Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 241 Abs. 2 BGB; § 626 Abs. 1 BGB
Außerordentliche Kündigung eines Bäckereifachverkäufers bei Verdacht der Unterschlagung von Kundengeldern; Wahrung arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist durch Eingang einer demnächst zuzustellenden Widerklage bei Gericht - IWW
§ 23 Abs. 1 KSchG, §§ ... 9, 10 KSchG, § 9, § 626 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, § 314 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 287 Abs. 1 ZPO, § 15 Abs. 4 AGG, § 167 ZPO, §§ 291, 187 Abs. 1, 288 Abs. 1 S. 2, 247 BGB, § 319 ZPO, § 387 BGB, § 394 BGB, §§ 280 Abs. 1, 2, §§ 286 Abs. 2, 288 BGB, §§ 92 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung eines Bäckereifachverkäufers bei Verdacht der Unterschlagung von Kundengeldern; Wahrung arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist durch Eingang einer demnächst zuzustellenden Widerklage bei Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626; ZPO § 167
Ausschlussfrist; außergerichtliche Geltendmachung; Verdachtskündigung - Bestandsstreitigkeiten (§ 61a ArbGG ); Kündigungen; Einhaltung einer vertraglichen Ausschlussfrist - rechtsportal.de
BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 626 Abs. 1
Außerordentliche Kündigung einer Bäckereifachverkäuferin bei Verdacht der Unterschlagung von Kundengeldern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 13.01.2015 - 13 Ca 310/14
- LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
- BAG, 11.05.2016 - 8 AZN 1176/15
- BAG, 25.07.2016 - 8 AZR 861/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 694/11
Kündigung wegen des Verdachts der Bestechung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Der Arbeitnehmer verletzt mit solchen Handlungen in jedem Falle in erheblichem Maße seine Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen seines Arbeitgebers gem. § 241 Abs. 2 BGB (BAG vom 21.6.2011 - 2 AZR 694/11 - Rn. 24).Die Umstände, die den Verdacht begründen, dürfen nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ebenso gut durch ein Geschehen zu erklären sein, dass eine außerordentliche Kündigung nicht zu rechtfertigen vermag (BAG vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 694/11 - Rn. 21).
- LAG Hamm, 26.02.2015 - 17 Sa 1340/14
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Es liegt auch kein Sonderfall vor, der ausnahmsweise die Anwendung des § 167 ZPO ausschließt (vgl. LAG Hamm vom 26. Februar 2015 - 17 Sa 1340/14 - mwN). - BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Dies gilt auch bei Störungen des Vertrauensbereichs durch Straftaten gegen Vermögen oder Eigentum des Arbeitgebers (BAG vom 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 15).
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 108/05
Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Es hat sich vielmehr der Rspr. des Bundesgerichtshofs angeschlossen, nach dessen Entscheidung vom 17. Juli 2008 (I ZR 108/05 - Rn. 23 - 25) § 167 ZPO grundsätzlich anwendbar ist, wenn es um die Wahrung einer Frist zur außergerichtlichen Geltendmachung geht. - BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12
Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips und damit Wirksamkeitsvoraussetzung der Verdachtskündigung (BAG vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 23). - BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Kenntnis Dritter muss sich der Arbeitgeber nur zurechnen lassen, wenn dessen Stellung im Betrieb nach den Umständen erwarten lässt, er werde den Kündigungsberechtigten über den Kündigungssachverhalt informieren (BAG vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 27 f.). - BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12
Schadensersatz - Detektivkosten
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Insofern handelt es sich dann um keine Vorsorgekosten, die unabhängig von konkreten schadensstiftenden Ereignissen als ständige Betriebsausgabe vom Arbeitgeber zu tragen sind (BAG vom 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 21 f.). - BAG, 25.09.1996 - 10 AZR 678/95
Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270 …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Zwar wäre nach der bisherigen Rspr. des BAG (vgl. BAG vom 25. September 1996 - 10 AZR 678/95 - zu II 3 und II 4 der Gründe mwN) mit der der Klägerin erst am 21.10.2014 zugestellten Widerklage die Ausschlussfrist nicht gewahrt, weil die schriftliche Geltendmachung der Klägerin erst nach Ablauf von 3 Monaten gerechnet vom Erhalt der Rechnung der Firma XY erfolgte (die nach der Erklärung der Beklagten im Kammertermin vom 28.10.2015 spätestens am 18. Juli 2014 vorlag) und der Beklagte den Anspruch nicht gesondert schriftlich geltend gemacht hatte. - BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12
Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 - Rn. 14). - BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09
Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats
Auszug aus LAG Niedersachsen, 28.10.2015 - 17 Sa 174/15
Der Arbeitgeber muss alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben (BAG vom 25. November 2010 - 2 AZR 801/09 - Rn. 16). - BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13
Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis
- LAG Köln, 30.07.1999 - 11 Sa 425/99
Kündigung; fristlos; Verdachtskündigung; Unterschlagung; Kassierer; …
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06
Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts