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   LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22   

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https://dejure.org/2022,25258
LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 (https://dejure.org/2022,25258)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 (https://dejure.org/2022,25258)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juni 2022 - 2 Ta 12/22 (https://dejure.org/2022,25258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 42, § 63, § 68
    Höhe des Streitwertes bei Kündigungsschutz- und Weiterbeschäftigungsantrag

  • IWW

    § 68 Abs. 1 GKG, § ... 63 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 68 Abs. 1 Satz 3 GKG, § 32 Abs. 2 RVG, § 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG, § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG, § 140 BGB, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, Nr. 1000 VV RVG, § 2 Abs. 2 RVG, § 78 Satz 3 ArbGG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 ; GKG § 63 ; GKG § 68
    Streitwert; mehrere Kündigungen; Weiterbeschäftigung; Freistellung; Zeugnis; Vorwürfe - Beschwerde, Streitwertkatalog, Auslegung, Vergleichsmehrwert, Verfahren, betrug, Festsetzung, Anrechnung, Monatsgehalt, Beendigungszeitpunkt, Streitgegenstand, Verfahrenswert, von ...

  • rechtsportal.de

    GKG § 42 ; GKG § 63 ; GKG § 68
    Streitwert; mehrere Kündigungen; Weiterbeschäftigung; Freistellung; Zeugnis; Vorwürfe - Beschwerde, Streitwertkatalog, Auslegung, Vergleichsmehrwert, Verfahren, betrug, Festsetzung, Anrechnung, Monatsgehalt, Beendigungszeitpunkt, Streitgegenstand, Verfahrenswert, von ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist (LAG Nürnberg 04.08.2020 a.a.O. mwN).

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Denn ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich eine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar war (vgl. BAG v. 13.08.2014 - 2 AZR 871/12).

  • LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20

    Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren;

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).

    Im Zweifel ist der Weiterbeschäftigungsantrag im wohlverstandenen Kosteninteresse der Partei, dem der Rechtsanwalt verpflichtet ist, als Hilfsantrag auszulegen (LAG Nürnberg a.a.O; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20).

  • LAG Nürnberg, 24.02.2016 - 4 Ta 16/16

    Streitwertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Nürnberg 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 juris; 24.02.2016 - 4 Ta 16/16 juris mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 1 Ta 134/11

    Gegenstandswert - wirtschaftliche Identität zwischen Kündigungsschutzantrag und

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Eine Regelung über das Nichtaufrechterhalten von Vorwürfen, bei denen es sich um die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris; LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris).
  • LAG Nürnberg, 28.05.2020 - 2 Ta 76/20

    Streitwert - Auskunft Art. 15 DSGVO

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Dies gilt auch für die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts (LAG Nürnberg 28.05.2020 - 2 Ta 76/20 juris; 24.02.2016 - 4 Ta 16/16 juris mwN).
  • LAG Nürnberg, 19.03.2020 - 2 Ta 15/20

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - uneigentlicher Hilfsantrag Vergleich

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 1 Ta 5/18

    Streitwert, Wertfestsetzung, Vergleich, Vergleichsmehrwert, Vorwürfe,

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Eine Regelung über das Nichtaufrechterhalten von Vorwürfen, bei denen es sich um die Kündigungsgründe handelt, betrifft die streitgegenständliche Kündigung selbst und ist damit von der Festsetzung des Verfahrenswertes mitumfasst (LAG Schleswig-Holstein 28.02.2018 - 1 Ta 5/18 - Rn 13 juris; LAG Rheinland-Pfalz 27.07.2011 - 1 Ta 134/11 - Rn. 21 - juris).
  • LAG Nürnberg, 08.07.2016 - 4 Ta 78/16

    Streitwertfestsetzung - Weiterbeschäftigung - Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Nürnberg, 30.06.2022 - 2 Ta 12/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des LAG Nürnberg (z.B. 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - juris; 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 juris; 08.07.2016 - 4 Ta 78/16) und anderer Landesarbeitsgerichte ist der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4, juris; 30.08.2011 - 2 AZR 668/11, juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 Rn 7 mit zahlreichen Nachweisen, juris).
  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss,

    (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25; Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.).

    Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn. 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. u.a. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 7 m.w.Nachw.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14 und die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GKArbGG/Schleusener, Nov.

    Dies ist dann der Fall, wenn ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist; eine tatsächliche Beschäftigung ist nur für die Zukunft regelbar (vgl. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 17; LAG Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 - Rn.15 und vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 18).

  • LAG München, 24.01.2024 - 3 Ta 223/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Sprinter- oder Turboklausel, nicht anhängiger

    (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2023 - 8 Ta 232/22 - Rn. 13 f.; LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25; Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.; LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 78 f.).
  • LAG München, 16.11.2023 - 3 Ta 177/23

    Gegenstandswert, Streitwert, Vergleichsmehrwert, Auskunftsanspruch über

    3 Ta 177/23 - 13 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 25; Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 10 ff.; LAG München, Beschluss vom 06.06.2023 - 3 Ta 59/23 - Rn. 78 f.).
  • LAG München, 31.07.2023 - 3 Ta 121/23

    Streitwert, Gegenstandswert, Kündigungsschutzklage, hilfsweiser

    Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 Rn 4) und verschiedener Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn 7 m.w.Nachw.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14, LAG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2023 - 7 Ta 32/22 - Rn. 23; vgl. auch die Nachw. weiterer landesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung bei GK-ArbGG/Schleusener, Nov.

    Eine sachliche und nicht bloß verfahrensmäßige Regelung zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag wird dabei angenommen, wenn durch den Prozessvergleich ein über den Entlassungstermin der angegriffenen Kündigung hinausgehender Bestand des Arbeitsverhältnisses verabredet wurde und der vereinbarte spätere Beendigungszeitpunkt bei Vergleichsabschluss bzw. Ablauf der Widerrufsfrist noch nicht verstrichen ist; eine tatsächliche Beschäftigung sei nur für die Zukunft regelbar (vgl. LAG Niedersachsen, Beschluss vom 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 16; LAG Nürnberg, Beschluss vom 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 - Rn.15; 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 18; Beschluss vom 30.09.2022 - 2 Ta 49/22 -).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.01.2024 - 26 Ta 6005/24

    Vergleichsmehrwert - Einigung über Entfernung von Abmahnungen - Verhältnis von

    Wird zugleich über ein Zwischen- und - ggf. auch nur hilfsweise - über ein Endzeugnis gestritten und wird zu beiden Zeugnisvarianten eine inhaltlich korrespondierende oder überhaupt nur eine Regelung getroffen, so betrifft der Gesamtkomplex das Zeugnisinteresse insgesamt nur einmal (vgl. LAG München 6. Juni 2023 - 3 Ta 59/23, Rn. 112, mwN zur Rspr. und Nr. 1 29.3 des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit; LAG Hamm 27. Januar 2023 - 8 Ta 232/22, Rn. 13 f.; LAG Nürnberg 30. Juni 2022 - 2 Ta 12/22, Rn. 25; 24. Februar 2020 - 5 Ta 12/20, Rn. 10 ff.).(Rn.11).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 5 Ta 49/23

    Streitwert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag, Hilfsantrag, unechter,

    Diese Empfehlung folgt der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn 4, juris) und auch des hiesigen Beschwerdegerichts sowie viele Landesarbeitsgerichte (vgl. nur: LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 14, juris; LAG München, Beschl. v. 31.07.2023 - 3 Ta 121/23 - Rn. 15, juris; LAG Hamburg, Beschl. v. 09.01.2023 - 7 Ta 32/22 - Rn. 23, juris; LAG Nürnberg, Beschl. v. 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 16 -, juris; LAG Niedersachsen Beschl. v. 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn 7, m.w.Nachw., juris).

    Denn eine tatsächliche Beschäftigung sei nur für die Zukunft regelbar (vgl. LAG Niedersachsen, Beschl. vom 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 - Rn. 16; LAG Nürnberg, Beschl. v. 04.08.2020 - 2 Ta 84/20 - Rn.15; Beschl. v. 30.06.2022 - 2 Ta 12/22 - Rn. 18; Beschl. v. 30.09.2022 - 2 Ta 49/22 -).

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