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   LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06   

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LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06 (https://dejure.org/2007,12518)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2007 - 17 Ta 618/06 (https://dejure.org/2007,12518)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2007 - 17 Ta 618/06 (https://dejure.org/2007,12518)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 623 BGB; § 2 Abs. 1 Nr. 3 b ArbGG; § 5 ArbGG
    Schriftformerfordernis des § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Möglichkeit einer konkludenten Aufhebung eines Arbeitsvertrages durch einen mündlich abgeschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag; Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einer Auseinandersetzung über ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schriftformerfordernis des § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Möglichkeit einer konkludenten Aufhebung eines Arbeitsvertrages durch einen mündlich abgeschlossenen Geschäftsführer-Anstellungsvertrag; Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einer Auseinandersetzung über ...

  • Judicialis

    BGB § 623; ; ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 623; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3
    Arbeitsrechtweg bei formwidriger Aufhebung des Arbeitsvertrages durch mündliche Geschäftsführeranstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 522
  • NZG 2007, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Da § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausnahmslos gilt, ist es unerheblich, ob die Vertretungsmacht im Innenverhältnis beschränkt ist (BAG vom 17.01.1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1979), dass Organmitglied geltend macht, es sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (BAG vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979; vom 23.08.2001 - 5 AZR 9/01 - AP Nr. 54 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1979) oder sich durch die Vereinbarung der Organstellung an der Arbeitnehmereigenschaft nichts geändert hat.

    Das betrifft auch Streitigkeiten des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH mit der KG, weil dieser kraft Gesetzes zur Vertretung der Personengesamtheit berufen ist und daher gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht als Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG gilt (so BAG vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 a.a.O. unter Aufgabe der abweichenden früheren Auffassung).

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Die vertraglichen Beziehungen würden auf eine neue Grundlage gestellt, die bisherige Grundlage verliere ihre Bedeutung (vgl. BAG vom 8.6.2000 - 2 AZB 207/99 -AP Nr. 49 zu § 5 ArbGG 1979; zuletzt BAG vom 14.06.2006 - 5 AZR 592/05 - AP Nr. 62 zu § 5 ArbGG 1979 m.z.w.N. zur Rechtsprechung des BAG).

    Ob die ab dem 01.05.2000 geltende Formvorschrift des § 623 BGB eine ausdrückliche schriftliche Aufhebung des Arbeitsvertrages bei Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrags erfordert, hat das BAG in der Entscheidung vom 14.06.2006 ( - 5 AZR 592/05 - a.a.O.) dahinstehen lassen, denn in dem vom BAG zu entscheidenden Fall hatten die Parteien den Geschäftsführer-Anstellungsvertrag bereits im Jahre 1986 abgeschlossen.

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Wenn die Formvorschriften des bürgerlichen Rechts nicht ausgehöhlt werden sollen, kann ein Formmangel nur ausnahmsweise nach § 242 BGB als unbeachtlich angesehen werden (BAG vom 16.09.2004 - 2 AZR 659/03 - AP Nr. 1 zu § 623 BGB).
  • LAG Berlin, 15.02.2006 - 13 Ta 170/06

    Abhilfeentscheidung durch die gleiche Kammer; Schriftform des Aufhebungsvertrages

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    In der arbeitsrechtlichen Kommentarliteratur wird insofern die Auffassung vertreten, dass das Schriftformerfordernis des § 623 BGB gewahrt sein muss (siehe z.B.Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge 5. Aufl. 2004, § 5 RZ 31;KR-Rost 8. Aufl. 2007, § 14 KSchG Rn.6b, 6c; APS-Biebl, 2.Auflage 2004, § 14 KSchG Rn.11; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 11. Auflage 2005, § 14 Rn.28; ErfK - Müller-Glöge, 7. Aufl. 2007, § 5 ArbGG RZ 12, der darauf hinweist, dass das Schriftformerfordernis des § 623 BGB zumeist gewahrt sein werde, weil die Anstellungsverträge der Organe juristischer Personen üblicherweise schriftlich geschlossen würden und ihnen zumindest andeutungsweise die Ablösung des Arbeitsverhältnisses entnommen werden könne (so auch LAG Berlin vom 15.2.2006 - 13 Ta 170/06 - NZA-RR 2006, 493; a. A. Niebler/Schmiedel, NZA - RR 2001, 281 ff. (285 ff.).
  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Soweit Rechte aus einem wiederaufgelebten oder neu begründeten Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden, ist § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG allerdings nicht anzuwenden (BAG vom 25.06.1997 - 5 AZB 41/96 - AP Nr. 36 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 17.01.1985 - 2 AZR 96/84

    Rechtliche Stellung eines stellvertretenden Geschäftsführers einer Gesellschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Da § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausnahmslos gilt, ist es unerheblich, ob die Vertretungsmacht im Innenverhältnis beschränkt ist (BAG vom 17.01.1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1979), dass Organmitglied geltend macht, es sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (BAG vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979; vom 23.08.2001 - 5 AZR 9/01 - AP Nr. 54 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1979) oder sich durch die Vereinbarung der Organstellung an der Arbeitnehmereigenschaft nichts geändert hat.
  • LAG Bremen, 02.03.2006 - 3 Ta 9/06

    Arbeitsrechtsweg bei formwidriger Geschäftsführerbestellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Durch die Bestellung zum Geschäftsführer und den mündlich erfolgten Abschluss des Geschäftsführervertrags kann aber wegen der Formvorschrift des § 623 BGB auch nicht von einer konkludenten Aufhebung des Anstellungsvertrags ausgegangen werden (ebenso LAG Bremen vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06 - LAGE § 5 ArbGG 1979 Nr. 11).
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Da § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG ausnahmslos gilt, ist es unerheblich, ob die Vertretungsmacht im Innenverhältnis beschränkt ist (BAG vom 17.01.1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 2 zu § 5 ArbGG 1979), dass Organmitglied geltend macht, es sei wegen seiner eingeschränkten Kompetenz in Wirklichkeit Arbeitnehmer gewesen (BAG vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979; vom 23.08.2001 - 5 AZR 9/01 - AP Nr. 54 zu § 5 ArbGG 1979 und vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - AP Nr. 46 zu § 2 ArbGG 1979) oder sich durch die Vereinbarung der Organstellung an der Arbeitnehmereigenschaft nichts geändert hat.
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 352/01

    Urteil ohne Tatbestand; Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Dies gilt jedenfalls bis zum Inkrafttreten des § 623 BGB (so BAG vom 25.04.2002 - 2 AZR 352/01 - AP Nr. 11 zu § 543 ZPO 1977).
  • BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06
    Dieses Rechtsverhältnis kann dann nach der Rechtsprechung des BAG auch ein Arbeitsverhältnis sein (BAG vom 20.10.1995 - 5 AZB 5/95- AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BAG, 03.04.1957 - 1 AZR 289/55

    Fragen des Besitzrechts - Betriebsratsakten - Zuständigkeit der ArbG -

  • LAG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ta 738/07

    Rechtsweg: Zur Frage der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, wenn der

    Dies gilt auch dann, wenn der aufgrund eines Arbeitsvertrages als technischer Leiter beschäftigte Arbeitnehmer zum Geschäftsführer ernannt wird und tatsächlich die Tätigkeiten eines Geschäftsführers ausübt, ohne dass der bisher bestandene Arbeitsvertrag aufgehoben und ein schriftlicher Geschäftsführeranstellungsvertrag geschlossen worden ist (Abweichung von LAG Niedersachen, 05.03.2007 - 17 Ta 618/06, NZA-RR 2007, 522 und LAG Bremen, 02.03.2006 - 3 Ta 9/06, LAGE § 5 ArbGG 1979 Nr. 11).

    Wegen der vom LAG Bremen (Beschluss vom 02.03.2006 - 3 Ta 9/06, NZA 2006) und vom LAG Niedersachen - 17 Ta 618/06 (NZA-RR 2007, 522) vertretenen abweichenden Auffassung hat das Beschwerdegericht gemäß §§ 17 a Abs. 4 Satz 5 GVG, 574 ZPO die Rechtsbeschwerde zugelassen.

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