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   LAG Nürnberg, 29.12.2022 - 5 Ta 24/22   

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https://dejure.org/2022,43141
LAG Nürnberg, 29.12.2022 - 5 Ta 24/22 (https://dejure.org/2022,43141)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29.12.2022 - 5 Ta 24/22 (https://dejure.org/2022,43141)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Dezember 2022 - 5 Ta 24/22 (https://dejure.org/2022,43141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    VV-RVG Nr. 1003 § 56 Abs. 1, 2, 48
    1,5-Einigungsgebühr auch bei PKH-Erstreckung auf Mehrvergleich

  • IWW
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Vergleichsmehrwert, Vergleich, Nichtabhilfeentscheidung, Anwalt, Staatskasse, Neufassung, RVG, Anschluss, Verhandlung, Kammer, Vorsitzenden, Geltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wird Prozesskostenhilfe auch für einen Vergleich gewährt und der Anwalt beigeordnet, so fällt jedenfalls seit der Neufassung der Anmerkung 1 zu Nr. 1003 VV-RVG mit Geltung vom 01.01.2021 eine 1,5 Einigungsgebühr für den Vergleichsmehrwert an (im Anschluss an LAG Nürnberg ...

  • rechtsportal.de

    Neufassung der Anm. I zu Nr. 1003 VV- RVG ab 01.01.2021; 1,5 Einigungsgebühr für einen Vergleich im Rahmen der Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Anwalts

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Nürnberg, 26.07.2021 - 3 Ta 68/21

    Prozesskostenhilfe - Einigungsgebühr - Mehrvergleich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.12.2022 - 5 Ta 24/22
    Die erkennende Kammer folgt in der zu entscheidenden Rechtsfrage der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26.07.2021, 3 Ta 68/21, demnach mit der Neufassung der Anmerkung I. zu Nr. 1003 VV-RVG mit Geltung ab dem 01.01.2021 die Erstreckung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe auf den Mehrwert eines Vergleichs nicht zu einer Ermäßigung führt.

    Die erkennende Kammer macht sich die Ausführungen der Kammer 3 beim Landesarbeitsgericht Nürnberg in dem Beschluss 3 Ta 68/21 zu eigen, so dass weitere Ausführungen nicht veranlasst sind.

  • LAG München, 14.03.2022 - 6 Ta 8/22

    Reduzierte Einigungsgebühr und 1,2 Terminsgebühr bei Prozesskostenhilfe und

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.12.2022 - 5 Ta 24/22
    Soweit dem so gefundenen Ergebnis teilweise entgegengehalten wird, dass sich aus der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG durch das KostRÄG 2021 nichts für die konkrete Höhe der Einigungsgebühr ergebe und es diesbezüglich weiterhin bei der Bestimmung der Nr. 1003 VV-RVG verbleibe, ist dies zwar im Grunde nach zutreffend, führt jedoch nach dem eindeutigen Wortlaut der Anmerkung Abs. 1 Satz 1, Halbsatz 2 zu Nr. 1003 VV-RVG zu keinem anderen Ergebnis (entgegen LAG München, Beschluss vom 14.03.2022, Aktenzeichen: 6 Ta 8/22).
  • OLG Bamberg, 23.09.2022 - 2 WF 111/22

    Höhe der Einigungsgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts bei Erweiterung der

    Auszug aus LAG Nürnberg, 29.12.2022 - 5 Ta 24/22
    Da die Erstreckung der Beiordnung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 RVG die 1, 5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG verwirklicht, kann dahingestellt bleiben, ob auch ein Fall der Rückausnahme in Anmerkung Abs. 1, S. 1, Halbsatz 2 zu Nr. 1003 VV-RVG "soweit nicht lediglich Prozesskostenhilfe für (...) die gerichtliche Protokollierung des Vergleichs beantragt wird" einschlägig ist (hierzu auch OLG Bamberg, Senat für Familiensachen vom 23.09.2022, Aktenzeichen: 2 WF 111/22).
  • LAG München, 21.02.2023 - 11 Ta 30/23

    Prozeßkostenhilfe; Mehrvergleich; kostensparende Prozeßführung

    Auch wenn die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und die Beiordnung das gesamte Verfahren erfasst, liegt jedenfalls auch eine Beiordnung des Prozessbevollmächtigten zum Abschluss eines Vertrages nach Nr. 1000 VV-RVG vor (ebenso LAG Nürnberg v. 26.07.2021 - 3 Ta 68/21; v. 29.12.2022 - 5 Ta 24/22; LAG; LAG Rheinland-Pfalz 08.01.2020 - 7 Ta 182/19; LAG Baden-Württemberg 27.04.2016 - 5 Ta 118/15).
  • LAG München, 21.02.2023 - 11 Ta 31/23

    Prozeßkostenhilfe; Mehrvergleich; kostensparende Prozeßführung

    Auch wenn die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und die Beiordnung das gesamte Verfahren erfasst, liegt jedenfalls auch eine Beiordnung des Prozessbevollmächtigten zum Abschluss eines Vertrages nach Nr. 1000 VV-RVG vor (ebenso LAG Nürnberg v. 26.07.2021 - 3 Ta 68/21; v. 29.12.2022 - 5 Ta 24/22; LAG; LAG Rheinland-Pfalz 08.01.2020 - 7 Ta 182/19; LAG Baden-Württemberg 27.04.2016 - 5 Ta 1 18/15).
  • LAG München, 15.02.2023 - 11 Ta 10/23

    Prozesskostenhilfebewilligung - Umfang - Mehrvergleich - Einigungsgebühr

    Auch wenn die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und die Beiordnung das gesamte Verfahren einschließlich Vergleichsschluss betrifft und nicht nur den Vergleichsschluss, liegt jedenfalls auch eine Beiordnung des Prozessbevollmächtigten zum Abschluss eines Vertrages nach Nr. 1000 VV-RVG vor (ebenso LAG Nürnberg v. 26.07.2021 - 3 Ta 68/21; v. 29.12.2022 - 5 Ta 24/22; LAG; LAG Rheinland-Pfalz 08.01.2020 - 7 Ta 182/19; LAG Baden-Württemberg 27.04.2016 - 5 Ta 118/15).
  • LAG München, 15.02.2023 - 11 Ta 33/23

    Prozesskostenhilfe - Einigungsgebühr - Mehrvergleich

    11 Ta 33/23 -4die Bewilligung der Prozesskostenhilfe und die Beiordnung das gesamte Verfahren erfasst, liegt jedenfalls auch eine Beiordnung des Prozessbevollmächtigten zum Abschluss eines Vertrages nach Nr. 1000 VV-RVG vor (ebenso LAG Nürnberg v. 26.07.2021 - 3 Ta 68/21; v. 29.12.2022 - 5 Ta 24/22; LAG ; LAG Rheinland-Pfalz 08.01.2020 - 7 Ta 182/19; LAG Baden-Württemberg 27.04.2016 - 5 Ta 118/15).
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