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   LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16   

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https://dejure.org/2017,3168
LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16 (https://dejure.org/2017,3168)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.02.2017 - 8 Ta 359/16 (https://dejure.org/2017,3168)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 8 Ta 359/16 (https://dejure.org/2017,3168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GKG § 45; GKG § 68
    Umdeutung eines unbedingten Zahlungsantrags in einen unechten Hilfsantrag

  • IWW

    § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 1, 4 GKG, § 139 ZPO, § 68 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 1 GKG, § 68 Abs. 3 Satz 2 GKG, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung eines unbedingten Zahlungsantrags in einen unechten Hilfsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 45; GKG § 68
    Weiterbeschäftigung - Streitwert; Uneigentlicher Hilfsantrag

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 ; GKG § 68
    Umdeutung eines unbedingten Zahlungsantrags in einen unechten Hilfsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Uneigentlicher Hilfsantrag - und der Streitwert

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16
    Danach ist ein Weiterbeschäftigungsantrag, der für den Fall des Erfolgs mit der Kündigungsschutzklage geltend gemacht wird, ebenso wenig wie ein von dem Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängiger Annahmeverzugslohnanspruch zu bewerten, wenn sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen oder die Klage abgewiesen wird und die Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat (vgl. BAG vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn. 3, 4; BAG 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 [A] - juris Rn. 3, 4; vgl. auch GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 12 Rn. 118 mwN ).

    cc) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 2011 ( 2 AZR 668/10 [A] - juris Rn. 3 ) steht nicht entgegen.

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16
    Danach ist ein Weiterbeschäftigungsantrag, der für den Fall des Erfolgs mit der Kündigungsschutzklage geltend gemacht wird, ebenso wenig wie ein von dem Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängiger Annahmeverzugslohnanspruch zu bewerten, wenn sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen oder die Klage abgewiesen wird und die Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat (vgl. BAG vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn. 3, 4; BAG 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 [A] - juris Rn. 3, 4; vgl. auch GMP/Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 12 Rn. 118 mwN ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15

    Wertfestsetzung - unechter Hilfsantrag - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16
    Der ausdrücklich erklärte Wille der Partei, es für sachdienlich zu halten, einen unbedingten Antrag zu stellen, steht einer anderen Auslegung entgegen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta [Kost] 6104/15 - juris Rn. 9 und 10) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag,

    Der ausdrücklich erklärte Wille, trotz der Möglichkeit, einen das Kostenrisiko einschränkenden uneigentlichen Hilfsantrag stellen zu können, gleichwohl einen unbedingten allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag stellen zu wollen, steht einer anderen Auslegung entgegen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, Rn. 9 f., juris; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 09.02.2017 - 8 Ta 359/16 -, Rn. 14, juris; LAG München 08.12.2016 - 2 Ta 247/16 -, Rn. 11, juris).
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