Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38028
LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,38028)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,38028)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 7 TaBV 15/13 (https://dejure.org/2013,38028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    BAG: Betriebsrat kann beim Einsatz von Zeitarbeitnehmern "vorübergehend quer schießen"!

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 91/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzesbegründung lassen diese Auslegung zu (entgegen Bundesarbeitsgericht - 7 ABR 91/11).

    Weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzesbegründung lassen diese Auslegung zu (entgegen Bundesarbeitsgericht - 7 ABR 91/11).

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, § 1 Absatz 1 Satz 2 AÜG verbiete die nicht mehr vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung und der Betriebsrat des Entleiherbetriebs könne nach § 14 Absatz 3 Satz 1 AÜG, § 99 Absatz 2 Nr. 1 BetrVG die Zustimmung zur Übernahme verweigern, wenn der Entleiher beabsichtige, einen Leiharbeitnehmer mehr als vorübergehend zu beschäftigen (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11; juris).

  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 35/08

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Mit dieser Begründung kann der Betriebsrat die Zustimmung indes nicht verweigern, da der Betriebsrat bezüglich der arbeitsvertraglichen Bedingungen, von der richtigen Eingruppierung abgesehen, kein Mitbestimmungsrecht hat (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 21.07.2009 - 1 ABR 35/08 = BAGE 131/250 und NZA 2009/1156; Fitting-Engels-Schmidt-Trebinger-Linsenmaier, Betriebsverfassungsrecht, 26. Auflage, RdNr. 245 zu § 99; Richardi, Betriebsverfassungsrecht, 13. Auflage, RdNr. 228 zu § 99).

    Die Nichtübernahme würde seine Position nicht verbessern, sondern seinen schützenswerten Interessen gerade zuwiderlaufen" (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 21.07.2009 - 7 ABR 35/08 = BAGE 131/250 und NZA 2009/1156).

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07 und 1 BvR 1569/08 = DB 2012/1618 und NJW 2012/3081).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, kennzeichnend für die Arbeitnehmerüberlassung die Trennung von Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis und arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Beschäftigungsverhältnis ist (vgl. Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82, 1 BvR 1468/82, 1 BvR 1623/82 = BVerfGE 77/84 und NZA 1989/28).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-290/12

    Della Rocca - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Dies stimmt mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überein, wonach die Richtlinie 1999/70/EG vom 28. Juni 1999 über befristete Arbeitsverträge und die am 18. März 1999 geschlossene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang dieser Richtlinie weder auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Leiharbeitsunternehmen noch auf das befristete Arbeitsverhältnis zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem entleihenden Unternehmen anwendbar sind (Europäischer Gerichtshof - Urteil vom 11.04.2013 - C-290/12 = NZA 2013/495; juris).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Der Verlust einer Chance oder die Nichterfüllung der bloßen Erwartungen eines Arbeitnehmers genügt nicht (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 17.11.2010 - 7 ABR 120/08 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung und NZA-RR 2011/415).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 284/87

    Bemessung der Höhe einer Sozialplanabfindung - Ausgleich und Milderung der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass, wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrückt, kennzeichnend für die Arbeitnehmerüberlassung die Trennung von Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis und arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Beschäftigungsverhältnis ist (vgl. Bundesverfassungsgericht - Beschluss vom 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82, 1 BvR 1468/82, 1 BvR 1623/82 = BVerfGE 77/84 und NZA 1989/28).
  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Außerdem muss die Bekanntmachung so erfolgen, dass alle als Bewerber in Betracht kommenden Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von der Ausschreibung Kenntnis zu nehmen (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 01.02.2011 - 1 ABR 79/09 = BAGE 137/106 und NZA 2011/703).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    7 TaBV 15/13 -8mungsverweigerung für unbeachtlich halten wollte (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57/242 und NZA 1988/476).
  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 19/90

    Wirksamkeit von qualitativen Besetzungsregeln

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.10.2013 - 7 TaBV 15/13
    Es unterliegt der gerichtlichen Kontrolle, ob die vom Arbeitgeber behaupteten Tatsachen vorliegen und ob sie den Schluss rechtfertigen, dass eine Eignung nicht gegeben ist (vgl. Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 22.01.1991 - 1 ABR 19/90 = AP Nr. 67 zu Art. 12 GG und NZA 1991/675).
  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 79/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht

    (d) Entgegen der von der Arbeitgeberin unter Verweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Oktober 2013 (- 7 TaBV 15/13 -) vertretenen Auffassung sprechen weder die Gesetzesmaterialien noch ein im Gesetzgebungsverfahren deutlich erkennbarer Wille des Gesetzgebers gegen ein Verständnis des § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG als eine die nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung untersagende Norm.

    (e) Mit der Interpretation von § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG als Verbotsnorm sind entgegen der insoweit nicht näher begründeten - und im Übrigen auch nicht tragenden - Erwägung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 2013 (- 7 TaBV 15/13 -) nicht die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung überschritten.

  • LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13

    Einstellung - Mitbestimmung - Leiharbeitnehmer - Widerspruchsgrund -

    Gemessen an diesen Grundsätzen sieht das erkennende Gericht die Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung als überschritten an, wenn aus der Änderung des § 1 Abs. 1 AÜG die Rechtsfolgen abgeleitet werden, für die nicht nur der geänderte Gesetzeswortlaut keinen Anhaltspunkt bietet, sondern denen der erklärte gesetzgeberische Wille entgegensteht (so auch LAG Nürnberg Urteil vom 29.10.2013, Az.: 7 TaBV 15/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht