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   LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16 B   

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LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16 B (https://dejure.org/2018,9931)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16 B (https://dejure.org/2018,9931)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 4 Sa 1341/16 B (https://dejure.org/2018,9931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 BetrAVG; § 613a Abs. 1 S. 1-3 BGB; § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 75 Abs. 1 BetrVG; § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG; § 324 UmwG
    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossene Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § ... 5 UmwG, § 613a BGB, § 324 UmwG, §§ 35 - 41 SGB VI, § 42 SGB VI, § 247 BGB, § 16 BetrAVG, § 256 ZPO, § 362 BGB, §§ 241, 242 BGB, § 4a Abs. 1 Nr. 1 BetrAVG, §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, RL 2001/23 EG, Art. 3 Abs. 3 2. Unterabsatz RL 2001/23/EG, § 75 Abs. 1 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 613a Abs. 1 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossene Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung bei aufnehmender Verschmelzung und Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossene Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    Eine solche Möglichkeit hätte der frühere Arbeitgeber im weiterbestehenden Arbeitsverhältnis ebenfalls grundsätzlich nicht gehabt ( BAG 24. Juli 2001- 3 AZR 660/00 ).

    (2) Es entspricht deshalb zu Recht der Rechtsprechung und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur, dass dann, wenn ein übernommener Arbeitnehmer sowohl im übernommenen als auch im aufnehmenden Betrieb eine Versorgungszusage auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung hatte, auch bei Anwendung des § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB der bis zum Ablösungsstichtag erdiente Besitzstand aufrechterhalten bleiben muss ( BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00 ; Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Loseblatt Teil 17 A, Rn. 492; Höfer, BetrAVG, Loseblatt, Kap. 9, Rn. 115.2; Blomeyer/Rolfs/Otto, 6. Aufl., Anh. § 1 Rn. 322).

    (b) Nach der Rechtsprechung des 3. Senats bedeutet das Gebot der Besitzstandswahrung aus der ursprünglichen Versorgungsordnung nicht, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand vom Betriebserwerber zusätzlich zu der bei ihm erworbenen Altersversorgung geschuldet wäre ( BAG 24. Juli 2001- 3 AZR 660/00 ; aA LAG Düsseldorf 25. Februar 2014 - 6 Sa 1431/13 ).

    (d) Eine Besitzstandswahrung nach der sog. Zwei-Stämme-Lösung, wonach der Anwartschaftszeitraum in die Zeit vor und nach Betriebsübergang aufgeteilt wird, ist nach der Rechtsprechung des 3. Senats ( BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 660/00 ) zudem nicht zwingend.

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    (4) Ein weitergehendes Verschlechterungsverbot kann auch der "Scattolon-Entscheidung" nicht entnommen werden ( EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 76).

    Bezogen auf die Vergütung hat der EuGH entschieden, dass es dem Richtlinienziel zuwiderliefe, wenn Arbeitnehmer erhebliche Kürzungen ihres Arbeitsentgelts hinnehmen müssten, weil ihr Dienstalter nicht in dem Maße berücksichtigt werde, wie es erforderlich sei, um die Höhe des Arbeitsentgelts in etwa beizubehalten ( EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Tenor Nr. 2 und Rn. 81, mit Verweis auf EuGH 11. November 2004 - C-425/02 - [Delahaye] Rn. 34, Slg. 2004, I-10823).

    Die Entscheidung in der Sache "Scattolon" hat in der Literatur eine Diskussion darüber ausgelöst, ob der EuGH damit ein allgemeines Verschlechterungsverbot ("insgesamt schlechtere Arbeitsbedingungen") oder nur die Unvereinbarkeit einer erheblichen Kürzung des Arbeitsentgelts wegen Nichtberücksichtigung des beim Veräußerer erreichten Dienstalters festgestellt hat (gegen die Feststellung eines allgemeinen Verschlechterungsverbots: Winter RdA 2013, 36, 38; Sittard/Flockenhaus NZA 2013, 652, 654 f.; Willemsen RdA 2012, 291, 302; aA Sagan EuZA 2012, 247, 252; Steffan NZA 2012, 473, 475; zweifelnd Leder/Rodenbusch EWiR 2011, 737 ; von Steinau-Steinrück NJW-Spezial 2012, 434, 435).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    In diesen Fällen kann regelmäßig erst zu diesem Zeitpunkt beurteilt werden, welche Versorgungsordnung sich als günstiger erweist (vgl. für einen Eingriff in die erdiente Dynamik BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 ).

    Verbleibt dem Arbeitnehmer in jedem Falle das, worauf er zum Ablösungsstichtag vertrauen durfte, verletzt eine verschlechternde Neuordnung schützenswertes Vertrauen nicht ( BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 ).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    Unter Zugrundelegung Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 25. Februar 2014 (6 Sa 1431/13) sei dann auch die Konsequenz aus der sog. Zwei-Stämme-Lösung zu ziehen.

    (b) Nach der Rechtsprechung des 3. Senats bedeutet das Gebot der Besitzstandswahrung aus der ursprünglichen Versorgungsordnung nicht, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Versorgungsbesitzstand vom Betriebserwerber zusätzlich zu der bei ihm erworbenen Altersversorgung geschuldet wäre ( BAG 24. Juli 2001- 3 AZR 660/00 ; aA LAG Düsseldorf 25. Februar 2014 - 6 Sa 1431/13 ).

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    a) Ein Anspruch aus betrieblicher Übung kann nur entstehen, wenn keine andere kollektiv- oder individualrechtliche Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung besteht ( BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 ).

    Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt die klagende Partei als Anspruchstellerin ( BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 ).

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    Bei vernünftiger Würdigung muss sich eine sachliche Notwendigkeit für eine einheitliche Regelung der Angelegenheit innerhalb des Unternehmens ergeben, die bloße Zweckmäßigkeit einer unternehmenseinheitlichen Regelung reicht dagegen nicht aus ( BAG 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15 ; 18. Mai 2010 - 1 ABR 96/08 ; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 ; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 ; 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 ).

    In Fragen der betrieblichen Altersversorgung ist eine einheitliche Regelung schon deshalb notwendig, weil die finanziellen und steuerrechtlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen als Ganzes betreffen ( BAG 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 ; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 ; Blomeyer/Rolfs/Otto, 6. Aufl., Anh § 1 Rn. 437).

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94

    Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rechte aus einer Betriebsvereinbarung, die im Zuge eines Betriebsübergangs gem. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden, vor einer Ablösung durch eine spätere Betriebsvereinbarung im Erwerberbetrieb nicht in weiterem Umfang geschützt, als wenn sie kollektivrechtlich weitergegolten hätten ( BAG 16. Mai 1995- 3 AZR 535/94 ; 14. August 2001 - 1 AZR 619/99; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 ).
  • BAG, 19.01.2010 - 3 ABR 19/08

    Betriebsübergang - Gleichbehandlung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    Er kommt insbesondere zur Anwendung, wenn die Betriebsparteien bei der Regelung unterschiedliche Gruppen bilden ( BAG 19. Januar 2010 - 3 ABR 19/08 ).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-425/02

    Delahaye

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    Bezogen auf die Vergütung hat der EuGH entschieden, dass es dem Richtlinienziel zuwiderliefe, wenn Arbeitnehmer erhebliche Kürzungen ihres Arbeitsentgelts hinnehmen müssten, weil ihr Dienstalter nicht in dem Maße berücksichtigt werde, wie es erforderlich sei, um die Höhe des Arbeitsentgelts in etwa beizubehalten ( EuGH 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Tenor Nr. 2 und Rn. 81, mit Verweis auf EuGH 11. November 2004 - C-425/02 - [Delahaye] Rn. 34, Slg. 2004, I-10823).
  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 1341/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Rechte aus einer Betriebsvereinbarung, die im Zuge eines Betriebsübergangs gem. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden, vor einer Ablösung durch eine spätere Betriebsvereinbarung im Erwerberbetrieb nicht in weiterem Umfang geschützt, als wenn sie kollektivrechtlich weitergegolten hätten ( BAG 16. Mai 1995- 3 AZR 535/94 ; 14. August 2001 - 1 AZR 619/99; 18. November 2003 - 1 AZR 604/02 ).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BAG, 19.04.2016 - 3 AZR 526/14

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter -

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 Sa 34/16

    Kollektivrechtliche Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08

    Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats -

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 391/06

    Stichtag für Invaliditätsrente

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 669/09

    Betriebsrentenanwartschaft - Neuberechnung

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05

    Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6

  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 59/15

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

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