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   LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11   

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https://dejure.org/2012,62016
LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11 (https://dejure.org/2012,62016)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11 (https://dejure.org/2012,62016)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 7 TaBV 61/11 (https://dejure.org/2012,62016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 5 ArbSchG, § ... 12 ArbSchG, § 13 Absatz 2 ArbSchG, § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG, § 13 Absatz 2 BetrVG, § 87 Absatz 1 BetrVG, § 98 Absatz 2 ArbGG, § 253 Absatz 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Absatz 1 ZPO, § 5, § 13 Absatz 1 ArbSchG, § 13 ArbSchG, §§ 92 Absatz 1 Satz 2, 72 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz; Unbegründeter negativer Feststellungsantrag der Arbeitgeberin bei Beauftragung eines Drittunternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG , wenn der Arbeitgeber den Arbeitsschutz einem Dritten übertragen hat.

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Arbeitsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 43/08

    Mitbestimmung bei Aufgabenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11
    Dieses Ergebnis entspreche auch der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.08.2009 ( 1 ABR 43/08).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.08.2009 ( 1 ABR 43/08 = BAGE 131/351 und NZA 2009/1434).

  • BAG, 18.04.2000 - 1 ABR 22/99

    Mitbestimmung bei Schaltertests durch Drittunternehmen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11
    Dass die Delegation bestimmter Aufgaben auf Dritte ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unberührt lassen, hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 18.04.2000 - 1 ABR 22/99 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung und NZA 2000/1176).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11
    Ebenso wenig kommt es auf eine subjektive Regelungsbereitschaft des Arbeitgebers an (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 = BAGE 111/48 und NZA 2005/227).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11
    Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren gelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, im Betrieb häufiger auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 123/09 = AP Nr. 47 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung und NZA 2011/531).
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 42/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.05.2012 - 7 TaBV 61/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zu § 12 ArbSchG in einem Beschluss vom 08.11.2011 ( 1 ABR 42/10 = ArbR 2012, 176; juris) bestätigt.
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 106/12

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Mai 2012 - 7 TaBV 61/11 - wird zurückgewiesen.
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