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   LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16 B   

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LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16 B (https://dejure.org/2018,41575)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16 B (https://dejure.org/2018,41575)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2018 - 3 Sa 1278/16 B (https://dejure.org/2018,41575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Besitzstandswahrung von Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung bei einem Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    BGB § 613a
    Änderung von Versorgungsregelung; betriebliche Altersversorgung; Betriebsübergang; betriebsverfassungsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; sachlich-proportionale Gründe; Vereinheitlichungsinteresse - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Verschlechterung der betrieblichen Altersversorgung durch eine Betriebsvereinbarung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 13.12.2017 - 4 AZR 576/16

    Korrigierende Rückgruppierung - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).

    Schützenswertes Vertrauen kann sich zudem aus der Gesamtschau einzelner Umstände ergeben, von denen jeder für sich allein keinen hinreichenden Vertrauenstatbestand begründen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21).

    Hätte die Beklagte eine erneute Prüfung der Höhe der betrieblichen Altersversorgung vorgenommen und der klagenden Partei dies mitgeteilt, hätte dies ein Umstand sein können, der zu einem schützenswerten Vertrauen führen kann (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 22ff).

    Das Zeitmoment kann allenfalls einen zusätzlichen, das Vertrauen verstärkenden, Gesichtspunkt darstellen (BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 34).

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 82/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Denn die Rechtsordnung lässt widersprüchliches Verhalten grundsätzlich zu (BAG 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 55).

    Dabei muss der Berechtigte unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, sodass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 53).

    Zwar steht die Länge des Zeitablaufs in Wechselwirkung zu dem für die Verwirkung ebenfalls erforderlichen Umstandsmoment (BAG 12.08.2014 - 3 AZR 82/12 - Rn. 54).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Die klagende Partei hat weiter vorgetragen, die Rechtsansicht des Arbeitsgerichts, Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers sei allein die GBV Überleitung, sei wegen der Entscheidung des LAG Düsseldorf (25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) unzutreffend.

    Nach der Auffassung des LAG Düsseldorf (Urteil v. 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13) setze die gebotene Besitzstandswahrung voraus, dass der bis zum Betriebsübergang erdiente Besitzstand zusätzlich zu der beim Betriebserwerber geltenden Altersversorgung geschuldet werde.

  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Danach löst eine neue Betriebsvereinbarung eine ältere grundsätzlich auch dann ab, wenn die Neuregelung für den Arbeitnehmer ungünstiger ist (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. BAG 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 20).

    Dafür ist jedoch Voraussetzung, dass der Dotierungsrahmen im Wesentlichen zumindest gleich hoch bleibt und der Eingriff für die nachteilig betroffene Arbeitnehmergruppe zumutbar ist (BAG 13.10.2016 - 3 AZR 439/15 - Rn. 52).

  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, also noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (3. Stufe) (ständige Rechtsprechung vgl. BAG 11.07.2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 48).

    Es muss deshalb ein innerer Zusammenhang zwischen der Neuregelung und den Gründen für diese bestehen (BAG v. 11.07.2017 - 3 AZR 513/16 - Rn. 51).

  • ArbG Oldenburg, 18.11.2016 - 6 Ca 31/15

    Anwartschaft; Berechnung; Betriebsvereinbarung; Besitzstand; Besitzstandsstufe;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 18.11.2016 (Az.: 6 Ca 31/15 B) wird, soweit sie gegen die Abweisung der Anträge zu 1 + 2 gerichtet ist, zurückgewiesen und im Übrigen als unzulässig verworfen.

    unter Abänderung des am 18.11.2016 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Oldenburg zum Aktenzeichen 6 Ca 31/15 B.

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    153 Als sachlich begründet kann ein Eingriff auch gelten, wenn als Änderungsziel eine Harmonisierung der Altersversorgung für ein Unternehmen angestrebt wird (BAG 29.07.2003 - 3 AZR 630/02 - Rn 74).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 660/00

    Besitzstandswahrung beim Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Das BAG hat mit Urteil vom 24.07.2001 (3 AZR 660/00) entschieden, dass der nach § 2 BetrAVG erdiente Besitzstand auch vom Betriebsübernehmer aufrecht erhalten bleiben muss.
  • BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04

    Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Allein das Aufgeben einer Rechtsauffassung genügt regelmäßig nicht, um ein widersprüchliches Verhalten zu begründen (vgl BGH 17.02.2005 - III ZR 172/04 - Rn. 19).
  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 153/83

    Abänderung von Leistungen in der Zusatzversorgung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 11.09.2018 - 3 Sa 1278/16
    Es kann im Einzelfall gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben verstoßen, wenn ein Vertragspartner seine Haltung, auf die sich der andere längere Zeit hindurch eingerichtet hat, nachträglich ändert (vgl BGH 22.05.1985 - IVa ZR 153/83 - Rn. 31 zur Abänderbarkeit früherer Bewilligung von Leistungen bei der Zusatzversorgung; BAG 13.12.2017 - 4 AZR 576/16 Rn. 21 zur korrigierenden Rückgruppierung).
  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 393/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 14.12.2004 - 1 AZR 504/03

    Gesellschafterhaftung für Vergütungsansprüche in der Insolvenz - Anspruch auf

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BGH, 10.02.2015 - VI ZB 26/14

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung nach erstinstanzlicher Abweisung

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