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   LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08   

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LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08 (https://dejure.org/2009,2875)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08 (https://dejure.org/2009,2875)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. April 2009 - 9 Sa 1297/08 (https://dejure.org/2009,2875)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verschuldensmaßstab bei § 5 Abs 1 KSchG - Klagefrist bei fehlender Massenentlassungsanzeige - fristlose Kündigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 S. 1 KSchG; § 5 Abs. 1 KSchG; § 13 Abs. 2 S. 2 KSchG; § 17 Abs. 4 S. 1 KSchG; § 18 Abs. 1 KSchG
    Fahrlässige Versäumung der Klagefrist durch pflichtwidrige Unkenntnis des Fristablaufs; Klagefrist bei fristloser Kündigung und fehlender Massenentlassungsanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Versäumung der Klagefrist durch pflichtwidrige Unkenntnis des Fristablaufs; Klagefrist bei fristloser Kündigung und fehlender Massenentlassungsanzeige

  • Betriebs-Berater

    Heilung fehlender Massenentlassungsanzeige durch §§ 4 S. 1, 7 KSchG

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 5; ; KSchG § 17

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigungsrecht: Zur Heilung fehlender Massenentlassunganzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässige Versäumung der Klagefrist durch pflichtwidrige Unkenntnis des Fristablaufs; Klagefrist bei fristloser Kündigung und fehlender Massenentlassungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1981
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Es gehört zu den an jeden Arbeitnehmer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen gegenüber seinen eigenen Interessen, dass er sich nach Ausspruch einer Kündigung darum kümmert, ob und wie er dagegen vorgehen kann (BAG vom 26.08.1993, 2 AZR 376/03, NZA 1994, 281 Ziffer B I 2 c, aa).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Es kann zwar keine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung verlangt werden, doch muss die Berufungsschrift sich mit den rechtlichen oder tatsächlichen Argumenten des angefochtenen Urteils befassen, wenn es diese bekämpfen will (BAG vom 15.08.2002 - 2 AZR 473/01 - AP Nr. 55 zu § 519 ZPO unter II der Gründe).
  • BAG, 15.07.2004 - 2 AZR 376/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Vergleichbarkeit - Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Es gehört zu den an jeden Arbeitnehmer zu stellenden Sorgfaltsanforderungen gegenüber seinen eigenen Interessen, dass er sich nach Ausspruch einer Kündigung darum kümmert, ob und wie er dagegen vorgehen kann (BAG vom 26.08.1993, 2 AZR 376/03, NZA 1994, 281 Ziffer B I 2 c, aa).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat spätestens mit Urteil vom 12.07.2007, 2 AZR 448/05, NZA 2008, Seite 425 = Rn. 26 klargestellt, dass es im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005, C-188/03, davon ausgeht, unter "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG den Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen.
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Allein schon aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu Grunde legen will (vgl. die Begründung zur Neufassung des § 519 ZPO durch das Gesetz vom 27.10.1933 zitiert bei Körting in ACP 142 (936) Seite 104; BAG vom 14.12.2004, 1 AZR 504/03, NZA 2005, 818 und BAG vom 17.01.2007 - 7 AZR 20/06, AP Nr. 30 zu § 14 TzBfG Rn. 11; BAG vom 8.10.2008, 5 AZR 526/07, NZA 2008, 1429 Rn. 15; vgl. zum Revisionsrecht BAG vom 06.01.2004 - 9 AZR 680/02 - NZA 2004, 449 unter II 2 a der Gründe).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Damit hat das Bundesarbeitsgericht sich der Auffassung des EuGH angeschlossen und unter dem Begriff der Entlassung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG den Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses verstanden (BAG vom 23.03.2006, 2 AZR 343/05, AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969 = BAGE 117, 281 Rn. 18; BAG vom 21.09.2006, 2 AZR 284/06, n. v. Rn. 26).
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 935/07

    Kündigung und Entlassungssperre

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    In der Entscheidung vom 06.11.2008 (2 AZR 935/07) wird lediglich klargestellt, dass - nach Anzeige der Massenentlassung - eine Kündigung rechtswirksam erklärt werden kann und lediglich die Entlassungen nach § 18 Abs. 1 KSchG nur mit Zustimmung der Agentur für Arbeit wirksam werden.
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Allein schon aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu Grunde legen will (vgl. die Begründung zur Neufassung des § 519 ZPO durch das Gesetz vom 27.10.1933 zitiert bei Körting in ACP 142 (936) Seite 104; BAG vom 14.12.2004, 1 AZR 504/03, NZA 2005, 818 und BAG vom 17.01.2007 - 7 AZR 20/06, AP Nr. 30 zu § 14 TzBfG Rn. 11; BAG vom 8.10.2008, 5 AZR 526/07, NZA 2008, 1429 Rn. 15; vgl. zum Revisionsrecht BAG vom 06.01.2004 - 9 AZR 680/02 - NZA 2004, 449 unter II 2 a der Gründe).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 448/05

    Massenentlassung - verspätete Anträge und Vertrauensschutz - Sozialplanabfindung)

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat spätestens mit Urteil vom 12.07.2007, 2 AZR 448/05, NZA 2008, Seite 425 = Rn. 26 klargestellt, dass es im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005, C-188/03, davon ausgeht, unter "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG den Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen.
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1297/08
    Erleichterungen für den Berufungsführer gegenüber § 519 Abs. 3 Ziff. 2 ZPO a. F. sind damit nicht verbunden (BAG vom 06.03.2003 - 2 AZR 596/02 - AP Nr. 32 zu § 64 ArbGG 1979 unter II 2 a der Gründe; Zöller-Gummer, 26. Aufl. 2006 § 520 Rz. 33).
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06

    Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz

  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1817/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    Anderenfalls wäre eine fehlerhafte oder fehlende Massenentlassungsanzeige auch nicht als Unwirksamkeitsgrund innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend zu machen (LAG Niedersachsen Urteil vom 6. April 2009 - 9 Sa 1297/08 - BB 2209, 1981).
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1820/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    Anderenfalls wäre eine fehlerhafte oder fehlende Massenentlassungsanzeige auch nicht als Unwirksamkeitsgrund innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend zu machen (LAG Niedersachsen Urteil vom 6. April 2009 - 9 Sa 1297/08 - BB 2209, 1981).
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1818/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    Anderenfalls wäre eine fehlerhafte oder fehlende Massenentlassungsanzeige auch nicht als Unwirksamkeitsgrund innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend zu machen (LAG Niedersachsen Urteil vom 6. April 2009 - 9 Sa 1297/08 - BB 2209, 1981).
  • LAG Hessen, 19.08.2010 - 9 Sa 1819/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassungsanzeige - Betriebsratsanhörung

    Anderenfalls wäre eine fehlerhafte oder fehlende Massenentlassungsanzeige auch nicht als Unwirksamkeitsgrund innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG geltend zu machen (LAG Niedersachsen Urteil vom 6. April 2009 - 9 Sa 1297/08 - BB 2209, 1981).
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