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   LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16 B   

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LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16 B (https://dejure.org/2018,5799)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16 B (https://dejure.org/2018,5799)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 4 Sa 1315/16 B (https://dejure.org/2018,5799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 BetrAVG; § 613a Abs. 1 S. 1-2 BGB; § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 75 Abs. 1 BetrVG; § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG
    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossenen Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § ... 613a BGB, § 324 UmwG, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, RL 2001/23/EG, Art. 3 Abs. 3 2. Unterabsatz RL 2001/23/EG, § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 613a Abs. 1 BGB, § 362 BGB, §§ 241, 242 BGB, §§ 355 ff. BGB, § 138 Abs. 4 ZPO, § 4a Abs. 1 Nr. 1 BetrAVG, § 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, § 256 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossenen Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossenen Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (40)

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    Eine solche Möglichkeit hätte der frühere Arbeitgeber im weiterbestehenden Arbeitsverhältnis ebenfalls grundsätzlich nicht gehabt (BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00).

    (2) Es entspricht deshalb zu Recht der Rechtsprechung und ganz überwiegenden Meinung in der Literatur, dass dann, wenn ein übernommener Arbeitnehmer sowohl im übernommenen als auch im aufnehmenden Betrieb eine Versorgungszusage auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung hatte, auch bei Anwendung des § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB der bis zum Ablösungsstichtag erdiente Besitzstand aufrechterhalten bleiben muss (BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00; Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt Teil 17 A, Rn. 492; Höfer, BetrAVG, Loseblatt, Kap. 9, Rn. 115.2; Blomeyer/Rolfs/Otto, 6. Aufl., Anh. § 1 Rn. 322).

    129 (b) Nach der Rechtsprechung des 3. Senats des BAG bedeutet das Gebot der Besitzstandswahrung aus der ursprünglichen Versorgungsordnung nicht, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand vom Betriebserwerber zusätzlich zu der bei ihm erworbenen Altersversorgung geschuldet wäre (BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00; a.A. LAG Düsseldorf 25. Februar 2014 - 6 Sa 1431/13).

    (d) Eine Besitzstandswahrung nach der sog. Zwei-Stämme-Lösung, wonach der Anwartschaftszeitraum in die Zeit vor und nach Betriebsübergang aufgeteilt wird, ist zudem nach der Rechtsprechung des 3. Senats (24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00) nicht zwingend.

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    (4) Ein weitergehendes Verschlechterungsverbot kann auch der "Scattolon-Entscheidung" nicht entnommen werden (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 76).

    Bezogen auf die Vergütung hat der EuGH entschieden, dass es dem Richtlinienziel zuwiderliefe, wenn Arbeitnehmer erhebliche Kürzungen ihres Arbeitsentgelts hinnehmen müssten, weil ihr Dienstalter nicht in dem Maße berücksichtigt werde, wie es erforderlich sei, um die Höhe des Arbeitsentgelts in etwa beizubehalten (EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Tenor Nr. 2 und Rn. 81, mit Verweis auf EuGH 11. November 2004 - C-425/02 - [Delahaye] Rn. 34, Slg. 2004, I-10823).

    Die Entscheidung in der Sache "Scattolon" hat in der Literatur eine Diskussion darüber ausgelöst, ob der EuGH damit ein allgemeines Verschlechterungsverbot ("insgesamt schlechtere Arbeitsbedingungen") oder nur die Unvereinbarkeit einer erheblichen Kürzung des Arbeitsentgelts wegen Nichtberücksichtigung des beim Veräußerer erreichten Dienstalters festgestellt hat (gegen die Feststellung eines allgemeinen Verschlechterungsverbots: Winter RdA 2013, 36, 38 ; Sittard/Flockenhaus NZA 2013, 652, 654 f.; Willemsen RdA 2012, 291, 302 ; aA Sagan EuZA 2012, 247, 252 ; Steffan NZA 2012, 473, 475 ; zweifelnd Leder/Rodenbusch EWiR 2011, 737 ; von Steinau-Steinrück NJW-Spezial 2012, 434, 435 ).

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    In der angezogenen Entscheidung vom 10. März 2015 (3 AZR 56/14) habe der 3. Senat eine klare Positionierung vorgenommen.

    Entgegen der Ausführungen des Klägers hat des 3. Senat des BAG in der angezogenen Entscheidung vom 10. März 2015 (3 AZR 56/14) keine "klare Positionierung" vorgenommen.

    Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich aus der von ihm angezogenen Entscheidung des 3. Senats des BAG vom 10. März 2015 (3 AZR 56/14) keine anderweitige Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Betriebsrentenanspruchs.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    (b) Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden ( BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26 ).

    Sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie - wie vorliegend - auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken ( BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 ) .

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    a) Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur entstehen, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht ( BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 ) .

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt die klagende Partei als Anspruchstellerin ( BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 ) .

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    Unter Berücksichtigung der Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25. Februar 2014 (6 Sa 1431/13) sei zumindest der hilfsweise gestellte Antrag positiv zu bescheiden.

    129 (b) Nach der Rechtsprechung des 3. Senats des BAG bedeutet das Gebot der Besitzstandswahrung aus der ursprünglichen Versorgungsordnung nicht, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand vom Betriebserwerber zusätzlich zu der bei ihm erworbenen Altersversorgung geschuldet wäre (BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00; a.A. LAG Düsseldorf 25. Februar 2014 - 6 Sa 1431/13).

  • ArbG Oldenburg, 01.12.2016 - 6 Ca 472/14

    Anwartschaft; Berechnung; Besitzstand; Besitzstandsstufe; Betriebliche

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 1. Dezember 2016 - 6 Ca 472/14 B - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des ArbG Oldenburg vom 01. Dezember 2016 - 6 Ca 472/14 B - abzuändern und.

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    Bei vernünftiger Würdigung muss sich eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung der Angelegenheit innerhalb des Unternehmens ergeben, die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmenseinheitlichen Regelung reicht dagegen nicht aus ( BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 ; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 ).

    In Fragen der betrieblichen Altersversorgung ist eine einheitliche Regelung schon deshalb notwendig, weil die finanziellen und steuerrechtlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen als Ganzes betreffen (BAG 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02; Blomeyer/Rolfs/Otto, 6. Aufl., Anh § 1 Rn. 437).

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    An die Bestimmtheit eines Feststellungsantrags sind keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die eines Leistungsantrags ( BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 918/11 ) .
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1315/16
    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht ( BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 ) .
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09

    Betriebsrentenanwartschaft - Neuberechnung

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter -

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16

    Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 181/10

    Zeiten des Umkleidens und der Desinfektion als vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • BAG, 19.01.2010 - 3 ABR 19/08

    Betriebsübergang - Gleichbehandlung - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6

  • EuGH, 11.11.2004 - C-425/02

    Delahaye

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94

    Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1339/16

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 01.02.2018, 4 Sa 1315/16 B, das vollständig dokumentiert ist.
  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1342/16

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Besitzstandswahrung in der betrieblichen

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 01.02.2018, 4 Sa 1315/16 B, das vollständig dokumentiert ist.
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