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   LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10   

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https://dejure.org/2011,13712
LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10 (https://dejure.org/2011,13712)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10 (https://dejure.org/2011,13712)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. März 2011 - 5 TaBV 96/10 (https://dejure.org/2011,13712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Listensprung - Nichtannahme der Wahl - Wahlgleichheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 2 BetrVG; § ... 15 Abs. 5 Nr. 2 S. 1 BetrVG; Art. 3 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 38 Abs. 1 GG; § 19 Abs. 1 BetrVG; § 15 Abs. 4 WO ; BetrVG; § 17 Abs. 2 S. 2 WO ; BetrVG; § 18 WO ; BetrVG
    Listensprung als Folge des Schutzes des Minderheitengeschlechts ist bei Feststellung von dessen nachträglicher Entbehrlichkeit wegen Nichtannahme der Wahl eines Kandidaten zurückzunehmen; Rücknahme des Listensprungs als Folge des Schutzes des Minderheitengeschlechts bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Listensprung als Folge des Schutzes des Minderheitengeschlechts ist bei Feststellung von dessen nachträglicher Entbehrlichkeit wegen Nichtannahme der Wahl eines Kandidaten zurückzunehmen; Rücknahme des Listensprungs als Folge des Schutzes des Minderheitengeschlechts bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz des Minderheitengeschlechts bei Betriebsratswahl; Rücknahme des Listensprungs bei Wegfall der Erforderlichkeit infolge Nichtannahme der Wahl durch gewählte Kandidatin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Listensprung muss nach Nichtannahme der Wahl in den Betriebsrat gegebenenfalls revidiert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 351
  • NZA-RR 2011, 465
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10
    Eine derartige Teilanfechtung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nur die fehlerhafte Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten gerügt wird und somit durch die Korrektur lediglich der wahren Wählerentscheidung Geltung verschafft werden soll (BAG, Beschluss vom 16.03.2005, AZ: 7 ABR 40/04 - NZA 2005, 1252 ff.).

    Der Grundsatz der Wahlgleichheit findet auch auf Betriebsratswahlen Anwendung (BAG, Beschluss vom 16.03.2005, AZ: 7 ABR 40/04 - NZA 2005, 1252 ff.).

    Ist Verhältniswahl angeordnet, führt die Formalisierung der Wahlrechtsgleichheit dazu, dass nicht nur der gleiche Zählwert, sondern grundsätzlich auch der gleiche Erfolgswert jeder Wählerstimme gewährleistet sein muss (BAG, Beschluss vom 16.03.2005, a.a.O. m.w.N.).

    Es gibt kein milderes, gleich geeignetes Mittel zur tatsächlichen Durchsetzung der Mindestquote für das Geschlecht in der Minderheit (BAG Beschluss vom 16.03.2005 a. a.O.).

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10
    Denn eine legitimen Zweck folgende Abweichung von dem Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit darf das des zur Erreichung dieses Zwecks Erforderliche nicht überschreiten (BVerfG, Beschluss vom 22.10.1985, AZ: 1 BvL 44/83 - BVerfGE 71, 81).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.03.1993, AZ: 1 BvR 1045/89 BVerfGE 88 145 bis 186).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10
    Der Wahlgleichheitsgrundsatz gilt nicht nur für das Bundestagswahlrecht und für das Wahlrecht in den Ländern, Kreisen und Gemeinden (Artikel 28 Abs. 1 Satz 2, Artikel 38 Abs. 1 GG), sondern als ungeschriebenes Verfassungsrecht auch für sonstige politische Abstimmungen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23.03.1982, AZ: 2 BvL 1/81 - BVErfGE 60, 126).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegenstehender Sinn verliehen werden, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.04.1997, AZ: 1 BvL 11/96 - NJW 1997 2230 2231).
  • ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14

    Geschlechterquote, Nachrückvorgang, nachträgliche Korrektur, Listensprung

    In jenem Fall ging es nicht um eine nachträgliche Korrektur des bereits bekannt gemachten Wahlergebnisses, das bereits einige Zeit gelebt wurde, sondern um die unmittelbare Korrektur des Wahlergebnisses, die darauf beruhte, dass sich durch die Nichtannahme der Wahl eines Kandidaten herausstellte, dass es eines Listensprungs gar nicht bedurfte (LAG Niedersachsen 10. März 2011 - 5 TaBV 96/10 -) .

    Die verfassungskonforme Auslegung des § 17 Abs. 2 Satz 2 der Wahlordnung gebot daher, einen nicht mehr erforderlichen Minderheitenschutz rückgängig zu machen (LAG Niedersachsen 10. März 2011 - 5 TaBV 96/10 -) .

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