Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 12.07.2006 - 10 Ta 351/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe - beigeordneter Rechtsanwalt
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 121 Abs. 4 ZPO; § 46 RVG
Zulässigkeit der Beiordnung eines neuen Anwalts im Falle einer unverschuldeten Abwesenheit zum Termin des im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens beigeordneten Anwalts; Kostentragung für den Terminsvertreter; Kostenerstattung für die Tätigkeit des ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beiordnung eines neuen Anwalts im Falle einer unverschuldeten Abwesenheit zum Termin des im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens beigeordneten Anwalts; Kostentragung für den Terminsvertreter; Kostenerstattung für die Tätigkeit des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 4; RVG § 46
Keine Beiordnung eines weiteren Anwalts bei Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags des beigeordneten Rechtsanwalts - Auslagenersatzanspruch des verhinderten Anwalts - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 06.04.2006 - 6 Ca 343/05
- LAG Niedersachsen, 12.07.2006 - 10 Ta 351/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 182
- NZA-RR 2006, 597
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 01.11.2004 - 19 WF 222/04
Kostenerstattung in Familiensachen: Erstattungsfähige Kosten des auswärtigen …
- BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten, der …
(5) Der Verneinung einer Erstattungsfähigkeit der Kosten der Terminsvertreterin als Auslagen im Sinne der Vorbemerkung 7 Abs. 1 Satz 2 VV RVG steht - anders als die Rechtsbeschwerde meint - schließlich auch nicht entgegen, dass nach einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die Kosten für einen Terminsvertreter als Auslagen nach § 46 RVG erstattet werden können (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 6 WF 166/13, juris Rn. 5; LAG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 7. April 2022 - 3 Ta 72/21, juris Rn. 27 ff.; LAG Niedersachsen NZA-RR 2006, 597 f.; LG Bonn…, Beschluss vom 17. April 2023 - 8 T 70/22, juris Rn. 13; siehe auch BVerwG, NJW 1994, 3243 [noch zu § 126 BRAGO];… aA LAG Nürnberg, NZA-RR 2020, 35 Rn. 16). - OLG Brandenburg, 05.03.2007 - 10 WF 45/07
Gebühren des Prozesskostenhilfeanwalt: Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr …
In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.;… Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26;… N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40). - LAG Sachsen-Anhalt, 07.04.2022 - 3 Ta 72/21
Kostenfestsetzung - Beiordnung Terminvertreter - fiktive Reisekosten - …
dd) Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung des Terminsvertreters, begrenzt auf die fiktiven Reisekosten wie sie bei einem persönlichen Auftreten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht entstanden wären, folgt aus § 46 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (…BVerwG 16. März 1994 - 11 C 19/93, Rn. 37; OLG Schleswig 30. August 1984 - 9 W 79/84 JurBüro 1985, 247 zu § 126 BRAGO;… Brandenburgisches OLG 05. März 2007 - 10 WF 45/07, Rn. 3 zur Terminsgebühr; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2007 - 6 W 151/06;… OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 5;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. RVG VV 3401 Rn. 138; sehr weitgehend: LAG Niedersachsen 12. Juli 2006 - 10 Ta 351/06, Rn. 2 in einem obiter dictum;… Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. Rn. 31; Schneider, NZFam 2016, 1094, 1095 f, zu IV.) . - OLG Brandenburg, 15.02.2007 - 10 WF 207/06
Prozesskostenhilfe; Terminsgebühr: Anspruch auf die Terminsgebühr bei Wahrnehmung …
In diesem Fall sind aber die Kosten des Unterbevollmächtigten als notwendige Auslagen des beigeordneten Rechtsanwalts gemäß § 46 Abs. 1 RVG jedenfalls in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie bei einem persönlichen Auftreten des beigeordneten Rechtsanwalts vor dem Prozessgericht auch entstanden wären (KG, Rpfleger 2005, 200; OLG München, JurBüro 1980, 1694; LAG Niedersachsen, MDR 2007, 182f.;… Riedel/Sußbauer/H. Schneider, RVG, 9. Aufl., § 46, Rz. 26;… N. Schneider/Schnapp, RVG - Anwaltkommentar, 3. Aufl., § 46, Rz. 40). - LG Bonn, 17.04.2023 - 8 T 70/22 Die Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Beauftragung des Terminvertreters, begrenzt auf die fiktiven Reisekosten wie sie bei einem persönlichen Auftreten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten vor dem Prozessgericht entstanden wären, folgt aus § 46 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung (…BVerwG 16. März 1994 - 11 C 19/93, Rn. 37; OLG Schleswig 30. August 1984 - 9 W 79/84 JurBüro 1985, 247 zu § 126 BRAGO;… Brandenburgisches OLG 05. März 2007 - 10 WF 45/07, Rn. 3 zur Terminsgebühr; Brandenburgisches OLG 18. Mai 2007 - 6 W 151/06;… OLG Hamm 18. Oktober 2013 - II 6 WF 166/13, 6 WF 166/13, Rn. 5;… Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. RVG VV 3401 Rn. 138; sehr weitgehend: LAG Niedersachsen 12. Juli 2006 - 10 Ta 351/06, Rn. 2 in einem obiter dictum;… Schultzky in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. Rn. 31; Schneider, NZFam 2016, 1094, 1095 f, zu IV.).