ 665, 675 BGB ), das sich von dem einem Arbeitsverhältnis immanenten Weisungsrecht nur dem Grad nach unterscheidet (Hromadka, NZA 97, 569, 577; Hanau-Strick, a.a.O., S. 6; Arbeitsgericht Lübeck, Beschl. vom 26.10.1995, BB 96, 177, 178).

    Beschränkungen erhalten erst dann Bedeutung, wenn sie über das für einen Handelsvertreter Übliche hinausgehen (Arbeitsgericht Lübeck, Beschl. vom 26.10.1995, BB 96, 177; Hanau-Strick, a.a.O., S. 7, 9).

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 256/98

    Berufungsurteil: Urteilsgründe - Fehlen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16.06.1998 (5 AZR 256/98) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 25.02.1998 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg zurückverwiesen.

    Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören nach Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landesarbeitsgericht Nürnberg auch die im Revisionsverfahren 5 AZR 256/98 angefallenen Kosten.

  • BGH, 08.11.1990 - I ZR 48/89

    Verletzung von Wettbewerbsrichtlinien

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    Nr. 22 WR kann ein Indiz dafür abgeben, welches Wettbewerbsverhalten nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise als unlauter anzusehen ist (BGH, Urt. vom 08.11.1990 - I ZR 48/89 - BB 91, 648).
  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    Dies wird jedoch nur im modernen Massenverkehr bejaht und mit einer sozialen Leistungsverpflichtung begründet (vgl. hierzu BGH, Urt. vom 14.07.1956, BGHZ 21, 319, 333 - Parkplatzfall).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Auszug aus LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
    Die maßgebliche Rechtsform erschließt sich vielmehr aus der Gestaltung (h.M., z.B. BAG, Urt. vom 09.06.1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Hromadka, NZA 97, 569, 577).
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

  • BGH, 25.09.1990 - KVR 2/89

    Pauschalreisenvermittlung; Wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs;

  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 460/87

    Wettbewerbsverbot: Möglichkeit einvernehmlicher mündlicher Aufhebung trotz

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 6 Sa 236/94

    Betriebsübergang; Kaufhausunternehmen; Technischer Kundendienst;

  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters

  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 9/64

    Pflichtenstellung und Rechtsnatur der Tätigkeit des Handelsvertreters; Pflicht

  • OLG Düsseldorf, 30.01.1998 - 16 U 182/96

    - Eismann 3 -, Abgrenzung FN / AN, Begriff FV, Definition, wirtschaftliche

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZN 154/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Fotoreporters

  • BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
  • LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96

    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter

  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

  • ArbG Nürnberg, 09.09.1996 - 12 Ca 4696/96

    Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Tätigkeiten eines

  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

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  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    5 AZR 169/99 7 Sa 658/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Januar 1999 - 7 Sa 658/98 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender

    Die Beklagte habe, wie sich aus den im Parallelverfahren 7 Sa 658/98 vorgelegten Schreiben vom 12.01.1996, 20.08.1996 und 09.09.1997 (dort Bl. 360 - 362 d.A.) ergebe, entsprechende Weisungen zur Mindestproduktion erteilt.

    Die Vermittler seien zwar in den drei von der Klägerin des Parallelverfahrens 7 Sa 658/98 vorgelegten Schreiben darauf hingewiesen worden, dass erwartet werde, dass sie monatlich zwei Gruppenrechtsschutzversicherungsverträge vermittelten.

  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04

    Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit

    Bei dieser Bestimmung der Angestellteneigenschaft aus der Perspektive von Selbständigen treten die Spezifika unternehmerischer Tätigkeit auch schärfer hervor (LAG Nürnberg, Urt. v. 26.01.1999 - 7 Sa 657/98, AuA 1999, 380 [Hunold], m.w.N.; LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 35, m.w.N.).

    Die mit der Legaldefinition vorgegebenen Abgrenzungskriterien stehen nicht zur Disposition der Rechtsprechung (LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 657/98, a.a.O.; LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01

    Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung;

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  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

    Dieser Prüfungsaufbau ist nicht nur von formaler, sondern auch von inhaltlicher Bedeutung, weil nur die Selbständigkeit im wesentlichen Umfang vorliegen muß, um eine Handelsvertretereigenschaft und damit die Selbständigkeit zu bejahen, nicht jedoch die Beschränkung der Freiheiten, um eine Angestellteneigenschaft und damit die Abhängigkeit zu bejahen (LAG Nürnberg v. 26.01.1999 - 7 Sa 658/98, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 35).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09

    Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen

    aa) Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; LAG Nürnberg ZIP 1999, 769; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07).
  • LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Die erneute Entscheidung des LAG N. in der zurückverwiesenen Sache (Urteil vom 26.01.1999, BB 1999, 793) führte zur Abweisung der (Status-) Klage.
  • SG Regensburg, 16.07.2003 - S 10 KR 109/01
    Zur Begründung wurde insbesondere auf Urteile des LAG Nürnberg vom 26.01.1999 - 7 Sa 658/98 und des BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 verwiesen.
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