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LAG Nürnberg, 28.06.1999 - 6 Ta 137/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgeldbeschluss gegen einen minderjährigen Zeugen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsgeld - Anwendung des OWiG - Beschwerdebefugnis - Jugendlicher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg - 2 Ca 171/98
- LAG Nürnberg, 28.06.1999 - 6 Ta 137/99
Papierfundstellen
- MDR 1999, 1342
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Neustadt, 02.02.1961 - 3 W 14/61
Auszug aus LAG Nürnberg, 28.06.1999 - 6 Ta 137/99
Hier hat schon das frühere Oberlandesgericht Neustadt im Beschluss vom 02.02.1961 - 3 W 14/61 -, NJW 1961, 885 entschieden, dass für den Fall der Bestrafung wegen Ungebühr eine jugendliche, prozessunfähige Partei selbständig Beschwerde einlegen kann, sofern sie nur strafmündig ist.
- LG Berlin, 27.11.2009 - 5 JuJs 343/07
Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher: Anschlusserklärung eines …
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt insoweit nichts anderes, da es einem Minderjährigen ebenfalls möglich ist, selbständig gemäß § 67 Abs. 1 OWiG Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen (LArbG Nürnberg, Az. 6 Ta 137/99 vom 28. Juni 1999). - OLG Schleswig, 14.11.2016 - 16 W 144/16 Das ist für jugendliche Zeugen geklärt (LAG Nürnberg v. 28.6.1999 - 6 Ta 137/99).