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   LAG Niedersachsen, 04.03.2021 - 5 Sa 925/20 E   

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https://dejure.org/2021,6918
LAG Niedersachsen, 04.03.2021 - 5 Sa 925/20 E (https://dejure.org/2021,6918)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.2021 - 5 Sa 925/20 E (https://dejure.org/2021,6918)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 2021 - 5 Sa 925/20 E (https://dejure.org/2021,6918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Teil 2 Abschnitt TUA I EG V b BAT; Teil 2 Abschnitt TUA I EG V c BAT; Teil 2 Abschnitt TUA I EG VII BAT; TV-L EntgO EG 9; TV-L EntgO EG 9a; TVÜ-L § 29a Abs. 1
    Systematik der tariflichen Bewertung im BAT; Determinierung eines einheitlichen Arbeitsvorgangs durch das beabsichtigte Arbeitsergebnis im Eingruppierungsverfahren nach TV-L und seiner Entgeltordnung

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.03.2021 - 5 Sa 925/20
    Erst nach Bestimmung des Arbeitsvorganges wird dieser anhand des Tarifmerkmales bewertet (statt vieler: BAG Urteil vom 09.09.2020 - 4 AZR 195/20 Randnummer 27).

    Die Verfassungsbeschwerden des Landes Berlin und der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder vom 18.02.2021 gegen die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 09.09.2020, 4 AZR 195/20 und 4 AZR 196/20 sind kein Zulassungsgrund, zumal der Antrag auf Aussetzung des Berufungsverfahrens wegen dieser Verfassungsbeschwerde bereits rechtskräftig und unanfechtbar zurückgewiesen worden ist.

  • LAG Köln, 29.06.2020 - 2 Sa 632/19

    Eingruppierung Geschäftsstelle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.03.2021 - 5 Sa 925/20
    Entgeltgruppe 9 hätte ohne weiteres dahingehend gefasst werden können, dass sie gelautet hätte: "Beschäftigte in Serviceeinheiten, die mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten der Protokollerklärung Nr. 3 ausüben" (LAG Köln vom 29. Juni 2020 - 2 Sa 632/19 - Randnummern 18 und 19).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 2 Sa 315 öD/20

    Eingruppierung - Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde -

    Dies ändert aber nichts daran, dass die Formulierung in der Entgeltordnung auf die Arbeitsvorgänge und nicht auf andere Parameter wie z.B. Arbeitszeit abstellt (vgl. Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 04. März 2021 - 5 Sa 925/20 E -, Rn. 38 - 40, juris).

    Für das Vorliegen einer schwierigen Tätigkeit in einem rechtserheblichen Ausmaß genügt ein deutlich zeitlich untergeordneter Prozentanteil von vielleicht 8 bis 9 Prozent (LAG Niedersachsen, Urt. v. 04.03.2021 - 5 Sa 925/20 E -, Rn. 46, juris).

    Der Antrag des beklagten Landes auf Aussetzung des Verfahrens ist unbegründet (so auch LAG Niedersachsen, Urt. v. 04.03.2021 - 5 Sa 925/20 E - Rn. 55, juris).

  • LAG Hamm, 21.04.2021 - 3 Sa 653/20

    Aussetzung des Verfahrens analog § 148 Abs. 1 ZPO Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt

    Entgeltgruppe 9 hätte ohne weiteres dahingehend gefasst werden können, dass sie gelautet hätte: "Beschäftigte in Serviceeinheiten, die mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten der Protokollerklärung Nr. 3 ausüben" (LAG Niedersachsen, 04.03.2021, 5 Sa 925/20 E; LAG Köln, 29.06.2020, 2 Sa 632/19).

    Wenn dies nun zu einer geänderten tarifrechtlichen Bewertung der Tätigkeit führt, dann ist dies die notwendige Konsequenz (LAG Niedersachsen, 04.03.2021, 5 Sa 925/20 E).

  • ArbG Kiel, 29.07.2021 - 5 Ca 150 öD e/21

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin in einer Serviceeinheit beim Arbeitsgericht

    So hätte die Entgeltgruppe 9 ohne Weiteres dahingehend gefasst werden können, dass sie gelautet hätte: "Beschäftigte in Serviceeinheiten, die mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten der Protokollerklärung Nr. 3 ausüben" (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 04. März 2021 - 5 Sa 925/20 E -, Rn. 40, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29. Juni 2020 - 2 Sa 632/19 -, Rn. 18, juris).

    Wenn dies nun zu einer geänderten tarifrechtlichen Bewertung der Tätigkeit führt, dann ist dies die notwendige Konsequenz (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 04. März 2021 - 5 Sa 925/20 E -, Rn. 44, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2020 - 14 Sa 68/19 -, Rn. 91, juris).

  • ArbG Kiel, 23.09.2021 - 5 Ca 147 öD/21

    Eingruppierung - Serviceeinheit beim Arbeitsgericht - BAT - Darlegungslast -

    So hätte die Entgeltgruppe 9 ohne Weiteres dahingehend gefasst werden können, dass sie gelautet hätte: "Beschäftigte in Serviceeinheiten, die mindestens 50 % ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten der Protokollerklärung Nr. 3 ausüben" (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 04. März 2021 - 5 Sa 925/20 E -, Rn. 40, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 29. Juni 2020 - 2 Sa 632/19 -, Rn. 18, juris).

    Wenn dies nun zu einer geänderten tarifrechtlichen Bewertung der Tätigkeit führt, dann ist dies die notwendige Konsequenz (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 04. März 2021 - 5 Sa 925/20 E -, Rn. 44, juris; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Juli 2020 - 14 Sa 68/19 -, Rn. 91, juris).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 05.08.2021 - 3 Ta 45/21

    1. Ein Rechtsstreit kann in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO auch

    (b) Demgegenüber wäre bei einer auf der Grundlage der nunmehr mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erfolgenden klagestattgebenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts voraussichtlich mangels Revisionszulassung nur noch die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde, die jedoch - wie die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 04. März 2021 (5 Sa 925/20 E) durch das Bundesarbeitsgericht (BAG 01. Juni 2021 - 4 AZN 220/21) zeigt - keinen Erfolg haben dürfte, und der außerordentliche Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde gegeben.
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