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   LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17 B   

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https://dejure.org/2018,38207
LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17 B (https://dejure.org/2018,38207)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.08.2018 - 4 Sa 982/17 B (https://dejure.org/2018,38207)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. August 2018 - 4 Sa 982/17 B (https://dejure.org/2018,38207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Berechnung einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • IWW

    § 2 BetrAVG, Richtlinie 97/81, Richtlinie 98/23, Art.... 4 der Richtlinie 2006/54, Richtlinie 2000/78, Artikel 1, 2, 6 der Richtlinie 2000/78, Artikel 4 der Richtlinie 2006/54, 6 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78, § 256 Abs. 1 ZPO, Richtlinie 2006/54, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78, § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 4 TzBfG, Richtlinie 97/81/EG, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 92, 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 2 Abs. 1
    Berechnung einer Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • ArbG Verden, 24.08.2017 - 1 Ca 32/15
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 - werden zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat dem Gerichtshof der europäischen Union (EUGH) mit Beschluss vom 20. Juni 2016 (1 Ca 32/15 B) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob § 4 Nr. 1 und 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit im Anhang der Richtlinie 97/81 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit in der durch die Richtlinie 98/23 geänderten Fassung sowie Art. 4 der Richtlinie 2006/54 i. V. m. Richtlinie 2000/78 verlangen, dass 1.a) bei Teilzeitbeschäftigten die Reduzierung auf den Teilzeitanteil erst nach der Anwendung der gespaltenen Rentenformel erfolgen darf und, 1b) falls dies zu verneinen ist, ob statt der Berechnung eines einheitlichen Beschäftigungsgrades für die gesamte Beschäftigungsdauer eine nach Zeitabschnitten unterteilte Betrachtungsweise vorzunehmen ist.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B - teilweise abzuändern und.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24. August 2017 - 1 Ca 32/15 B - teilweise abzuändern und.

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    Diese Regelung beruht auf dem allgemeinen Prinzip, dass die Höhe des Entgelts bei Teilzeitbeschäftigten quantitativ vom Umfang der Beschäftigung abhängt ( BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 ).

    Ein Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit leistet, kann nicht die gleiche Vergütung verlangen wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer ( BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 ).

    Teilzeitkräfte können keine gleich hohe betriebliche Altersversorgung fordern wie Vollzeitkräfte; vielmehr ist es zulässig, Altersversorgungsleistungen anteilig nach dem Beschäftigungsumfang im Vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigten mit gleicher Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringen ( BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 ).

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    Dann wird die nachteilige Wirkung der zeitratierlichen Berechnung durch eine höhere fiktive Vollrente ausgeglichen ( BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 ).

    Diese sei wiederum gerechtfertigt, weil die gesetzliche Regelung an ein allgemein akzeptiertes Modell der betrieblichen Altersversorgung anknüpft, dessen Beibehaltung ermöglicht und so der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit einem sozialpolitischen Ziel von Allgemeininteresse dient ( BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 ; 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    cc) Die im Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017 enthaltene Antwort ist für alle mit dem Ausgangsverfahren befassten Gerichte bindend (EUGH 5. April 2016 - C - 689/13; BVerfG 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 ; BAG 8. August 1996 - 6 AZR 771/93; ErfK/Wißmann, 18. Auflage, Art. AEUV 267, Rn. 42-45).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    Die Berücksichtigung der von einem Arbeitnehmer während seiner Laufbahn tatsächlich abgeleisteten Dienstzeit stelle ein objektives Kriterium ohne Bezug zu einer Diskriminierung dar, das eine proportionale Kürzung seiner Ruhegehaltsansprüche zulasse ( EuGH 23. Oktober 2003 - C-4/02 - und - C-5/02 - [Schönheit und Becker] Rn. 67, Slg. 2003, I-12575).
  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 771/93

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    cc) Die im Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017 enthaltene Antwort ist für alle mit dem Ausgangsverfahren befassten Gerichte bindend (EUGH 5. April 2016 - C - 689/13; BVerfG 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 ; BAG 8. August 1996 - 6 AZR 771/93; ErfK/Wißmann, 18. Auflage, Art. AEUV 267, Rn. 42-45).
  • EuGH, 10.06.2010 - C-395/08

    Bruno und Pettini - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    Die Berücksichtigung des Umfangs der von einem Teilzeitbeschäftigten während seines Berufslebens tatsächlich geleisteten Arbeit im Vergleich zum Umfang der Arbeitsleistung eines Beschäftigten, der während seines gesamten Berufslebens in Vollzeit gearbeitet hat, stellt ein objektives Kriterium dar, das eine proportionale Kürzung der Altersversorgung des Teilzeitbeschäftigten zulässt (EuGH 10. Juni 2010 - C-395/08 und C-396/08 - [Bruno und Pettini] Rn. 65 mwN, Slg. 2010, I-5119).
  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 634/10

    Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    Diese sei wiederum gerechtfertigt, weil die gesetzliche Regelung an ein allgemein akzeptiertes Modell der betrieblichen Altersversorgung anknüpft, dessen Beibehaltung ermöglicht und so der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung und damit einem sozialpolitischen Ziel von Allgemeininteresse dient ( BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 634/10 ; 19. Juli 2011 - 3 AZR 434/09 ).
  • EuGH, 10.06.2010 - C-396/08

    Lotti und Matteucci

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    Die Berücksichtigung des Umfangs der von einem Teilzeitbeschäftigten während seines Berufslebens tatsächlich geleisteten Arbeit im Vergleich zum Umfang der Arbeitsleistung eines Beschäftigten, der während seines gesamten Berufslebens in Vollzeit gearbeitet hat, stellt ein objektives Kriterium dar, das eine proportionale Kürzung der Altersversorgung des Teilzeitbeschäftigten zulässt (EuGH 10. Juni 2010 - C-395/08 und C-396/08 - [Bruno und Pettini] Rn. 65 mwN, Slg. 2010, I-5119).
  • EuGH, 05.04.2016 - C-689/13

    PFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.08.2018 - 4 Sa 982/17
    cc) Die im Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2017 enthaltene Antwort ist für alle mit dem Ausgangsverfahren befassten Gerichte bindend (EUGH 5. April 2016 - C - 689/13; BVerfG 8. April 1987 - 2 BvR 687/85 ; BAG 8. August 1996 - 6 AZR 771/93; ErfK/Wißmann, 18. Auflage, Art. AEUV 267, Rn. 42-45).
  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 588/10

    Betriebliche Altersversorgung - Benachteiligung wegen Teilzeitbeschäftigung

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 362/11

    Berechnung einer Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung -

  • EuGH, 13.07.2017 - C-354/16

    Kleinsteuber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. August 2018 - 4 Sa 982/17 B - aufgehoben, soweit die Berufung der Beklagten zurückgewiesen worden ist.
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