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   LAG Niedersachsen, 06.02.2006 - 17 Sa 1109/05   

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https://dejure.org/2006,9547
LAG Niedersachsen, 06.02.2006 - 17 Sa 1109/05 (https://dejure.org/2006,9547)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.02.2006 - 17 Sa 1109/05 (https://dejure.org/2006,9547)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - 17 Sa 1109/05 (https://dejure.org/2006,9547)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei einer Tantiemenvereinbarung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133 BGB; § 157 BGB; § 86 AktG; § 86 Abs. 2 a.F. AktG
    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei Vereinbarung einer Tantieme in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag; Gewährung einer prozentual auf den steuerlichen Reingewinn bezogenen Tantieme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei Vereinbarung einer Tantieme in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag; Gewährung einer prozentual auf den steuerlichen Reingewinn bezogenen Tantieme

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; AktG § 86; ; AktG § 86 Abs. 2 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; AktG § 86 Abs. 2 (a.F.)
    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei Tantiemevereinbarung in Geschäftsführervertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Niedersachsen, 22.10.2002 - 6 K 34/01

    Nichteinbeziehung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2006 - 17 Sa 1109/05
    Die gesellschaftsrechtliche Literatur geht insofern - ebenso wie teilweise die finanzgerichtliche Rechtsprechung (zum Streitstand der Finanzrechtsprechung hinsichtlich der Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung eines Gesellschaftergeschäftsführers unter dem Gesichtspunkt der verdeckten Gewinnausschüttung vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.10.2002 - 6 K 34/01 - DB 2003, 416 und BFH vom 17.12.2003 - I R 22/03 - BStBl 2004 II, S.524 = DB 2004, 1075) - ohnehin davon aus, dass eine Gewinnbeteiligung (Tantieme) bei Angestellten im Zweifel analog § 86 Abs. 2 Aktiengesetz a.F. nach dem um den Verlustvortrag des Vorjahres geminderten Jahresüberschuss zu berechnen ist (vgl. Hopt, HGB, 32. Aufl., München 2006, Rz. 60 zu § 59; Geßler - Hefermehl, Aktiengesetz, München 1974, Rz. 20 zu § 87; Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 2. Aufl., München 2003, Marsch - Barner/Diekmann, Rz. 29 zu § 43: nur dann, wenn während der Zeit der Tantiemepflicht entstanden).
  • BFH, 17.12.2003 - I R 22/03

    VGA bei Verlustvortrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2006 - 17 Sa 1109/05
    Die gesellschaftsrechtliche Literatur geht insofern - ebenso wie teilweise die finanzgerichtliche Rechtsprechung (zum Streitstand der Finanzrechtsprechung hinsichtlich der Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Tantiemeberechnung eines Gesellschaftergeschäftsführers unter dem Gesichtspunkt der verdeckten Gewinnausschüttung vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.10.2002 - 6 K 34/01 - DB 2003, 416 und BFH vom 17.12.2003 - I R 22/03 - BStBl 2004 II, S.524 = DB 2004, 1075) - ohnehin davon aus, dass eine Gewinnbeteiligung (Tantieme) bei Angestellten im Zweifel analog § 86 Abs. 2 Aktiengesetz a.F. nach dem um den Verlustvortrag des Vorjahres geminderten Jahresüberschuss zu berechnen ist (vgl. Hopt, HGB, 32. Aufl., München 2006, Rz. 60 zu § 59; Geßler - Hefermehl, Aktiengesetz, München 1974, Rz. 20 zu § 87; Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, 2. Aufl., München 2003, Marsch - Barner/Diekmann, Rz. 29 zu § 43: nur dann, wenn während der Zeit der Tantiemepflicht entstanden).
  • LAG Düsseldorf, 13.10.1960 - 8 Sa 171/60
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.02.2006 - 17 Sa 1109/05
    Demgegenüber vertritt die arbeitsrechtliche Literatur (unter Bezugnahme auf Nikisch I, § 32 III 1 und eine Entscheidung des LAG Düsseldorf DB 60, 1367) zum Teil (ErfK - Preis, 6. Aufl., München 2006, Rz. 622 zu § 611 BGB; MüKoBGB/Müller-Glöge, 4. Aufl. 2005, Rz. 763 zu § 611 BGB; Schaub, 10. Aufl. § 77 Anmerkung 4 und 13; a.A. Kaiser, AR-Blattei, Angestellte 2, 70.2 Rz 144; arbeitsvertragabhängig: Marschner, AR-Blattei, Lohn 1110 Rz. 79 und MünchArbRAR/Kreßel § 68 Rn 90: andere Grundsätze als § 86 Abs. 1 AktG können ausdrücklich vereinbart werden), die Auffassung, ohne besondere Vereinbarung könnten auch Verluste aus den Vorjahren nicht auf den Gewinn angerechnet werden.
  • LAG Düsseldorf, 30.01.2012 - 9 Sa 1277/11
    Auf die Rechtsauffassung des LAG Niedersachsen vom 6.2.2002 - 17 Sa 1109/05 kommt es deshalb gar nicht an.
  • ArbG Wuppertal, 25.08.2011 - 5 Ca 3169/10

    Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld im Austrittsjahr; Auslegung einer

    Die Kammer geht davon aus, dass mangels anderweitiger vertraglicher Absprachen hinsichtlich der Berechnung der Tantieme in analoger Anwendung des § 86 Abs. 2 AktG a.F. der Verlustvortrag des Vorjahres berücksichtigt werden kann (vgl. LAG Niedersachsen vom 06.02.2006 - 17 Sa 1109/05; MüArbR/Krause § 58 Rn. 46).
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