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   LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16   

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https://dejure.org/2017,53782
LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16 (https://dejure.org/2017,53782)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16 (https://dejure.org/2017,53782)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2017 - 5 Sa 1127/16 (https://dejure.org/2017,53782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 3 KSchG; § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG
    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen Arbeitnehmer; Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unterlassener Anhörung des Betriebsrats

  • IWW

    §§ 64, ... 66 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, §§ 1, 15, 17 KSchG, §§ 242, 138 BGB, § 14 AÜG, § 106 GewO, § 102 BetrVG, §§ 305 ff. BGB, § 305 c Abs. 2 BGB, § 313 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen Arbeitnehmer; Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unterlassener Anhörung des Betriebsrats

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf einen im Ausland tätigen Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89

    Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16
    Das BetrVG gilt nach den sog. Territorialitätsprinzip nur für in Deutschland gelegene Betriebe (BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89 - Rn. 18).

    Dagegen folgt nicht aus dem Territorialitätsprinzip des Betriebsverfassungsrechts, sondern aus dem persönlichen Geltungsbereich des BetrVG, dass grundsätzlich nur solche Arbeitnehmer der Geltung des BetrVG unterfallen, die in inländischen Betrieben beschäftigt sind (BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89 - Rn. 19).

    b) Nach einer späteren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89) sei ein wesentliches Kriterium die Dauer der Auslandstätigkeit.

  • BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79

    Beteiligungsrecht bei Kündigung eines einmalig im Ausland tätigen Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16
    Es geht dabei nicht um eine Ausstrahlung des BetrVG in das Ausland, sondern um eine Ausstrahlung des inländischen Betriebes auf den im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer (BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79 - Rn. 24).

    a) Ursprünglich einmal ist hierzu die Auffassung vertreten worden, dass ein einmaliger befristeter Auslandseinsatz keine Ausstrahlungswirkung entfalte, weil dieser so tätige Arbeitnehmer niemals dem Betrieb angehört habe (BAG, 21.10.1980 - 6 AZR 640/79 - Rn. 22).

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15

    Ordentliche Kündigung - Betrieblicher Anwendungsbereich des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16
    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinlandpfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinlandpfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14

    Räumlicher Geltungsbereich des KSchG - dauerhafter Auslandseinsatz -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16
    c) Nach moderneren Entscheidungen (LAG Rheinlandpfalz 19.08.2015 - 4 Sa 709/14 - BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 468/15) wird auf die Eingliederung in den inländischen Betrieb abgestellt, insbesondere darauf, ob die Auslandstätigkeit des Arbeitnehmers dem Betriebszweck des inländischen Betriebes dient und er dem Direktionsrecht des inländischen Betriebsinhabers unterfällt (LAG Rheinlandpfalz a.a.O., Rn. 62; BAG a.a.O., Rn. 15).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (statt vieler: 25.08.2010 - 10 AZR 275/09 - Rn. 19) sind vorformulierte Verträge als allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeit des konkreten, sondern des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16
    Der Anspruch des Klägers auf vorläufige Weiterbeschäftigung wird auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch während eines Beendigungsrechtsstreits gestützt (BAG - 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16
    Vielmehr lässt sich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.01.1999 (2 AZR 648/97, Rn. 46) lediglich entnehmen, dass einzelfallbezogen unter ganz besonderen Voraussetzungen - die im vorliegenden Streitfall nicht zutreffen - eine Ausnahme in Erwägung gezogen wird.
  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2017 - 5 Sa 1127/16
    Für §§ 1, 15, 17 KSchG wird weitgehend der Betriebsbegriff verwendet, den insbesondere das Betriebsverfassungsrecht geprägt hat (BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03 - Rn 27).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2017 - 5 Sa 1127/16 - aufgehoben.
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