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   LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16 B   

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LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16 B (https://dejure.org/2018,24442)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16 B (https://dejure.org/2018,24442)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - 3 Sa 1293/16 B (https://dejure.org/2018,24442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 BetrAVG; § 241 BGB; § 242 BGB; § 280 BGB; § 613a Abs. 1 S. 1-3 BGB; § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 75 Abs. 1 BetrVG; § 324 UmwG; § 256 Abs. 1 ZPO
    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossene Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 613a BGB, § ... 324 UmwG, § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 613a Abs. 1 S. 3 BGB, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1 S. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 258 ZPO, § 613a Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 1, Abs. 5 S. 1 aF BetrAVG, § 2 Abs. 1 S. 1 BetrAVG, § 613a Abs. 1 S. 2 BGB, § 2 BetrAVG, RL 2001/23/EG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 75 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 3 BetrVG, § 21b BetrVG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 242 BGB, § 16 BetrAVG, §§ 280, 241 BGB, § 313 Abs. 3 ZPO, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossene Betriebsvereinbarung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung bei Ablösung der Betriebsvereinbarung durch eine nach Betriebsübergang bei der Erwerberin abgeschlossene Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • BAG, 19.01.2010 - 3 ABR 19/08

    Betriebsübergang - Gleichbehandlung - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Er kommt insbesondere zur Anwendung, wenn die Betriebsparteien bei der Regelung unterschiedliche Gruppen bilden (BAG 19.01.2010 - 3 ABR 19/08 - Rn. 31).

    Insbesondere hinsichtlich der Regelungen für die betriebliche Altersversorgung ist bei einem Betriebsübergang nicht von vornherein absehbar, welche Versorgungsbedingungen gelten und welche Unterschiede zu denen der anderen Arbeitnehmer bestehen (BAG 19.01.2010 - 3 ABR 19/08 - Rn. 34).

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Danach löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAG 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20).

    Dafür ist jedoch Voraussetzung, dass der Dotierungsrahmen im Wesentlichen zumindest gleich hoch bleibt und der Eingriff für die nachteilig betroffene Arbeitnehmergruppe zumutbar ist (BAG 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52).

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, also noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (3. Stufe) (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 11.07.2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 48).

    Es muss deshalb ein innerer Zusammenhang zwischen der Neuregelung und den Gründen für diese bestehen (BAG v. 11.07.2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 51).

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Insbesondere der "Scattolon-Entscheidung" vom 06.09.2011 (C-108/10) kann eine Unwirksamkeit der GBV Überleitung nicht entnommen werden.
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Das BAG hat mit Urteil vom 24.07.2001 (3 AZR 660/00) entschieden, dass der nach § 2 BetrAVG erdiente Besitzstand auch vom Betriebsübernehmer aufrecht erhalten bleiben muss.
  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Dazu ist es erforderlich, dass die Versorgungsrechte bzw. Anwartschaften nach den beiden unterschiedlichen Versorgungsordnungen berechnet und gegenübergestellt werden (vgl. BAG 15.01.2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 20).
  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Allein das Aufgeben einer Rechtsauffassung genügt regelmäßig nicht, um ein widersprüchliches Verhalten zu begründen (vgl BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04 - Rn. 19).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    In Fragen der betrieblichen Altersversorgung ist eine einheitliche Regelung in der Regel schon deshalb notwendig, weil die finanziellen und steuerrechtlichen Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung das Unternehmen als Ganzes treffen (BAG 21.01.2003 - 3 ABR 26/02 - Rn. 34ff; 08.12.1983 - 3 ABR 53/80 - Rn. 20).
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2018 - 3 Sa 1293/16
    Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf (Urteil v. 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) setze die gebotene Besitzstandswahrung voraus, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet werde.
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 512/12

    Stufenzuordnung nach Betriebsübergang - zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

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