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   LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08   

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LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08 (https://dejure.org/2010,9702)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08 (https://dejure.org/2010,9702)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. August 2010 - 10 Sa 1410/08 (https://dejure.org/2010,9702)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung eines angestellten Aktienhändlers wegen Nichteinhaltung interner und gesetzlicher Regularien - Kündigungserklärungsfrist - Nachschieben von Gründen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 241 Abs. 2 BGB; § 626 Abs. 1 BGB; § 626 Abs. 2 S. 1, 2 BGB; § 25a KWB; § 138 Abs. 3 ZPO
    Außerordentliche Kündigung eines stellvertretenden Bankabteilungsdirektors bei pflichtwidrigen Eigenhandelsgeschäften mit zwischenzeitlich verfallenen Aktien; Einhaltung der Kündigungsfrist bei Kenntnis des Kündigungsberechtigten von der schuldhaften Pflichtverletzung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines stellvertretenden Bankabteilungsdirektors bei pflichtwidrigen Eigenhandelsgeschäften mit zwischenzeitlich verfallenen Aktien; Einhaltung der Kündigungsfrist bei Kenntnis des Kündigungsberechtigten von der schuldhaften Pflichtverletzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung eines stellvertretenden Bankabteilungsdirektors bei pflichtwidrigen Eigenhandelsgeschäften mit zwischenzeitlich verfallenen Aktien; Einhaltung der Kündigungsfrist bei Kenntnis des Kündigungsberechtigten von der schuldhaften Pflichtverletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    (b) Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3 = NZA 2007, 744).

    Außerdem gehört es zu den vom Kündigungsberechtigten zu ergründenden maßgeblichen Umständen, mögliche Beweismittel für eine ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO; 2.2.2006 - 2 AZR 57/05 - aaO; 17.3.2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46).

    Dabei sollen die zeitlichen Grenzen des § 626 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber weder zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben noch ihn veranlassen, ohne eine genügende Prüfung des Sachverhalts oder vorhandener Beweismittel voreilig zu kündigen (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings besteht für weitere Ermittlungen kein Anlass mehr, wenn der Sachverhalt bereits geklärt oder der Gekündigte insoweit zugestanden hat (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO; 5.12.2002 - 2 AZR 478/01 - aaO).

  • BAG, 30.04.1954 - 2 AZR 41/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    (b) Die Ausschlussfrist beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat und ihm deshalb die Entscheidung über die Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses möglich ist (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 3 = NZA 2007, 744).

    Außerdem gehört es zu den vom Kündigungsberechtigten zu ergründenden maßgeblichen Umständen, mögliche Beweismittel für eine ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO; 2.2.2006 - 2 AZR 57/05 - aaO; 17.3.2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46).

    Dabei sollen die zeitlichen Grenzen des § 626 Abs. 2 BGB den Arbeitgeber weder zu hektischer Eile bei der Kündigung antreiben noch ihn veranlassen, ohne eine genügende Prüfung des Sachverhalts oder vorhandener Beweismittel voreilig zu kündigen (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings besteht für weitere Ermittlungen kein Anlass mehr, wenn der Sachverhalt bereits geklärt oder der Gekündigte insoweit zugestanden hat (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO; 5.12.2002 - 2 AZR 478/01 - aaO).

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    Die nachgeschobenen Kündigungsgründe sind vor Ausspruch der Kündigung entstanden, der Beklagten jedoch erst danach bekannt geworden (vgl. BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 362/96 - BAGE 86, 88 = EzA BGB § 626 nF Nr. 167 = AP BGB § 626 Nachschieben von Kündigungsgründen Nr. 67; 11.4.1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 62 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 39).

    Die insoweit erforderliche vorherige Beteiligung der Personalvertretung (vgl. BAG 11.4.1985 - 2 AZR 239/84 - aaO; 18.9.2008 - 2 AZR 827/06 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 24 = ZTR 2009, 327) ist erfolgt.

  • BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54

    Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    Die nachgeschobenen Kündigungsgründe sind vor Ausspruch der Kündigung entstanden, der Beklagten jedoch erst danach bekannt geworden (vgl. BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 362/96 - BAGE 86, 88 = EzA BGB § 626 nF Nr. 167 = AP BGB § 626 Nachschieben von Kündigungsgründen Nr. 67; 11.4.1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 62 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 39).

    Nicht zu prüfen ist bei nachgeschobenen Kündigungsgründen, ob die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB eingehalten wurde (BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 362/96 - aaO) ; ist, wie vorliegend, bereits eine außerordentliche Kündigung erklärt worden, so hat der Gekündigte kein schutzwürdiges Interesse mehr daran, weitere Gründe innerhalb der Ausschlussfrist zu erfahren (KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rz. 179).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 362/96

    Außerordentliche Kündigung; Nachschieben von nachträglich bekanntgewordenen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    Die nachgeschobenen Kündigungsgründe sind vor Ausspruch der Kündigung entstanden, der Beklagten jedoch erst danach bekannt geworden (vgl. BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 362/96 - BAGE 86, 88 = EzA BGB § 626 nF Nr. 167 = AP BGB § 626 Nachschieben von Kündigungsgründen Nr. 67; 11.4.1985 - 2 AZR 239/84 - BAGE 49, 39 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 62 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 39).

    Nicht zu prüfen ist bei nachgeschobenen Kündigungsgründen, ob die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB eingehalten wurde (BAG 4, 6.1997 - 2 AZR 362/96 - aaO) ; ist, wie vorliegend, bereits eine außerordentliche Kündigung erklärt worden, so hat der Gekündigte kein schutzwürdiges Interesse mehr daran, weitere Gründe innerhalb der Ausschlussfrist zu erfahren (KR/Fischermeier, 9. Aufl., § 626 BGB Rz. 179).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    Außerdem gehört es zu den vom Kündigungsberechtigten zu ergründenden maßgeblichen Umständen, mögliche Beweismittel für eine ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO; 2.2.2006 - 2 AZR 57/05 - aaO; 17.3.2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46).

    Dies gilt allerdings nur so lange, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine weitere, umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts und der notwendigen Beweismittel verschaffen sollen (BAG 17.3.2005 - 2 AZR 245/04 - aaO; 5.12.2002 - 2 AZR 478/01 - EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1 = AP BGB § 123 Nr. 63).

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 57/05

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist - Beteiligung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    (a) § 626 Abs. 2 BGB ist ein gesetzlich konkretisierter Verwirkungstatbestand (BAG 2, 2.2006 - 2 AZR 57/05 - EzA BGB 2002 § 626 Ausschlussfrist Nr. 1 = AP BGB § 626 Nr. 204; 18.11.1999 - 2 AZR 852/98 - BAGE 93, 12 = EzA BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 14 = AP BGB § 626 Nr. 160).

    Außerdem gehört es zu den vom Kündigungsberechtigten zu ergründenden maßgeblichen Umständen, mögliche Beweismittel für eine ermittelte Pflichtverletzung zu beschaffen und zu sichern (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO; 2.2.2006 - 2 AZR 57/05 - aaO; 17.3.2005 - 2 AZR 245/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9 = AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    Dies gilt allerdings nur so lange, wie der Kündigungsberechtigte aus verständigen Gründen mit der gebotenen Eile noch Ermittlungen anstellt, die ihm eine weitere, umfassende und zuverlässige Kenntnis des Kündigungssachverhalts und der notwendigen Beweismittel verschaffen sollen (BAG 17.3.2005 - 2 AZR 245/04 - aaO; 5.12.2002 - 2 AZR 478/01 - EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1 = AP BGB § 123 Nr. 63).

    Allerdings besteht für weitere Ermittlungen kein Anlass mehr, wenn der Sachverhalt bereits geklärt oder der Gekündigte insoweit zugestanden hat (BAG 1, 2.2007 - 2 AZR 333/06 - aaO; 5.12.2002 - 2 AZR 478/01 - aaO).

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 827/06

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    Die insoweit erforderliche vorherige Beteiligung der Personalvertretung (vgl. BAG 11.4.1985 - 2 AZR 239/84 - aaO; 18.9.2008 - 2 AZR 827/06 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 24 = ZTR 2009, 327) ist erfolgt.
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.08.2010 - 10 Sa 1410/08
    Der Gekündigte muss dann damit rechnen, dass bei Ausspruch der Kündigung bereits vorhandene, zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht verfristete oder auch bis dahin noch nicht entdeckte Kündigungsgründe nachgeschoben werden (BAG 18.1.1980 - 2 AZR 260/78 - EzA BGB § 626 nF Nr. 71 = AP BGB § 626 Nachschieben von Kündigungsgründen Nr. 1; BGH 1.12.2003 - II ZR 161/02 - BGHZ 157, 151 = AP BGB § 626 Nachschieben von Kündigungsgründen Nr. 6).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Niedersachsen, 20.03.2009 - 10 TaBV 71/08

    Unbegründete Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

  • BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 196/82

    Finanzamt - Amtsvorsteher - Fristlose Kündigung - Oberfinanzdirektion -

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist

  • LAG Niedersachsen, 12.02.2010 - 10 Sa 569/09

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von Vorgesetzten

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