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   LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 218/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47858
LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 218/13 (https://dejure.org/2013,47858)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 8 Sa 218/13 (https://dejure.org/2013,47858)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 8 Sa 218/13 (https://dejure.org/2013,47858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    ZPO § 804 Abs. 3 ZPO § 836 Abs. 2 ZPO § 840 Abs. 1 ZPO § 840 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Drittschuldnerklage gegen Arbeitgeberin bei fehlender Drittschuldnerauskunft und vorrangiger Pfändung

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 804 Abs. 3, 836 Abs. 2, 840 Abs. 1 und 2 ZPO
    Drittschuldnerklage - fehlende Auskunft - vorrangige Pfändung

  • Betriebs-Berater

    Drittschuldnerklage - vorrangige Pfändung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Drittschuldnerklage gegen Arbeitgeberin bei fehlender Drittschuldnerauskunft und vorrangiger Pfändung

  • rechtsportal.de

    Unbegründete Drittschuldnerklage gegen Arbeitgeberin bei fehlender Drittschuldnerauskunft und vorrangiger Pfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1203
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1976 - VIII ZR 19/75

    Voraussetzungen der Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 218/13
    Nach zutreffender Auffassung des BGH ist diese Bestimmung jedoch auf das Verhältnis zwischen dem Drittschuldner und dem Pfändungsgläubiger des Schuldners anzuwenden (BGH vom 09.06.1976 - VIII ZR 19/75, zitiert nach juris).

    Diese Schutzwirkung umfasst auch den durch den Zeitpunkt der Pfändung bestimmten Rang einer Forderungsüberweisung (BGH vom 09.06.1976, a. a. O., Rn. 27 f.).

  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 218/13
    Der BGH hat in den Urteilen vom 28.01.1981, 17.04.1984 und 04.05.2006 (VIII ZR 1/80, IX ZR 153/83 und IX ZR 189/04, jeweils zitiert nach juris) entschieden, dass der Gläubiger von der Beitreibbarkeit des gepfändeten Anspruches ausgehen und diesen ohne Kostenrisiko einklagen kann, wenn der Drittschuldner die nach § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Angaben unterlässt.
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/04

    Rechtsfolgen der Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 218/13
    Der BGH hat in den Urteilen vom 28.01.1981, 17.04.1984 und 04.05.2006 (VIII ZR 1/80, IX ZR 153/83 und IX ZR 189/04, jeweils zitiert nach juris) entschieden, dass der Gläubiger von der Beitreibbarkeit des gepfändeten Anspruches ausgehen und diesen ohne Kostenrisiko einklagen kann, wenn der Drittschuldner die nach § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Angaben unterlässt.
  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 218/13
    Der BGH hat in den Urteilen vom 28.01.1981, 17.04.1984 und 04.05.2006 (VIII ZR 1/80, IX ZR 153/83 und IX ZR 189/04, jeweils zitiert nach juris) entschieden, dass der Gläubiger von der Beitreibbarkeit des gepfändeten Anspruches ausgehen und diesen ohne Kostenrisiko einklagen kann, wenn der Drittschuldner die nach § 840 Abs. 1 ZPO geforderten Angaben unterlässt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2015 - L 11 KA 18/14
    Sie gelten daher alle nach § 836 Abs. 2 ZPO zugunsten des Drittschuldners (der Beklagten) dem Schuldner (Kläger) gegenüber als rechtsbeständig, selbst wenn sie zu Unrecht erlassen worden sein sollten (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.11.2013 - 8 Sa 218/13 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 06.12.2004 - M 12 K 03.4720 - LG Lüneburg, Urteil vom 19.06.2008 - 1 S 22/08 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2016 - L 11 KA 65/15

    Vertragsärztliches Honorar; Insolvenz des Arztes; Pfändungs- und

    Er ist nicht etwa - aufgrund von Rechtsbehelfen des Klägers - gerichtlich aufgehoben worden und gilt daher nach § 836 Abs. 2 ZPO zugunsten des Drittschuldners (der Beklagten) dem Schuldner (Kläger) gegenüber als rechtsbeständig, selbst wenn er - wofür kein Anhaltspunkt besteht - zu Unrecht erlassen worden sein sollte (Senat, Urteil vom 25.11.2015 - L 11 KA 18/14 - m.w.N.; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27.11.2013 - 8 Sa 218/13 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 06.12.2004 - M 12 K 03.4720 -).
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