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   LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19 B   

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https://dejure.org/2020,2735
LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19 B (https://dejure.org/2020,2735)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2020 - 4 Sa 339/19 B (https://dejure.org/2020,2735)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 4 Sa 339/19 B (https://dejure.org/2020,2735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 389 BGB; § 818 Abs. 4 BGB; § 820 Abs. 1 BGB; § 9 Abs. 4 VAHRG; § 4 Abs. 2 VersAusglG; § 353 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 850b Abs. 2 ZPO; § 850c Abs. 4 ZPO; § 850e ZPO; § 850f ZPO
    Angemessene Ratenzahlung für überzahlte Versorgungsbezüge

  • IWW

    § 57 BeamtVG, § 69 NBeamtVG, § ... 818 Abs. 3 BGB, § 69 Abs. 5 NBeamtVG, § 2 Abs. 1 VAErstV, § 27 BeamtVG, § 389 BGB, § 89 Abs. 3 NBeamtVG, § 88 Abs. 3 bis 8 Nrn. 1 bis 5 NBeamtVG, § 88 Abs. 6 NBeamtVG, § 63 Abs. 2 NBeamtVG, § 812 BGB, § 225 SGB VI, § 63 Abs. 2 Satz 1 NBeamtVG, §§ 820 Abs. 1 Satz 2, 818 Abs. 4 BGB, § 820 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 89 Abs. 3, 88 Abs. 6 Satz 2 NBeamtVG, § 57 Abs. 5 BeamtVG, Art. 6 Nr. 29 des Versorgungsreformgesetzes 1998 (VReformG), Art. 24 Abs. 1 VReformG, § 63 Abs. 2 Satz 3 NBeamtVG, §§ 62 Abs. 2 Satz 1 NBeamtVG, § 394 BGB, § 62 Abs. 2 Satz 1 NBeamtVG, §§ 850 ff. ZPO, § 850 Abs. 1 ZPO, §§ 850a bis 850i ZPO, § 850 Abs. 2 ZPO, §§ 850 ff. ZPO, § 850 ZPO, § 850a ZPO, § 850e Nr. 1 ZPO, § 850c ZPO, § 850 c ZPO, § 850 b Abs. 2, § 850 c Abs. 4, § 850 e, § 850 f ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 97 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NBeamtVG § 69; NBeamtVG § 88; NBeamtVG § 89
    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge; Zahlungsklagen

  • rechtsportal.de

    Angemessene Ratenzahlung für überzahlte Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Versorgungsbezügen in Raten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17

    Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19
    Dabei ist jedoch nicht die gesamte Rechtsbeziehung, aus welcher der Bereicherungsanspruch erwächst, nochmals unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben zu würdigen, sondern auf das konkrete Rückforderungsbegehren und vor allem auf die Modalitäten der Rückabwicklung und ihrer Auswirkungen auf die Lebensumstände des Beamten abzustellen ( BVerwG 21. Februar 2019 - 2 C 24.17 ).

    Der mögliche Einwand des Klägers, diese Möglichkeit nicht gekannt zu haben, ginge ins Leere, denn die Beklagten als ihre ehemalige Arbeitgeberin traf insoweit keine Belehrungspflicht (vgl. auch BVerwG 21. Februar 2019 - 2 C 24.17).

  • BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 49.86

    Ehegatten - Versorgungsausgleich bei Beamten - Vereinbarung auf einen Betrag -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19
    § 69 NBeamtVG dient dem finanziellen Interesse des Dienstherrn, durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet zu werden, als wenn sich der Beamte nicht hätte scheiden lassen (BVerwG 22. Januar 1987 - BVerwG 2 B 49.86; BVerfG 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Versorgungsbezügen - Gesetzesimmanenter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19
    b) Zutreffend ist zwar der Hinweis des Klägers, dass § 57 BeamtVG (Kürzung der Bezüge nach der Ehescheidung) zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts W. vom 27. Februar 1992 keine Regelung über die Zahlung unter Vorbehalt enthielt und nach der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts das Ruhegehalt eines geschiedenen Beamten nach Durchführung des Versorgungsausgleichs gerade nicht unter einem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Rückforderung für den Fall rückwirkender oder erst nachträglich bekanntwerdender Rentengewährung an den geschiedenen Ehegatten stand (BVerwG 24. September 1992 - 2 C 18.91).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19
    Ein Mitverschulden der Behörde an der Überzahlung ist in die Ermessenentscheidung einzubeziehen ( BVerwG 26. April 2012 - 2 C 15.10 ).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95

    Verwendung im öffentlichen Dienst einer überstaatlichen Einrichtung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19
    Liegt kein überwiegendes behördliches Mitverschulden für die Überzahlung von Besoldungs- oder Versorgungsbezügen vor, genügt die Einräumung von angemessenen Ratenzahlungsmöglichkeiten regelmäßig den Erfordernissen einer im Rahmen des Rückforderungsbescheids zu treffenden Billigkeitsentscheidung ( BVerwG 15. Mai 1997 - 2 C 26.95 ).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19
    § 69 NBeamtVG dient dem finanziellen Interesse des Dienstherrn, durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet zu werden, als wenn sich der Beamte nicht hätte scheiden lassen (BVerwG 22. Januar 1987 - BVerwG 2 B 49.86; BVerfG 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

    Der Umstand, dass die entsprechende Billigkeitsentscheidung auch bei Dienstordnungsangestellten zur Anwendung kommt (LAG Hamm 18.10.2007 - 17 Sa 975/07, juris Rn. 84; LAG Niedersachsen 09.01.2020 - 4 Sa 339/19 B, juris Rn. 32 ff.), belegt dies zwar noch nicht.
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