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   LAG Niedersachsen, 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97   

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https://dejure.org/1998,20181
LAG Niedersachsen, 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97 (https://dejure.org/1998,20181)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97 (https://dejure.org/1998,20181)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. März 1998 - 7 Sa 1651/97 (https://dejure.org/1998,20181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höhe der Entgeltzahlung im Krankheitsfall; Deklaratorische oder konstitutive Regelung im Tarifvertrag gegenüber der gesetzlichen Regelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Entgeltzahlung im Krankheitsfall; Deklaratorische oder konstitutive Regelung im Tarifvertrag gegenüber der gesetzlichen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 370/96

    Tarifliche Kündigungsfrist - Auslegung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97
    Wenn sie demgegenüber dynamisch auf jede künftige gesetzliche Änderung, ob zu Gunsten der Arbeitnehmer oder zu Gunsten der Arbeitgeber, verweisen wollten, hätte dies im Tarifwortlaut zum Ausdruck gebracht werden müssen (BAG vom 29.01.1997, 2 AZR 370/96, NZA 1997, Seite 726, 727).
  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 881/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV technische Angestellte und Poliere

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97
    Daraus ergibt sich auch nach Auffassung der erkennenden Kammer, daß es dem Willen der Tarifvertragsparteien entspricht, dem Arbeitnehmer auch während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit einen 100 %-igen Entgeltfortzahlungsanspruch zukommen zu lassen (so auch LAG Düsseldorf vom 09.10.1997, 13 (5) Sa 599/97; LAG Hamburg vom 19. November 1997, 8 Sa 76/97; anderer Auffassung LAG Düsseldorf vom 2. September 1997, 8 Sa 881/97; LAG Niedersachsen vom 17. Dezember 1997, 6 Sa 1879/97-1883/97).
  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 653/95

    Eingruppierung eines Wehrführers in der chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG vom 16. April 1997, 4 AZR 653/95, EzA § 554 ZPO Nr. 6 m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 09.10.1997 - 13 (5) Sa 599/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV Angestellte und Poliere im Bauhauptgewerbe

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97
    Daraus ergibt sich auch nach Auffassung der erkennenden Kammer, daß es dem Willen der Tarifvertragsparteien entspricht, dem Arbeitnehmer auch während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit einen 100 %-igen Entgeltfortzahlungsanspruch zukommen zu lassen (so auch LAG Düsseldorf vom 09.10.1997, 13 (5) Sa 599/97; LAG Hamburg vom 19. November 1997, 8 Sa 76/97; anderer Auffassung LAG Düsseldorf vom 2. September 1997, 8 Sa 881/97; LAG Niedersachsen vom 17. Dezember 1997, 6 Sa 1879/97-1883/97).
  • BGH, 01.07.1992 - XII ZB 59/92

    Berufungsbegründung in Gestalt eines Antrags auf Gewährungs von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97
    Die Begründung muß deshalb konkret auf den Streitgegenstand zugeschnitten sein und erkennen lassen, aus welchen Gründen das angefochtene Urteil in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht unrichtig sein soll (Stein/Jonas/Grunsky, 21. Auflage 1993, § 519 Abs. 3 ZPO, Randz. 34-37; BGH vom 01.07.1992, XII ZB 59/92, FamRZ 1993, Seite 46, 47).
  • LAG Hamburg, 19.11.1997 - 8 Sa 76/97

    Streitigkeit über die Höhe der Entgeltfortzahlung; Polier bei einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 03.03.1998 - 7 Sa 1651/97
    Daraus ergibt sich auch nach Auffassung der erkennenden Kammer, daß es dem Willen der Tarifvertragsparteien entspricht, dem Arbeitnehmer auch während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit einen 100 %-igen Entgeltfortzahlungsanspruch zukommen zu lassen (so auch LAG Düsseldorf vom 09.10.1997, 13 (5) Sa 599/97; LAG Hamburg vom 19. November 1997, 8 Sa 76/97; anderer Auffassung LAG Düsseldorf vom 2. September 1997, 8 Sa 881/97; LAG Niedersachsen vom 17. Dezember 1997, 6 Sa 1879/97-1883/97).
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