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   LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 15/21   

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https://dejure.org/2021,56150
LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 15/21 (https://dejure.org/2021,56150)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2021 - 10 Sa 15/21 (https://dejure.org/2021,56150)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2021 - 10 Sa 15/21 (https://dejure.org/2021,56150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 615 S. 1 BGB; § 11 Nr. 2 KSchG; § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III; § 2 Abs. 5 SGB III; § 38 Abs. 1 SGB III; Art. 12 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB III
    Keine Arbeitslosmeldung als "böswilliges Unterlassen" i.S.d. § 11 Abs. 2 KSchG; Keine Sanktionen bei Verstoß des Arbeitgebers gegen § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III; Verhinderung anderweitigen Arbeitsangebots als "böswilliges Unterlassen" der Annahme einer zumutbaren ...

  • IWW

    §§ 8 Abs. 2, ... 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 66 Abs. 1, § 11 Ziff. 2 KSchG, § 2 Abs. 5 SGB III, § 38 Abs. 1 SGB III, § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG, Art. 12 GG, § 2 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 3 SGB III, § 11 KSchG, §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziff. 1 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Annahmeverzugslohn bei unterlassener Arbeitslosmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Agentur für Arbeit; Annahmeverzug; Arbeitslosmeldung; Arbeitsuchend; Arbeitsuchend; böswillig; Obliegenheit; Unterlassen; zumutbar; Zahlungsklagen

  • rechtsportal.de

    Agentur für Arbeit; Annahmeverzug; Arbeitslosmeldung; Arbeitsuchend; Arbeitsuchend; böswillig; Obliegenheit; Unterlassen; zumutbar; Zahlungsklagen

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Absichtlich nicht arbeitslos gemeldet: Beschäftigter geht trotz Annahmeverzug leer aus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 571/04

    Kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 15/21
    Diese Vorschrift begründet keine selbständige Nebenpflicht des Arbeitgebers, das Vermögen des Arbeitnehmers zu schützen (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - BAGE 116, 78, Rn. 12) .

    Es handelt sich nicht um ein Schutzgesetz, sondern um eine nicht sanktionsbewehrte Sollvorschrift, die Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers nicht auszulösen vermag (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 571/04 - BAGE 116, 78, Rn. 19 ff.) .

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.11.2021 - 10 Sa 15/21
    Zudem können die sozialrechtlichen Handlungspflichten bei Auslegung des Begriffs des böswilligen Unterlassens am Maßstab der gemeinsamen Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht außer Acht gelassen werden (BAG 27. Mai 2020 - 5 AZR 387/19 - BAGE 170, 327, Rn. 47) .
  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. November 2021 - 10 Sa 15/21 - aufgehoben.
  • ArbG Bonn, 12.10.2022 - 5 Ca 228/22
    Dies gilt entgegen früherer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Rechtsauffassung des Klägers auch deshalb, weil die Meldepflicht des Arbeitnehmers und seine sozialrechtlichen Handlungspflichten bei der Auslegung des Begriffs des böswilligen Unterlassens am Maßstab der gemeinsamen Vertragsbeziehung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht außer Acht gelassen werden können (vgl. BAG 27.05.2020 - 5 AZR 387/19, Rn. 47; LAG Niedersachsen 09.11.2021 - 10 Sa 15/21, Rn. 17 f.).
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